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goepp

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Beiträge von goepp

  1. hajo!

    hier stehen nun schon fasst drei gleiche threads untereinander aber was solls, dann bete ich es hier halt nochmal runter. sicher darfst du, wenn es deine kammer erlaubt, ergänzugen im buch vornehmen. sollten diese jedoch den prüfern als unsachgemäß erscheinen, könntest du ein mehr oder weniger grosses problem bekommen. deswegen nehmt doch einfach ein "jungfräuliches" tabellenbuch und ihr seit auf der sicheren seite! das mit dem unfair habe ich mal lieber überlesen.

  2. hajo!

    bei allem "unverständnis" ;) zum ergänzungswahn kann ich nicht oft genug an die vorteile eines jungfräulichen handbuches erinnern. sicher kann die jeweilige kammer ergänzugen im allgemeinen erlauben aber was machst du, wenn während der prüfung der eine oder andere eintrag im speziellen der aufsicht zu viel ist!?

  3. hajo!

    wie schon in vielen anderen threads hier geschrieben, kann man dazu keine pauschale aussage machen. also am besten bei deiner zuständigen ihk oder noch besser pa nachfragen. auf der sicheren seite bist du in jedem fall mit der jungfräulichen variante, denn selbst wenn ergänzugen im allgemeinen erlaubt sind, so kann es dennoch passieren, dass sie ein prüfer im speziellen für unzulässig hält und dein buch weg ist und dir evtl. noch schlimmeres droht!

  4. hajo!

    du hast hast nicht ganz unrecht auf diese art und weise kann man dem programm sehr viel performance nehmen. deswegen sollte man variablen entsprechend ihrer verwendung deklarieren

    05 ZUM-RECHNEN PIC 99V99 VALUE 0 USAGE IS BINARY.

    05 ZUM-ANZEIGEN PIC Z9,99 VALUE 0 USAGE IS DISPLAY.

    oder mit gepackten zahlen arbeiten

    05 ZUM-RECHNEN PIC S9(2) PACKED-DECIMAL VALUE 0.

    es ist dann halt nur notwendig, dass du bei binary bzw. packet die zahlen vor einer ausgabe noch entsprechend aufbereitest, da ein display auf diese variablen nicht wirklich schön anzuschauen ist.

  5. Original geschrieben von KruemelFlo

    ...In Programmieren haben wir unserem Lehrer erstmal anfangen müssen zu erklären wie man programmiert...

    sowas soll es durchaus geben aber warum ergreift dann nicht von euch einer die initiative und erklärt es der klasse und der lehrer übernimmt lediglich die rolle eines moderators? oder um es mit anderen worten auszudrücken sich nicht nur an den vorhanden problemen zu reiben, sondern lösungen zu versuchen. ich denke gerade in diesem bereich mangelt es sehr.

  6. hajo!

    noch eine kleine anmerkung am rande was bab betrifft. bei meinem damaligen antrag (1999) wurde die tatsächlich zu zahlende miete nicht berücksichtigt. vom amt wurde ein fiktiver durchschnittswert veranschlagt und der lag bei knapp über 300DM. sprich wenn die gewählte wohnung mehr kostet so ist es das problem des antragstellers wie er das finanziert.

  7. hajo!

    wie bimei schon geschrieben hatte, tendiert die aussagekraft einer solchen tabelle erstmal gegen null.

    die einstufung in die lohngruppen hängt primär von der ausgeschriebenen stelle und der zugehörigen funktionsbeschreibung ab und (fast-)nicht von deiner ausbildung. als fi könntest du demzufolge je nach aufgabe zwischen I und X eingestuft werden.

  8. Original geschrieben von U[[ °LoneWolf°

    Also tut mir leid dann muß die IHK aber die Themen wenigstens beschrenken...

    gegenvorschlag:

    der zpa lässt einfach die stupiden abfrageaufgaben von irgendwelchen fakten sein - sondern richtet dir prüfung noch mehr in richtung problemlösendes denken aus, dann brauch auch keiner mehr dieses dumme buch um irgendwelche übertragungsraten von geräten nachzuschlagen.

  9. Original geschrieben von softie

    [b}...Bekommt man eigentlich irgendeine Rückmeldung, welche Aufgabe mit

    welchen Punkten bewertet wurde, oder ist das wie bei der Zwischenprüfung

    -der Kandidat hat ... Punkte!-

    in der regel nicht. du erhälst nur ein paar zettelchen auf denen die gesamtpunkte für den prüfungsteil vermerkt sind. wenn du wissen willst, wie die korrektoren einzelne aufgaben bewertet haben, dann richte einfach einen formlosen antrag auf einsicht an die kammer.

  10. hajo!

    cool! sind wir wieder an dem punkt angekommen, wo wir alles und jeden verklagen! :uli

    aus meiner erfahrungen kann ich nur sagen, das sich die meisten fälle nach der einsicht erledigt haben. von einer klage vor dem verwaltungsgericht ist mir nichts zu ohren gekommen.

    desweiteren kann ich mich nur timmi-bonn anschliessen.

  11. Original geschrieben von Manitu71

    ...In dem Fall könnt ich verstehn, das ein Prüfer sagt, so nicht. Keine eingeklebten Seiten im Buch. Allerdings kann ich ihn deswegen ned rauswerfen, weils ja auch ned auf der Einladung steht. Den Kompromiss, das die Seiten entfernt werden und weitergearbeitet wird, könnte man dann schon machen, aber sowas hatte ich ja auch schon erwähnt :)...

    hajo!

    in der regel wird es wohl auch beim entfernen der seiten bleiben. aber wie du schon geschrieben hast, ist es auslegungssache und kann im extremfall mit dem ausschluss enden.

    modifikation am handbuch -> unerlaubtes hilfsmittel / vorbereiteter täuschungsversuch -> ausschluss

    ich persönlich kann mir nicht vorstellen, das ein prüfer so handelt, sollte man jedoch einen streitsamen azubi haben, kann sich das ganze durch aus hochschaukeln.

    naja ich hoffe das einige vieleicht einsehen, welches potentielle risiko sie mit einem modifiziertem handbuch eingehen und welchen wert im fall eines falles die auskunf von sachbearbeitern der ihk haben kann. so nun entscheidet selber ob die zusätzlichen einträge es wirklich wert sind!

  12. Original geschrieben von Manitu71

    dann zeig mir mal, was in der Prüfungsordnung steht ;)

    lt. eines mir bekannten Prüfers steht es ned drin, lasse mich aber gern eines besseren belehren...

    hajo!

    die prüfungsordnung schreibt sich jede kammer selber.

    bei uns steht nur drin, dass sicherzustellen ist, dass keine unerlaubten hilfmittel verwendet werden und wenn ich jetzt ein modifiziertes tabellenbuch für unerlaubt erachte, dann ist es so.

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