BennyR
User
-
Registriert
-
Letzter Besuch
Reputationsaktivität
-
BennyR hat auf charmanta in Hilfe bezüglich des AbschlussprojektsWenn Du inTune streichst und 3 Alternativen betrachtest könnte das was werden. So nicht, weil Arbeitsauftrag
Hm. Lauter kleine Probleme, nichts was ich als Lösung betrachten würde. Mangelnde Komplexität ... aber das würde der Antrag ggfs besser ausweisen
siehe -1-
siehe -1-
siehe -1-
Irgendwie willst Du unbedingt was mit inTune machen, aber darum gehts nicht:
Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden.
Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust ;)
Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden.
Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus.
Gerne genommen werden:
- Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK )
- Monitoring
- Heterogenes Backup
- Softwareverteilung
- Massenbetankung
Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu:
§ 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
(1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
(2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,
3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben,
4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen,
5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie
6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.
Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“
Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich:
So sind zum Beispiel:
− kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
− eine Projektplanung durchzuführen,
− eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen,
− eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- ten,
− die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- ren. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen.
Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen.
-
Was sagt denn Dein Chef / Teamleiter / Ansprechpartner dazu, wenn Du ihm freundlich erklärst, dass Du Dich in Deiner Arbeitsproduktivität durch den zur Verfügung gestellt Rechner gehemmt fühlst?