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niczyji

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Reputationsaktivitäten

  1. Danke
    niczyji reagierte auf ZwennL in Wie bewertet ihr Prüfer sehr schwere Prüfungen?   
    Was auch immer Du als Umschüler machen würdest, ist ganz allein Deine Sache. Aber Deine Vorstellung wie das System funktioniert, solltest Du dann doch noch einmal nachjustieren und sachlich näher beleuchten, wie es wirklich aussieht. Ich bin kein Jurist, habe aber gerade in anderem Zusammenhang mit der Thematik "ich kann mir aktuell keinen Anwalt leisten" zu tun gehabt.
    Sachbearbeiter der Agentur oder vom JC haben rein gar nix mit so einem Beratungsschein zu tun. Der muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Zuständig ist das Amtsgericht an Deinem Wohnort. In meinem Fall wäre es das Amtsgericht Pankow.
    Werden die Voraussetzungen zum Erhalt eines solchen Beratungsscheins erfüllt, kann damit ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt geführt werden, wobei der Eigenanteil auf 15 Euro beschränkt ist. Mehr kann mit dem Beratungsschein nicht angefangen werden. Selbst ein Schreiben des Anwalts an die Gegenseite ist davon nicht abgedeckt soweit ich weiß.
    Um einen Prozess zu führen, für den man selbst kein Geld hat, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diese wird allerdings nur gewährt, wenn Aussicht auf den Gewinn des Prozesses besteht. Dazu reicht aber nicht die Meinung des Klägers, sondern da werden juristische Maßstäbe angelegt. Diese gehen jedem Laien ab und ob im Fall der Anfechtung einer Prüfung durch die IHK entschieden würde, dass das wohl schon klar geht ... Ich habe meine Zweifel.
    Abgesehen davon muss Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden, wenn der Antragsteller innerhalb von 4 Jahren über entsprechende Mittel verfügt. Da es in diesem speziellen Fall darum geht, genau in diese Position zu kommen, würde ich mir diese Option sehr genau überlegen. Die Kosten hängen vom Streitwert ab. Keine Ahnung, wie der in so einem Fall festgelegt würde.
    Mit dem Deiner Meinung nach ganz klaren Richterspruch steht es auch nicht so einfach. Wie gesagt, es geht nicht nach der Meinung des Klägers. Dann bräuchten wir nämlich keine Gerichte, sondern hätten Faustrecht.
    Es ist übrigens auch nicht so, dass das Leben oder die Karriere zuende ist, weil man in einer Prüfung durchgefallen ist. Für diejenigen, die wirklich durchgefallen sind, heißt es im einfachsten Fall ... Aufstehen, Krönchen richten und beim nächsten Mal nochmal Antreten. Also ich würde die Zeit lieber nutzen, um mich auf die nächste Prüfung vorzubereiten, statt mich auf eine Klage mit ungewissem Ausgang einzulassen.

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