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Lexia

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Beiträge von Lexia

  1. Hallo!

    Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage und zwar habe ich seit Juli dieses Jahres bei meinem Arbeitgeber gearbeitet (wo ich auch im Juni die Ausbildung erfolgreich beendet habe) und habe bei der Dezember-Abrechnung plötzlich eine Lohnsteuerrückzahlung von über 500 Euro vorgefunden. Ich meine, klar, meine Freude ist groß, aber ich versteh nicht so ganz wie das kommt? Ich hab ja keine Steuererklärung oder sowas gemacht?

    Viele Grüße,

    Lexia

  2. Hallo!

    Ich hab mal eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag. Ich weiss nicht, ob sich das mit der Kündigung auf die Probezeit bezieht (also dass ich nach der Probezeit direkt wieder einen Vertrag brauche, um nicht entlassen zu werden) oder ob sich das auf das Enddatum der befristeten Stelle bezieht. Hier mal die wichtigen Auszüge:

    §1: Der Arbeitnehmer wird...zum...für die Dauer des Auftrages der und der Firma im Auftragsbereich soundso befristet (bis längstens xy 2011) als xy eingestellt. [...]

    §2: Die Probezeit beträgt 6 Monate. Das Arbeitsverhältnis endet vier Wochen nach arbeitgeberseitiger Mitteilung über den Auslauf des Auftrages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unabhängig von der Befristung bleibt die ordentliche Kündigung möglich.

    Das bezieht sich doch hoffentlich dann auch nur auf den Auftrag oder? Dass also nach dem Datum welches in §1 im Jahr 2011 genannt ist das Arbeitsverhältnis endet?

    Viele Grüße,

    Lexia

  3. Moin Moin,

    zu 1.: Der Arbeitgeber kann innerhalb der Probezeit nach der gesetzlichen Regelung mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Das gilt auch für eine Kündigung, die z.B. am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen wird, auch wenn sie dann erst nach Ablauf der Probezeit in Kraft tritt. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser angehört werden und ihm müssen die Gründe für die Kündigung mitgeteilt werden. Sollte der Betriebsrat widersprechen, muss dem Gekündigten eine Kopie des Widerspruchs überlassen werden.

    Also wenn ich in der Probezeit kündigen will, dann muss ich erst mit dem Betriebsrat darüber sprechen? Reicht das z.B. wenn man sagt, dass einem der Job nicht gefällt und man sich das anders vorgestellt hat? Ich meine, aus welchen Gründen wollen die das denn ablehnen(Widerspruch)??

  4. Hallo!

    Da ich das mit den Gesetzen noch nicht so ganz durchblicken, hab ich mal zwei kurze Fragen:

    1. Kann man während der Probezeit als Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen mit zweiwöchiger Frist kündigen?

    2. Muss man als Arbeitnehmer nach der Probezeit einen Grund angeben warum man kündigt? Was wäre da denn ein möglicher Grund? Ich mein, wenn man einfach einen besseren Job findet bzw. einen, der einem mehr liegt etc., würde das ausreichen? Und dann ist die Kündigungsfrist immer vier Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende, oder?

    Das waren jetzt etwas mehr als zwei Fragen, aber geschickt in 2 Fragen verpackt :P

    Viele Grüße,

    Lexia

  5. Ich habe folgendes hier gefunden:

    Kündigung vor Beschäftigungsbeginn

    Bewirbt sich der Arbeitnehmer mehrfach, weil er so seine Chance auf einen schnellen (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben erhofft, so kann es passieren, dass er bereits einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat und sich nun doch wieder von diesem Vertrag lösen möchte, da er noch "etwas besseres" gefunden hat. Für den Arbeitnehmer stellen sich nun zwei Fragen:

    1. Kann ich schon vor Beschäftigungsbeginn kündigen?

    Die Antwort: Das Bundesarbeitsgerichts lässt die Kündigung eines Arbeitsvertrages auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu, wenn nicht im Arbeitsvertrag selbst etwas anderes vereinbart ist.

    Solche Kündigungsverbotsklauseln sind insbesondere in Branchen, wo die Arbeitnehmer "nicht auf der Straße liegen" gängige Praxis. Hier ist eine vorzeitige Kündigung unzulässig. Tritt der Arbeitnehmer den Dienst trotzdem nicht an, macht er sich schadensersatzpflichtig.

    Vor Gericht muss allerdings der Arbeitgeber beweisen, dass ihm durch den Nichtantritt des Arbeitnehmers zum Dienst ein Schaden entstanden und wie hoch dieser ist. Das bringt einige Schwierigkeiten mit sich. Allerdings bleibt trotzdem ein Restrisiko für den kündigenden Arbeitnehmer.

    2. Welche Kündigungsfristen gelten?

    a) Ist die Kündigung auch schon vor Beschäftigungsbeginn zulässig, so gelten die gleichen Fristen wie für die Kündigung nach Antritt des Dienstes. Das heißt, das der Arbeitnehmer mit der für die Probezeit vereinbarten Frist kündigen kann. Liegen Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor, kann auch außerordentlich gekündigt werden.

    B) Problematischer ist die Frage, wann eigentlich die Frist zu laufen beginnt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Punkt ist nicht einheitlich. In der Praxis wird das Problem wie folgt gehandhabt:

    - Ist im Vertrag etwas entsprechendes vereinbart, so gilt dies. Da aber die wenigsten an dieses Problem denken, fehlen zumeist entsprechende Vereinbarungen.

    - Fehlt eine Vereinbarung, dann entscheidet die Interessenlage der Parteien über den Fristbeginn: Hat der Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran, dass der Arbeitnehmer den Dienst zunächst antritt, läuft die Kündigungsfrist erst mit Beginn des Arbeitsverhältnisses.

    Ein Indiz für dieses besondere Interesse des Arbeitgebers ist, dass für die Probezeit relativ lange Kündigungsfristen (6 Wochen und mehr) vereinbart wurden. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall die Stelle erst antreten, um kündigen zu können.

    - Hat der Arbeitgeber kein besonderes Interesse am Dienstantritt des Arbeitnehmers, so beginnt die Kündigungsfrist mit Zugang der Kündigung zu laufen. Sind zum Beispiel im Arbeitsvertrag nur relativ kurze Kündigungsfristen für die Probezeit vereinbart worden, so spricht dies dafür, dass der Arbeitgeber nicht unbedingt auf den Arbeitnehmer angewiesen ist. Der Arbeitnehmer kann dann sofort (wenn er den günstigeren Arbeitsvertrag unterschrieben hat) kündigen und muss die Stelle in aller Regel nicht antreten.

    Also kann ich nur hoffen dass in dem Vertrag nichts weiter dazu steht und habe dann vermutlich 14 Tage Kündigungsrecht.

    Falls im Vertrag steht, dass eine vorzeitige Kündigung unlässig ist, wird es wohl erst nach Arbeitsantritt gehen. Wer kündigt + nicht erscheint, kann dann zu Schadenersatz gezwungen werden... oder sehe ich das falsch?

  6. Hallo Leute,

    ich hätte da mal eine juristische Frage. Wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben würde (diese Woche) für einen 2-jährig befristeten Job mit 6 Monaten Probezeit, der am 15.01.2007 beginnen soll und ich dann am 01.01.2007 ein besseres Angebot bekomme, könnte ich dann den ersten Vertrag einfach kündigen bzw. auflösen und das andere Angebot annehmen?

    Muss ich dann Schadensersatz leisten?

    Viele Grüße,

    Lexia

  7. Tja das kommt jetzt bestimmt etwas schlecht, aber:

    Was wären denn z.B. berufliche Ziele?

    Wenn ich in Vorstellungsgesprächen gefragt werde weiss ich echt nichts dazu zu sagen, was natürlich wirklich schlecht ist. (sehr beliebt ist da die Formulierung: Wo sehen Sie sich in 5 bzw. 10 Jahren) Nur irgendwas mit "öhm... ich würde gerne größere Projekte leiten und mehr Verantwortung haben" zu stammeln ist doch nicht so toll.

    Ich bin wohl auch recht anspruchslos, denn mir würde es reichen so in ein paar Jährchen mal 3.500 Euro brutto/Monat zu bekommen und einen Job zu finden, der abwechslungsreich ist und mir Spaß macht.

    Ich muss nicht unbedingt Firmenchefin werden oder sonst ein hohes Tier, da sind mir andere Dinge wichtiger, könntet ihr mir mal ein paar konkrete Anregungen geben?

    Was habt ihr für Ziele?

    Danke schonmal, ich weiss ich bin echt einfallslos.

  8. Ich bin 23 und habe jetzt eine Ausbildung und ein halbes Jahr Berufserfahrung hinter mir, außerdem auch in einigen Nebenjobs noch wichtige Erfahrungen gesammelt (Active Directory, Plotter, Webprogrammierung). Da die Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration ja je nach Unternehmen sehr unterschiedlich ausfallen kann fände ich es halt sehr sinnvoll, irgendwo schonmal meine Kenntnisse aufzuführen.

    Mit modern hat das nix zu tun.

    Es muss nicht alles schon in den Bewerbungsunterlagen ausführlich erläutert seoin, sondern soll lediglich Interesse wecken.

    Tja und das ist dann halt die Sache.

    Naja gut ich denk nochmal drüber nach.

    Wie haben andere das denn mit ihren PC-Kenntnissen im Lebenslauf aufgeführt?

  9. Moin moin!

    Habe da mal eine Frage zum Lebenslauf eines IT-Menschen und zwar habe ich bisher einen zweiseitigen Lebenslauf wobei eine halbe Seite in Kurzform aufgelistet ist, womit ich bereits Erfahrung gesammelt habe. Allerdings kann ich da im Lebenslauf ja nicht unbedingt näher drauf eingehen, dafür ist der Lebenslauf ja nicht gedacht. Also steht da eigentlich nur sowas wie:

    Betriebssysteme - Windows 9x/2000/XP, Mac OS X etc. aber nicht wie gut ich was kann, woher ich das kann und sowas.

    Daher hatte ich die Idee, eine Seite mit einem IT-Profil in die Bewerbung einzufügen, auf der ich dann meine ganzen Kenntnisse detaillierter darlege, also zumindest den Kenntnisstand (denn wenn im Lebenslauf einfach nur SAP steht weiss man ja nicht ob ich das mal eine Woche angeschaut habe oder damit drei Jahre gearbeitet habe).

    Hat jemand schon so eine ähnliche Lösung mal versucht? Wie ist das bei den Firmen angekommen? Oder findet ihr das total unglücklich und würdet es so lassen wie ich es bisher habe?

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten :)

    Lexia

  10. Ok in der einen Prüfung musste man Befehle gegenüberstellen Windows - Linux. Aber mal ehrlich, der der die nicht ständig nutzt, wer kann die dann fehlerfrei aufschreiben. Mal ein paar Befehle für 5 Punkte. Aber ich finde zu weit ausgeholt, etwas übertrieben.

    Und ja ich bin ein KLICKER und ich nutze drag and drop. und Windows

    Also jeder der ins IT-Handbuch gucken konnte, konnte die Befehle dort einfach abschreiben :D

  11. Genau sowas hab ich gesucht.

    Steige gleich nochmal in gehaltsverhandlungen ein.

    Verdiene 1800 als ausgelernter fisi.

    Finde das ziemlich wenig.

    Da ein Mc Donalds mitarbeiter genauso viel verdient als ich.

    Und er Mc Arbeiter ist auch noch unqualifiziert und ungelernt.

    Wofür habe ich meine Ausbildung gemacht wenn ich weniger verdiene als vorher?

    Hatte gestern ein Bewerbungsgespräch in Hamburg bei einer großen Firma und habe 2.000 Euro brutto als Einstiegsgehaltswunsch angegeben, mein Gegenüber meinte aber 2.500 Euro wären da realistischer und es gibt auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld :P

    Hätte nie gedacht dass es auch mal andersrum gehen kann mit den Gehaltsverhandlungen :D

    Ach ja, bin auch gerade fertig geworden mit meiner Ausbildung zur Fachinformatikerin für Systemintegration (vor zwei Wochen), also frischer Berufseinsteiger :)

  12. Na dann hast du ja eh noch lange Zeit um dir darüber gedanken zu machen ;)

    Aber ich würde sagen das das da dann ungefähr genauso wie bei deinen ersten Tagen in deiner Ausbildung ablaufen wird...

    Soviel Zeit auch wieder nicht... spätestens am 31.12. endet mein Vertrag und falls ich vorher schon was gefunden habe, schon vorher.

    Übermorgen habe ich mein 1. Vorstellungsgespräch für nen Job am 1.8. schon :marine

    Na mal schauen wie blöd ich mich da anstelle! :D

    Ist aber auf jeden Fall immer gut und beruhigend zu wissen, noch was in der Hinterhand zu haben (in meinem Fall den festen Job bis Ende des Jahres), da kann man gleich lockerer an die Sache gehen...

  13. Hi Leute,

    also die Frage mag jetzt vielleicht komisch klingen aber etwas nervöser als das Vorstellungsgespräch macht mich eigentlich der erste Tag bei einem neuen Unternehmen (wenn es denn mal soweit ist).

    Was ist, wenn man völlig überfordert ist am Anfang und erstmal denkt, ohgott ich hab ja gar keine Ahnung von den Aufgaben die ich jetzt haben werde (auch wenn man sie vorher wusste, sehen sie ja in der Praxis manchmal etwas anders aus).

    Meine Hauptsorge ist aber, dass der neue Chef dann meint, man hat ja eine Ausbildung hinter sich und braucht keine Einarbeitung mehr und deswegen nicht wirklich eingearbeitet wird... äh ja ich schweife ab, meine eigentliche Hauptfrage ist:

    Wie hat euer neuer Job (erster Job nach der Ausbildung) angefangen?

    Wurdet ihr eingearbeitet? Wenn ja, wie lange?

    Klar ist das von Unternehmen zu Unternehmen anders, aber ich möchte ja erstmal nur Meinungen sammeln :)

    Viele Grüße,

    Steffi

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