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Schriftliche Prüfung bestanden oder nicht?


mopla

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Hallo Zusammen,

ich bin bestimmt nicht der erste und werde auch nicht der letzte sein der nach dem Bestehen seiner Prüfung frägt jedoch wundert es mich doch.

Meine Prüfungsergebnisse von Teil 1 und Teil 2 sind:
Teil 1

Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes   58

Teil 2

Planen eines Softwareproduktes  74

Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen  47

Wirtschafts- und Sozialkunde  80

Also habe ich eine 5, allerdings hab ich schon oft auch hier gelesen das man laut neuer Ordnung mit einer einzigen 5 bestehen kann, nur in den Bestehensregeln steht folgendes:

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung - im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ausreichend, in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens ausreichend und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend bewertet worden sind.

IHK? Könnt ihr nicht mal klar und verständlich schreiben ob man bestanden hat oder was die nächsten Schritte sind anstatt man sich verrückt machen muss und im Internet danach suchen muss ob man bestanden hat?

Viele Grüße!

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vor 1 Minute schrieb Chief Wiggum:

Habe ich bereits laut dem habe ich bestanden, weiß man für welche Ausbildungsrichtung FIAE oder FISI etc. der gedacht ist? Oder ist das einheitlich? Und berücksichtigt der Alte Ordnung und neue Ordnung? Das alles kann einem keiner beantworten.

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vor 1 Minute schrieb Chief Wiggum:

Die Notenberechnung ist für alle IT-Ausbildungsberufe identisch (man schreibt ja auch zum Teil die gleichen Prüfungen). Dieser Rechner ist für die neue Prüfungsordnung, erkennbar an dem Fakt, dass die ehmalige ZP als Teil 1 in die Prüfung Einzug gefunden hat.

Okay alles klar vielen Dank schon einmal dafür, jedoch macht mich der Satz aus den Bestehensregeln dann schon stützig:

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung - im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ausreichend, in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens ausreichend und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend bewertet worden sind.

Insbesondere der markierte. Rechner sagt bestanden, dieser Satz eher das Gegenteil?

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