Jein, wenn zum Beispiel Standardsoftware erstellt wird, ist es keine Dienstleistung. Ergo fällt so eine Firma unter den produzierenden Sektor.
Bei Individualsoftware ist es ein wenig verwirrender. Prinzipiell werden dort aber auch sog. Werksverträge abgeschlossen - also produziert -> Sekundärsektor. Man möchte am Ende ja schließlich auch ein funktionsfähiges Produkt haben.
Gerade in der agilen Entwicklung ist die Abgrenzung jedoch nicht ganz so einfach. Es gibt auch Verträge, bei denen explizit eine zeitlich begrenzte Leistung vom Kunden beauftragt wird und nicht das Produkt - nur dann ist es eine Dienstleistung. Es gibt immer wieder genau darüber gerichtliche Auseinandersetzungen, ob der Kunde nun ein Produkt oder eine Dienstleistung beauftragt hat.
Da man bei den IHK Aufgaben jedoch nichts hineininterpretieren sollte und sich nur an dem, was dort geschrieben steht, orientieren kann, ist es schon korrekt, dass Erstellung von Sicherheits-Software unter den sekundären Sektor fällt.
Allerdings ist es so, dass ein Großteil der IT unter Dienstleistungen fällt - Admintätigkeiten, Consulting, Support, etc; die Softwareentwicklung aber eher selten.
Es ist nur ein Lösungsvorschlag. Und er kann Fehler enthalten. Hat er immer wieder mal, wird er immer wieder mal.
Wie in diesem Fall nach meiner Meinung.
Aber man kann irgendwie Softwareentwicklung sogar in den sekundären Sektor einordnen, wenn man unbedingt will. Es gibt jedoch auch Modelle mit einem vierten, quartären Sektor: Informationsverarbeitung.