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Geek347

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Beiträge von Geek347

  1. Alter: 31

    Wohnort: Köln

    letzter Ausbildungsabschluss (als was und wann): Informatikkaufmann 2016

    Berufserfahrung: 6 Jahre

    Vorbildung: Abi + 3 Semester Informatik

     

    Arbeitsort: bei Köln

    Grösse der Firma: ~100 MA

     

    Branche der Firma: Versicherung

    Arbeitsstunden pro Woche laut Vertrag: 40

    Arbeitsstunden pro Woche real: 45

     

    Gesamtjahresbrutto: 62.500€ (fix)

    Anzahl der Monatsgehälter: 12

    Anzahl der Urlaubstage: 30

    Sonder- / Sozialleistungen: Dienstwagen, "Tantieme" in Höhe von 20% des eigenen Umsatzes

     

    Tätigkeiten: Projektleitung von BPM-Projekten und Java

  2. Das sollte anscheinend einen Zufall sein. 😅 

    Ich frage mich auch : während es Mehrfachvererbung in C++ gibt, wieso ist es verboten in Java?   

    Ich glaube, diese Frage gibt es schon seit lange. Und es wird manchmal noch im Vorstellungsgespräch gefragt. Leider habe ich noch keine passende Antwort dafür gefunden. 

     

  3. Obwohl das Thema etwas alt ist, hilft vielleicht es noch anderen Mitgliedern, die Interesse daran haben. 

    In dem folgenden Artikel wird es auch zusammengefasst, welche Kenntnisse man beherrschen muss, um ein Java EE Developer zu werden:

    https://www.quora.com/To-become-a-Java-EE-developer-what-should-you-know

    Du musst einige Dinge über die Funktionsweise von Webanwendungen verstehen (nachdem Sie die Java-Grundlagen bereits kennen), wie zum Beispiel:

    1. HTTP-Anforderungs- / Antwortlebenszyklus
    2. Sitzungen, Cookies
    3. Sicherheit (Benutzerauthentifizierung, Autorisierung)
    4. Multithreading
    5. Speicherverwaltung und Speicherbereinigung (Lecks und hohe GC vermeiden)
    6. Lang laufender Webanwendungsserver (im Gegensatz zu Skripten wie PHP oder JS)
    7. Viele verschiedene Möglichkeiten zum Lesen / Schreiben / Replizieren von Daten in verschiedenen Datenbanktypen (SQL vs NoSQL & etc).
    8. Messaging, Batch-Jobs usw. unter anderem

     

     

  4. Das Buch ist auch empfehlenswert für Anfänger:

    https://www.amazon.de/Beginning-Linux-Programming-Neil-Matthew/dp/0470147628

    Es ist ein Linux-Einführungsbuch und praktisches Programmierbuch, das von tausenden Lesern empfohlen wird. Es wird auch für seine leicht verständlichen, umfassenden Inhalte und reichhaltigen Beispiele gelobt. Wenn du noch keine Grundkenntnisse in Linux hast, ist das Buch genau das Richtige für dich. Obwohl dieses Buch sehr umfangreich ist, werden nicht viele Themen ausführlich behandelt. Nachdem du dieses Buch gelesen hast, kannst du die Grundkenntnisse in Linux erhalten. Dann kannst du mit APUE (Advanced Programming in the Unix Environment) anfangen.

    APUE: https://www.amazon.de/Programming-Environment-Addison-Wesley-Professional-Computing/dp/0321637739

    Dieses Buch eignet sich besonders für Linux-Eisteiger. 

  5. Jeder Bewerber muss im Vorstellungsgespräch ein paar Fragen stellen und beantworten. Auf die wichtigsten Fragen solltest du dir vorab schon stimmige Antworten überlegen – und diese üben. Damit wird er verhindert, wie aufgesagt zu klingen. Es gibt zum Beispiel ein paar Fragen, die fast im  jeden Vorstellungsgespräch gestellt werden:

    1. Wo liegen Ihre Stärken?
    2. Wo liegen Ihre Schwächen?
    3. Was haben Sie bisher gemacht?
    4. Warum möchten Sie diesen Job?
    5. Warum möchten Sie in unserem Unternehmen arbeiten?

    Hier findest du ein PDF mit den 100 häufigsten Vorstellungsgesprächsfragen:

    https://karrierebibel.de/wp-content/uploads/2015/11/100-Vorstellungsgespraechfragen.pdf

    Ich hoffe, dass die Datei dir bei der Bewerbung helfen kann. 

    LG

  6. Hallo zusammen,

    ich lerne in der Corona-Krise selbst Java und bin jetzt über die Frage gestolpert, warum es in Java keine Mehrfachvererbung gibt und wie man es anhand eines Beispiels darstellen kann.
    Ich weiß, dass es indirekte Mehrfachvererbung durch Interfaces gibt, aber wie kann man sowas anhand eines Beispiels darstellen und erklären warum es das nicht gibt? 

     

  7. Am 22.1.2021 um 22:34 schrieb WYSIFISI:

     § 2 Weiterbildung finde ich bedenklich.

    Entweder man muss es so verstehen, dass der AG den AN im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten bzw. wenn es sich für den AG rechnet unterstützt. Oder noch nachteiliger für den AN die Unterstützung von der wirtschaftlichen Situation des AN abhängig macht.

    In beiden Fällen bleibt aber die Verpflichtung sich weiterzubilden davon unberührt. Das  ist mMn keine gute Formulierung, da es den AN mit einer Pflicht belegt, dem AG aber "nur" ein Recht bzw. von einer vom AG bestimmbaren Größe abhängige Pflicht einräumt.

     

    § 9 halte ich in der Wirkung nach Beendigung des Vertrages für unwirksam. 

    § 10 Abs. 2 zeigt schon, dass das Unternehmen nicht so rechtssicher ist. Wenn sie sich die Rechte an den Arbeitsergebnissen des AN unter Abs. 1 ausbedingen, dann ist der Punkt, was sie mit diesen Rechten machen können wollen obsolet.

    § 11 Abs. 2 ist aufgrund des hier genannten Urteils des BArbG für einen Kündigung durch den AG unwirksam.

     

    § 11 Abs. 4 Da der AG bestimmen kann, wann und wie die Arbeitsleistung des AN erbracht wird, muss man nicht extra erwähnen.

    Problematisch in aber der letzte Satz über die Anrechnung eines etwaigen anderen Arbeitseinkommen. Der AG hat ggü. dem AN keinen Auskunftsanspruch auf weitere Einkommen, wenn auch nach § 8 Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen und hierdurch der AG Kenntnis erlangt. Die Formulierung "Beeinträchtigung der Arbeitskraft des AN" umfasst im schlechtesten Fall so gut wie alle Tätigkeiten. Fraglich ist auch, wer die Beeinträchtigung oder die Nichtbeeinträchtigung nachweisen muss.

    Alles allem kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser Vertrag durch einen RA mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht geprüft wurde.

    Ich finde, dass § 9 auch sinnvoll ist. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) immer noch verpflichtet, über alle ihm während des Arbeitsverhältnisses bekanntwerdenden Interna, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und alle vertraulichen Informationen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber zur Kenntnis gelangen, strengste Verschwiegenheit zu bewahren.

     

  8. vor 6 Stunden schrieb Graustein:

    Hast du kein Praktikum gemacht oder als Werkstudent gearbeitet?
    Ansonsten siehe bigvic, Junior-stellen sind diR zum "ausprobieren" da, mit dem Bachelor solltest du ja zumindest einige Grundlagen mitbringen.

    Danke für deine Antwort. Bis jetzt habe ich nur ein Praktikum im Marketing-Bereich gemacht. Also es handelt nicht um Informatik. Vielleicht soll ich noch ein Praktikum im Datenanalyse Bereich machen. Dann kann ich mir anschauen, ob sich die Arbeit für mich eignet. 

  9. vor 14 Stunden schrieb bigvic:

    Bewirb dich auf Juniorstellen im Bereich deines Interesses & Stärken. Dann wirst schnell merken ob zurecht kommst oder nicht.

    Danke für deine Hinweise. Eigentlich weiß ich nicht, woran ich Interesse habe. Ich habe das Studium gemacht, nur weil Informatiker im Jobmarkt sehr gebraucht sind. Aber ich werde trotzdem mich mal darum bewerben. Vielleicht habe ich doch Interesse an Programmierung. :) 

  10. Hallo zusammen,

    ich habe eine kleine Frage zur Karriere. Also, ich studiere jetzt an einer Uni Wirtschaftsinformatik und befinde mich am Ende meines Studiums. Im Studium habe ich auch viel im Informatik Bereich gelernt und möchte auch in der Zukunft in diesem Bereich arbeiten. Aber irgendwie traue ich mich nicht, mich um eine Arbeit zu bewerben. Ich habe das Gefühl, dass ich dumm bin und nicht so gut programmieren kann. Deswegen habe ich mir auch überlegt. Vielleicht kann ich auch im Datenanalyse Bereich arbeiten. Bei der Datenanalyse muss man nicht so viele Programmierungskenntnisse. Aber es gibt nicht so viele Arbeitsplätze dafür. Was denkt ihr?    

     

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