also wenn ich mich nicht irre verhält es sich so, die regelung mit dem arbeitslosengeld, welche du richtig interpretiert hast, trifft nicht zu, da du vor der gesetzesänderung ( 1.1.03) schon unterhaltgeld bezogen hast, du geniesst also bestandsschutz.das anschlussunterhaltsgeld hingegen ist eine leistung die du erst beantragen musst nämlich wenn du die umschulung beendet hast und somit würde dieser antrag ja erst im sommer erfolgen und da hat das neue gesetz schon gültigkeit also bekommt du es nicht eigentlich logisch wenngleich sehr traurig. (nebenbei gesagt ist bei einer ausbildung in diesem bildungsweg egal ob bestanden oder nicht das ist nur bei der erstausbildung interessant, hier ist durchgefallen gleich verloren also lernen lernen..)
so mehr habe ich auch nicht herraus bekommen.