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DirkRetep1

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  1. Guten Morgen, ich habe leider nicht nur eine Fortbildung besucht sondern mehrere. (insgesamt waren es 10 Stück: 3 für MCSA 2012, 1 für MCSA 2016, 2 Windows 10, 2 Exchange Server und 2 für DSGVO). Daher bin ich mir etwas unsicher wie die Klausel in diesem Fall wirkt.
  2. Hallo zusammen, ich habe in den letzten Monaten mehrere Schulungen besucht (meistens 4-5 Tage pro Woche und zum Teil mit abschließender Prüfung) und möchte nun die Firma wechseln und habe im Vertrag folgende Formulierung gefunden: Kosten die durch notwendige Fortbildungen entstehen wie Gebühren, Übernachtungskosten und Reisekosten werden von der Firma getragen. Die Kosten sind zu 100% vom Arbeitnehmer zu erstatten wenn die ergriffene Massnahme nicht innerbetrieblichen Zwecken dient sondern auch dem Marktwert vom Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer das Verhältnis 1 Jahr nach Beendigung kündigt und die Firma innerhalb 1 Jahr nach Abschluss der Fortbildung verlässt. Verlässt der Arbeitnehmer die Firma im 2. Jahr sind 60% der Kosten zu erstatten. Verlässt der Arbeitnehmer die Firma im 3. Jahr sind 30% zu erstatten. Habt ihr ähnliche Klauseln im Vertrag und sind diese tatsächlich gültig? Gruß Dirk

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