Anhand der Antworten merkt man schnell dass hier von der Abschlussprüfung ausgegangen wird. Die Frage bezog sich allerdings auf die AP1, was früher "Zwischenprüfung" genannt wurde und da musst du natürlich nicht das Berichtsheft dabei haben... Bei der AP2 hingegen, was früher die "Abschlussprüfung" war schon.
Grundsätzlich gilt (zumindest bei der IHK Aachen) dass das Berichtsheft bis zu 3 Monate nachträglich im Online Portal hochgeladen werden soll, das bedeutet du solltest dich schnellstmöglich um die Nachweise kümmern egal ob die sie für die Prüfung brauchst oder nicht. Das wird nur Stichproben artig überprüft aber schlimmstenfalls könnte dir die Zulassung aberkannt werden, daher kümmer dich einfach drum.