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SALVE_NERO

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  1. Hallo, nach §34 Berufsbildungsgesetzt sind Abschlußprüfungen für den Teilnehmer kostenfrei. Jedoch kann die IHK dem Ausbildungsbetrieb Gebühren berechnen. Also: nichts bezahlen von Eurer Seite aus, das ist ganz eindeutig Sache des Ausbildungsbetriebes.
  2. Hallo, welche (aktuellen) Tools kennt Ihr zur Überwachung des übertragenen Traffics für Volume basierte Flatrates (DSL 1&1). Ich kenne nur den Traffic Monitor. Ich habe bisher hier über Suchen nur alte URLs gefunden. Hat jemand eine aktuelle? Danke. Gruß Nero.
  3. Hallo Leute, ich suche ein gutes Tool um regelmäßig für eine DSL-Verbindung ein Ping zu senden. Sollte klein und auf allen Plattformen (mind. W2K und XP) laufen. Danke!
  4. Hallo, ich habe einen Router (DSL) mit mehreren PCs verbunden. Da bereits ein Kabel im Haus lag (8 Adern, RJ45-Stecker, flache Form) habe ich dieses verwendet. Genau Spezifikationen habe ich von dem Kabelnicht, vermute aber es ist nichtmal TP sondern nur einfach 8-adrig. Ich kann keine Verbindung mit dem Router aufbauen, wenn die Netwerkkarten-Geschwindigkeit auf AUTO steht. Stelle ich die Geschwindigkeit auf 10Mbit Halbduplex fix ein, geht es. Frage nun: kann das nur schon an den Kabeln liegen? Ist es so gravierend bei einem 3 Meter (!) Kabel, ob nun TP oder nicht? Kurioserweise ist ein PC über ein 4-Draht Stromkabel (umfunktioniert) und über 2 Dosen mit je einem Patchkabel angeschossen. Dieser kann eine 100Mbit-Verbindugng zum Router aufbauen. Habt Ihr ein paar Erklärungen für mich? Gruß Nero
  5. Hallo, glücklich über die bestandene Prüfung vor zwei Wochen, muss ich mich jetzt (hoffentlih) letztmalig über die Ausbildung/Prüfung ärgern. Ich hatte mir von einer Marketing Firma hier im Haus einen Beamer ausgeliehen, bzw. diese hatte ihn besorgt. Nun sollen Kosten von fast 250 Euro angefallen sein. Muss die mein Ausbildungsbetrieb tragen? Gehört das zu den "notwendigen Unterlagen und Hilfsmitteln", oder war das mein "Privatvergnügen"? Da ich weiter bei der Ausbildungsfirma arbeite möchte ich Stress vermeiden. Hat jemand einen guten Tip? Chris.
  6. Hallo, man muss hier unterscheiden (habe auch gebraucht das zu verstehen): Bestanden ist die schriftliche Abschlußprüfung, also Prüfungsteil B wenn man in jedem der drei Bereiche (GH1+2 + WiSo) jeweils mindestens 50% erreicht hat. Die Note der schritlichen Prüfung wird jedoch gewichtet: 40 % GH 1, 40 % GH2 und 20 % WiSo. Dies ist nur für Endnote wichtig. Wenn eine oder zwei Noten in der schritlichen 5 sind (also unter jeweils 50%, nicht zusammen ..: dann kann man eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen. Eine Note muss dazu aber mindestens 4 sein, um diese Ergänzungsprüfung überhaupt ablegen zu dürfen. Die schriftliche und die mündliche werden dann 2:1 zugunsten der schriftlichen gewichtet. Das gilt zumindest für FIA.

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