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birdi

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  1. also so hoch finde ich die 57 mille gar net, wenn man 13 oder 14 Monats gehälter zu grunde legt sind das gerade mal 4 mille im monat, wenn man dann noch davon ausgeht das es ein prutto gehalt ist (vermute ich jetzt mal frech) ist es doch sehr realistisch, unter der voraussetzung: Freiermitarbeiter, bei SUN oder IBM Spezialist: Administration UNIX - Netzwerke (Guru) (am besten mit Berufserfahrung) wenn man das so zu Grunde legt ist das schon realistisch, das man so ein einstiegsgehalt bekommt. (zur Zeit)
  2. deti schreib mal noch deine größen und augenfarbe und so dazu ..vieleicht findest ja eine Millionärin, dann hätte sich das Thema Gehalt erledigt. *ggggggg* Ne mal im ernst .. habe heute was interessantes gehört, im MOment machen im Grossraum München PRO WOCHE 2 Firmen in der IT-Branche dicht ... von daher haben sie (neben den bekannten Massnamen [insider]) wieder eine neue ausrede
  3. Also ... da sind die Blumen und die Bienen .... :-)))))) Nein mal im ernst ... könnte me mal auch jemand bitte über die Suchfunktion aufklären? Wäre wirklich dankbar.. gruss
  4. Hi citrus ... na geht doch ... sind halt etwas langsam ... aber sie schaffen es irgendwie ;-)
  5. man man man ... mal ehrlich im Kindergarten geht es erwachsener zu. Ich weis nicht warum ihr hier über Worte diskutiert und über die IHK (beziehe mich jetzt mal auf alle Bundesweit) Ich habe nichts anderes gesagt, als das die IHK München sagt man darf buch in ZP benutzen und dafür aber keine schreiben raus gibt ... und das man sich doch halt bitte erkundigt ob das bei seinem jeweiligen Prüfungsbezirk auch so ist .. als Tipp mehr nicht. Was klimperer angeht .. also ich habe nicht behauptet das du lügst, ich wollte dich einfach (und auch andere die das lesen, für die Zukunft) darüber INformieren, das wenn in einem Prüfungsbezirk soetwas passiert oder etwas ähnliches, dann hat man die möglichkeit sich bei der IHK zu beschweren und Veto gegen die Wertung der Prüfung ein zulegen .. dies kann teilweise wirklich erfolgreich sein .. insofern das man versucht eine lösung zu finden.. es sind mir dazu auch Fälle bekannt. Darum weis ich auch das du net lügst und sowas durch aus passieren kann. Was diesen anderen Kollegen angeht der meint er müsse hier jedes wort auf die Goldwage legen .. sorry aber ich hoffe wirklich das es spass war ansonsten tut es mir leid für dich das du so wenig zu tun hast.. Ich hoffe es fühlt sich jetzt niemand angegriffen, wenn ja tut es mir leid, weil es nicht meine absicht mfg
  6. Ich fasse das nicht als angriff oder so auf .. .. jeder darf mir gerne seine Meinung sagen .. .. wollte es nur zu meiner aussage klar stellen .. Also wenn das wirklich so abgelaufen ist, hättet ihr können beschwerde einlegen bei der zuständigen IHK .. den die IHK war für beide Gruppen zuständig und somit durften da keine Unterschiede gemacht werden.. Wobei es so ist das Grundsätzlich nur ein Tabellenbuch benutzt werden darf .. aber ich habe auch schon gehört das ein anderes auch noch zusätzlich benuzt werden darf .. aber das habe ich nur gehört .. ..was ich acuh bestätigen kann ist das in dem Speziellen WiSo teil kein Buch benutzt werden darf .. wobei da bei einzelnen IHk`s auch ausnahmen gemacht wurden in den letzten Jahren.. ..aber mal Grundsätzlich .. ich brauche nur ein Tabellenbuch und mehr net ... weil ich habe kaum die zeit wärend der Prüfung in zwei Büchern zu blättern .. wobei es da auch wieder so spezialisten gibt die sich erst kurz vor der Prüfung ein Tabellenbuch kaufen .. die bräuchten eigentlich gar keines weil sie doch kaum ne chance haben damit richtig zu arbeiten .. Ich bin bei weitem nicht auf der Seite der Prüfungsausschüsse oder der IHK`s .. im gegenteil ..aber manchmal machen sie auch was richtig und einheitlich ... und dann hast du auch bei abweichung die chance auf wiederspruch..
  7. ich will hier niemanden angreifen oder streiten, aber ich bin doch schon etwas länger dabei und wenn ich solche Aussagen treffe dann sind die auch Richtig und belegt sonst würde ich es mit sicherheit nicht hier rein posten.. Die Prüfungen sind einheitlich, ebenso wie die zugelassenen Hilfsmittel, die einzeige die aus der Reihe Tanzen ist Ba-Wü .. die Prüfungen dürfen in besondern fällen von dem zuständigen Prüfungsausschuss geändert werden (jeweiliger IHK bereich) aber das ist dieses Jahr nach aussage IHK nicht der fall und bissher scheinen andere die schon die ZP geschrieben haben (Verkürzer) auch das Tabellenbuch benutzt haben dürfen. Von daher glaube ich nicht das sie das plötzlich ändern, sollte aber von einer IHK (und nur von der) eine andere Aussage kommen, so akzeptiere ich das natürlich und entschuldige mich das mich die IHK (zwei verscheidene Standorte) falsch informiert hat. Was die Anspielung auf die Quallität der Prüfungen angeht .. Kein Kommentar..
  8. hallo Citrus-Motte ..ich würde an deiner Stelle mal das Buch mitnehmen zur Prüfung, es sind einheitliche Prüfungen und von daher müsste das Buch auch bei euch erlaubt sein. Bei unseren Einladungen hat noch nie etwas von Tabellenbuch gestanden .. aber wir durften es in der letzten Prüfung und auch in dieser Prüfung wieder benutzen (ich rede von der ZP) Oder rufe kurz vor der Prüfung noch mal bei der IHK an (ich vermute mal das du auch am Montag schreibst?! - ruf am besten freitag mal an bei denen .. und sage halt das München-Oberbayern und Wiesbaden und auch Freiburg-Breisgau (von dennen weis ich es sicher) die Tabellenbücher nutzen dürfen (wobei Ba-Wü eigene Prüfungen hat) gruss
  9. Hallo IHK München und Oberbayern erlaubt seit diesem Jahr ebenfalls das benutzen eines Tabellenbuches (letztes Jahr durfte es auch schon verwendet werden .. aber das haben die schon wieder vergessen) Allerdings gibt es kein Schreiben oder ein Schriftstück in anderer Form von der IHK ... "so etwas gibt es bei uns nicht, wobei das mit dem Tabellenbuch auch bekannt ist." (zitat Mitarbeiterin des Prüfungssausschuss IHK) .. Das es nicht bekannt ist sieht man ja .. darum hoffe ich mal das einige den Beitrag hier noch rechtzeitig lesen. mfg
  10. Hallo IHK München und Oberbayern erlaubt seit diesem Jahr ebenfalls das benutzen eines Tabellenbuches (letztes Jahr durfte es auch schon verwendet werden .. aber das haben die schon wieder vergessen) Allerdings gibt es kein Schreiben oder ein Schriftstück in anderer Form von der IHK ... "so etwas gibt es bei uns nicht, wobei das mit dem Tabellenbuch auch bekannt ist." (zitat Mitarbeiterin des Prüfungssausschuss IHK) .. Das es nicht bekannt ist sieht man ja .. darum hoffe ich mal das einige den Beitrag hier noch rechtzeitig lesen. mfg

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