ByzzGG
User
-
Registriert
-
Letzter Besuch
Reputationsaktivität
-
ByzzGG hat eine Reaktion von Nafi0603 in Empfehlung Fernstudium/BerufsbegleitendVielen Lieben Dank ihr Beiden! Es ist nicht selbstverständlich eine so ausführliche Antwort zu formulieren, ich weiß das persönlich sehr zu schätzen !
Die beiden Blogs werde ich mir auch mal ausführlich vornehmen, danke für den netten Hinweis !
-
ByzzGG hat auf mapr in Projektantrag: Implementierung eines Zeiterfassungssystems via RFID (Meinung erwünscht)Sehe es wie @Chief Wiggum, mir ist das zu FIAE-lastig.
Systeme vergergleichen, entscheiden und Implementieren, das würde für einen einen FISI passen.
-
ByzzGG hat auf charmanta in Projektantrag: Implementierung eines Zeiterfassungssystems via RFID (Meinung erwünscht)das sind drei Show-Stopper hintereinander.
Dazu keine erkennbare Entscheidungsleistung, kein kaufmännischer Hintergrund.
Bitte überleg Dir ein komplett neues Thema ....
Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden.
Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust
Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden.
Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus.
Gerne genommen werden:
- Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK )
- Monitoring
- Heterogenes Backup
- Softwareverteilung
- Massenbetankung
Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu:
§ 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
(1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
(2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,
3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben,
4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen,
5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie
6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.