Hallo Zusammen,
ich bin bestimmt nicht der erste und werde auch nicht der letzte sein der nach dem Bestehen seiner Prüfung frägt jedoch wundert es mich doch.
Meine Prüfungsergebnisse von Teil 1 und Teil 2 sind:
Teil 1
Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes 58
Teil 2
Planen eines Softwareproduktes 74
Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen 47
Wirtschafts- und Sozialkunde 80
Also habe ich eine 5, allerdings hab ich schon oft auch hier gelesen das man laut neuer Ordnung mit einer einzigen 5 bestehen kann, nur in den Bestehensregeln steht folgendes:
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung - im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ausreichend, in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens ausreichend und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend bewertet worden sind.
IHK? Könnt ihr nicht mal klar und verständlich schreiben ob man bestanden hat oder was die nächsten Schritte sind anstatt man sich verrückt machen muss und im Internet danach suchen muss ob man bestanden hat?
Viele Grüße!