Eigentlich eine richtig gute Frage vom TE.
"Es können also mitunter auch besonders schützenswerte personenbezogene Daten in der Personalakte enthalten sein."
https://www.datenschutz.org/personalakte/
"Falls hingegen noch Bewerbungen per E-Mail entgegengenommen werden, sollte es dem Bewerber ermöglicht werden, seine Bewerbungsunterlagen auf Wunsch vertraulich zu übermitteln. Hier sollte die Möglichkeit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorgehalten und neben der E-Mail-Adresse auch der öffentliche Schlüssel angegeben werden."
"Zudem können Bewerber auch darauf hingewiesen werden, dass sie zumindest ihre Anlagen verschlüsseln können. Das Passwort kann dem potenziellen Arbeitgeber dann telefonisch durchgegeben werden."
https://www.dr-datenschutz.de/datenschutz-bewerbung-die-wichtigsten-fragen-beantwortet/