richterosi
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In meinem Ausbildungsbetrieb gab es damals die gleiche Situation, als ich ausgebildet wurde.
Meine Ausbilderin ist gegangen worden und die Frist war dann innerhalb eines Jahres einen neuen Ausbilder einzustellen bzw. einen Mitarbeiter die AEVO absolvieren zu lassen.
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Neuen Ausbilder einstellen innerhalb einer Frist oder die Ausbildung überbetrieblich fortführen. So die Regel.
Aber ja es gibt eine Übergangsfrist. Es ist auch möglich Azubis einzustellen ohne AdA-Schein. AFAIR muss der dann innerhalb von 6 Monaten gemacht werden, so jedenfalls die Aussage des Beraters der zuständigen Stelle.
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Ich kenne keine konkreten Fristen, aber soweit ich weiß, hat ein Unternehmen dann x Monate Zeit Ersatz zu beschaffen. Wahlweise durch Neueinstellung oder Fortbildung eines anderen Mitarbeiters zum Ausbilder.
Unabhängig davon gilt wie immer bei der IHK: Wo kein Kläger, da kein Richter. Die IHK muss das erst einmal mitbekommen. Solange das nicht passiert, hat dies sowieso keine Auswirkung auf den Alltag vor Ort.