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JoeDevlin

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  1. Vielen Dank für eure Kommentare, mir hilft es sehr auch mal andere Sichten dazu zu sehen, denn man wird schnell so etwas wie betriebsblind. Es gibt bei uns keinen Tarifvertrag und wir haben für die IT-Abteilung auch keine Betriebsvereinbarung, laut dem Betriebsrat könnte der AG jedoch jederzeit eine solche treffen und dann die Rufbereitschaft analog zum Kundendienst vergüten. Soweit ich die rechtlichen Informationen im Internet sowie den Betriebsrat verstehe, ist dies jederzeit ohne Zustimmung des Arbeitnehmers und sogar ohne Vergütung möglich. Wenn ich nun zur GF gehe und eine Regelung zur Rufbereitschaft verlange, dann würden wir diese mit einer Reaktionszeit, Verbindlichkeit sowie Vergütung erhalten und alle wären unzufrieden. Wenn wir das Thema so handhaben wie es der aktuellen Situation entspricht, dann machen die IT-Mitarbeiter nach Feierabend das Handy aus und es würde theoretisch zwischen Freitag 15:30 Uhr und Montag 8:00 Uhr niemand zur Verfügung stehen. Beim ersten Vorfall würde die Rufbereitschaft vermutlich mit verschärften Bedingungen eingeführt werden, es wären wieder alle unzufrieden. Wenn wir das Thema wie bisher handhaben, einer der Mitarbeiter guckt sporadisch auf das Handy um Meldungen zu prüfen, dann kommen wir alle ohne die Einschränkungen der Rufbereitschaft klar und der Aufenthaltsort bleibt flexibel. Die Mitarbeiter bevorzugen diese Lösung. Was jedoch dann fehlt ist eine Regelung für die angemessene Bezahlung während eines Einsatzes, insbesondere wenn jemand wirklich zur Firma hinfährt.
  2. Guten Morgen, ich verstehe Deine Meinung dazu und so lässt sich das auch gut beschreiben. Wir haben allerdings intern die Motivation Störfälle möglichst nicht hochkochen zu lassen, damit wir in Folge dessen eine Rufbereitschaft aufgedrückt bekommen. Wir möchten also nicht, dass am Freitagabend unser Core-Switch ausfällt, wir bis Montagmorgen nicht erreichbar sind und dann zu diesem Zeitpunkt einerseits das Chaos ausbricht und andererseits die Produktion Einschränkungen hinnehmen musste. Da diese Szenarien aber so selten auftreten, muss eine „Zwitterlösung“ gefunden werden. Ich möchte das mal mit unseren Elektrikern vergleichen, auch hier gibt es keine Rufbereitschaft und doch treten sehr selten Probleme auf, bei denen diese einbezogen werden müssen. Hier wird klassicherweise versucht jemanden von denen zu erreichen. Durch die Diensthandys und das Monitoring können wir in der IT das noch proaktiver überwachen, die Vergütung im Einsatzfall sollte dann einfach angemessen sein und die Wahl des Aufenthaltsortes sollte frei wählbar sein.
  3. Guten Abend, ich versuche derzeit ein Konzept für die Rufbereitschaft unserer internen IT zu erstellen. Zurzeit ist es so, dass sich vier Mitarbeiter im wöchentlichen Rhythmus eine freiwillige intern geregelte Rufbereitschaft teilen, diese ist nicht vergütet und ohne konkrete Reaktionszeit oder sonstige Regelungen. Ziel ist lediglich, dass außerhalb der Arbeitszeiten Meldungen vom Monitoring mitbekommen werden um ggf. zu reagieren. Da diese Regelung natürlich auch immer wieder Fragen aufwirft, insbesondere bei Mitarbeiterwechsel, möchte ich gerne eine verbindlichere Regelung finden, mit der alle Mitarbeiter zufrieden sind. Ich könnte zur GF gehen und eine Regelung einfordern, dann wäre die Rufbereitschaft zwar vergütet, jedoch auch mit festen Reaktionszeiten verbunden, das möchten wir vermeiden. Wir haben folgende Rahmenbedingungen - 4 IT-Mitarbeiter - nicht jeder kann alles - 24/7-Produktionsbetrieb mit mehreren Standorten - ca. 300 Mitarbeiter Das „Problem“ ist, dass Störfälle sehr selten vorkommen (vielleicht 2-3 pro Jahr) und diese in der Regel remote oder telefonisch zu klären sind. Vor diesem Hintergrund wäre eine verbindliche Regelung mit Reaktionszeit für alle Mitarbeiter sehr frustrierend, zumal unsere Produktion auch ohne IT weiterlaufen, hier ist nur manuelle Nacharbeitung notwendig und das kann dann schonmal Wellen schlagen. Von der GF hört man dazu nichts, aber ich möchte auch nicht aktiv nachfragen, aus den o.g. Gründen. Die reine Rufbereitschaft um Meldungen mitzubekommen kann m.E. unvergütet bleiben. Sollte aus einer Meldung ein Arbeitseinsatz entstehen (i.d.R. remote) sollte dieser angemessen vergütet werden und ich denke, dass die seltenen Vor-Ort-Einsätze nicht zwangsläufig an dem Mitarbeiter hängen bleiben müssen, so dass dieser in der Wahl seines Aufenthaltsortes flexibel bleibt. Er müsste dann versuchen Kollegen zu erreichen und entsprechend Kontakt mit Hotlines oder der Produktionsleitung halten. Der Mitarbeiter, der dann vor Ort einen Einsatz leistet, sollte eine angemessene Vergütung hierfür erhalten. Hinzu kommt, dass nicht jedes Problem von jedem Mitarbeiter gelöst werden kann, so dass hier ggf. die Aufgabe darin besteht einen erfahrenen Kollegen zu erreichen. Vielleicht hat jemand kreative Ideen oder verwendet bereit eine Regelung, wie man das Thema verbindlicher machen kann und trotzdem jeder in der Freizeit flexibel bleibt? Danke und viele Grüße

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