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ickevondepinguin

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  1. Du schreibst doch auch das Berichtsheft im Betrieb. Von daher....
  2. Wie dem auch sei: Grundsätzlich sind 10% der Gesamtpunkte für den Bereich Kunden-/admin/Anwender.../such-dir-was-was-Doku angesetzt für die Bewertung. Weglassen = -10 Punkte....
  3. Im Zweifel den Prozess gegen den Ausbildungsbetrieb und bekommt seinen Verdienstausfall erstattet, da man weiterhin Auszubildender ist und keine Fachkraft...
  4. Nein. In deine Versicherung investiert. Wenn dein Ausbilder dir einen nicht-gute Ausbildung durch deine Einträge bescheinigt, dann hast du hinterher hier gewonnen...
  5. Korrekt. Und die gewichtest du entsprechend. Davon rate ich dringend ab! Die Kriterien sollten eindeutig aus dem Soll-/der Anforderungsanalyse/dem Lastenheft zu entnehmen sein, je nachdem was vorliegt! Selbiges gilt hinterher für das Testen deiner Lösung. Ich empfehle immer, alle Tests schon VOR Lösungsauswahl zu definieren - damit ein lösungsunabhänigiger Test durchgeführt wird! Am Ende lässt sich dann auch ein ordentlicher Soll-/Ist-Vergleich durchführen. Durch die immer gleichen Kriterien(kataloge) bekommt das Projekt einen roten Faden.
  6. Ja würde ich. Da in dem Ausbildungsbericht Tatsachen dokumentiert werden. Das Berichtsheft ist deine (Ausbildungs-)Lebensversicherung. Das IST später dein Nachweis, das du nicht richtig ausgebildet wurdest!
  7. Als Prüfer gar nichts! Was sagt denn dein Ausbilder dazu, der das Unterschreiben muss?!
  8. Ergänzung: Erst nach Abschluss des Verfahrens. Heißt, erst nach erfolgter Beschlussfassung des Prüfungsausschusses - nach dem Fachgespräch. Nach AP1 kannst du folglich keine Einsicht fordern, da das Verfahren aufgrund der gestreckten Abschlussprüfung noch nicht beendet ist.
  9. Halte ich für Gefährlich sich NUR darauf zu verlassen. Vgl. zur Zeitlichen und sachlichen Gliederung der Berufsausbildung, welche als Anlage deinem Berufsausbildungsvertrag beigelegen haben dürfte, ist zu empfehlen.
  10. Da hast du's. Keine Eindeutige Nennung. Der PA geht sicher, dass du Alternativen abwägst. Mach das einfach, und gut ist. Es gibt bei Cloud-Teleonie ja viele Anbieter, dessen Funktionen und Umfang man gut bewerten kann. Viel Erfolg!
  11. Ich denke, der PA geht somit von einem Vgl. aus und hat nur noch einmal deutlich gemacht, das dieser bitte gemacht werden soll. Diese ist somit drin und gehört natürlich, selbstverständlich in eine Projektplanung hinein und in den Ablauf hinein. Ansonsten, siehe die Antwort von @charmanta.
  12. Nein. Wie ich oben schrieb: Immer von den Prozessen der jeweiligen IHK und des jeweiligen Prüfungs(teil)ausschusses. Der Antrag wird auch nicht nur durch EINEN Prüfer zugelassen oder abgelehnt. Die Frage bei Dir wäre: Welche Kammer? Die Frage beim Kollegen: Welche Kammer?
  13. Ja, das ist ind er Tat wahr. ABER: Damit ist das "Projekt" ein Arbeitsauftrag. Und ist SO nicht genehmigungsfähig. Heißt konkret: Wenn @JaWiesoNicht hier "Abweichungen vom P-Antrag" hat bzw. die Auflage nicht erfüllt, ist das Projekt so nicht bewertbar. Die Auflage ist eine Vorgabe. Es muss ein Vergleich stattfinden, in welcher Weise auch immer! Und dieser muss sich vom Kaufmann für IT-System-Management und vom IT-Systemelektroniker abheben. Sprich: Welches PROBLEM wird mit der neuen Anlage gelöst, und was sind die Alternativen unter dem neuen Ansatz. Problem: Analge ABC auf $_Technik-basierend hat folgende EInschränkungen/es passiert in nächste rZeit das, es geht nicht jenes. Soll: Eine neue Analge die A, B, und C kann. Gewichtung der Kriterien ist folgende... Vgl: 3 Alternativen. Dadurch ist bedingt, das es eine "Pseudo"-Auswahl wird. Das ist eigentlich so nicht gewollt. Dein Antrag jedoch genehmigt mit der Auflage. Bring das also entsprechend ein, so, als wenn Du hier wirklich einen Vgl. machen würdest... Dein Projektantrag wäre bei uns so niemals durchgegangen. Käme im Verlauf (durch eine Rückfrage durch uns oder deinem Antrag eindeutig) heraus, das die Lösung feststeht oder gar umgesetzt ist, wäre es "verbrannt". Wir würden ein neues Thema fordern. Soviel zu den Fakten. Inhahtlich kann/darf Dir hier keiner mehr helfen, da genhmigt mit Auflage.... Vielleicht hat @charmanta oder @skylake in ihrer jeweiligen, großherzigen Weisheit noch einen allgemeinen Hinweis.
  14. Oftmals ist die Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss erst nach der Abgabefrist der Prüflinge möglich. Sprich, bei uns ist das so, das wir dann folglich vor dem 08.03. nicht an die Anträge kämen, auch wenn wir wollten. Bis zu zwei- bis drei Wochen ist in der ersten Phase normal, nach Deadline. Es sind immerhin alles ehrenamtliche Prüfer, die das in ihrer Freizeit machen und ggf. über Entscheidungen auch sprechen müssen. Rausgeschickt werden die Antworten dann wieder nach der Bearbeitungsphase der Prüfer, gesammelt auf einem Mal.
  15. Warum denn nicht? Ich bin z.B. auch FiSi und betreibe in einem Verein, in welchem ich aktives Mitglied bin, andere Softwarelösungen als wir sie in der Firma hier anwenden würden oder betreue dort auch die technischen Aspekte der Webseite.

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