DeusXcb
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DeusXcb hat auf ickevondepinguin in mündliche Prüfung FISIDie Fragen sind dann weniger tiefgehend und ggf. leidet das Ergebnis darunter. Weil wir dann doch zwei tiefere Fragen stellen, inhaltlich, die dann nicht zureichend beantwortet werden. Oder eben Fragen schneller überspringen, weil auch wir die Zeit im Blick haben.
Wie gesagt: Wir möchten Expertise heraushören, es soll ja ein Gespräch werden. Es ist kein Frage-Antwort-Spiel "Was ist Raid?" -> "Raid ist..." Wenn man hier landet, sprich, einer Wissensabfrage, dann wollen wir idR eine 4 mindestens erreichen
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DeusXcb hat auf ickevondepinguin in mündliche Prüfung FISIWenn das sitzt, mache ich mir um das Fachgespräch bzgl. Aussprache weniger Sorgen. Mir als Prüfer ist es wichtig zu sehen, wenn die Doku in Ordnung ist, dass die Präsentation vorbereitet ist.
Im Fachgespräch kommt es, wie die Kollegen vorher schon sagten, auf den Inhalt an und nicht auf Grammatik oder Satzbildung.
Wenn du ein Wort mal nicht weißt, dann baue den englischen Begriff ein, bzw. sag, dass du den Begriff im englischen kennst und nenne ihn. Damit haben wir bei uns nie ein Problem. Wenn es dann passt, freuen wir uns eher darüber, dass du es im Grunde weißt und es "nur" an der Sprache lag. Der Punkt gehört dann dir
Wenn du etwas nicht verstehst, dann frag nach!
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Das passt leider gar nicht zur Prüfungsordnung, weil Du zb keinen kaufmännischen Ansatz hast.
Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden.
Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust
Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden.
Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus.
Gerne genommen werden:
- Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK )
- Monitoring
- Heterogenes Backup
- Softwareverteilung
- Massenbetankung
Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu:
§ 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
(1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
(2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,
3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben,
4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen,
5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie
6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.
Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“
Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich:
So sind zum Beispiel:
− kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
− eine Projektplanung durchzuführen,
− eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen,
− eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- ten,
− die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- ren. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen.
Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen.
Kurz: halte ich nicht für zulassungsfähig. Meinungen aus Hessen hierzu ? @skylake