Moeki
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Beiträge von Moeki
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Bleibt noch die Frage, ob sich dieser Passus bereits bestehende Ehrenämter bezieht oder nur zukünftige.
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Ich weiss nicht ob so eine Klausel rechtens ist, aber ungeachtet dessen kann ein Nachteil sein, dass dir der AG deswegen kündigt. Oder auf was willst du hinaus?
Kann ich davon ausgehen, dass der AG meine bisherigen Lebensumstände annimmt, da er mir einen unterschriebenen Vertrag anbietet. Ich verheimliche ja nichts, werbe aber auch nicht damit. Eben dieser vorgeschobene Grund für eine unwahrscheinliche Kündigung wäre dann ja nicht gegeben. Ergo bezieht sich dieser Abschnitt meines Erachtens auf zukünftige Ehrenämter, oder?
Hi,gehört eine Partei zum "öffentliches Leben"? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass es keinen was angeht, ob ich politisch engagiert bin. Wobei man natürlich nichts riskieren muss, denn eine zusätzliche Info an den AG schadet ja nichts.
Im letzten Fall wird die Form der Info (mündl./schriftlich) entscheidend sein.
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Hallo.
In einem mir vorliegendem Arbeitsvertrag steht
7. Nebentätigkeit
... Ebenso bedürfen ... die Übernahme von Ehrenämtern in wirtschaftlichen Verbänden oder im öffentlichen Leben der schriftlichen Einwiliigung der Geschäftsführer.
Ich bin seit geraumer Zeit sachkundiger Einwohner in unserer Stadt und zudem Vorsitzender des Ortsvereins einer sozialdemokratischen Partei. Dies geht aus meinem Lebenslauf (lag der Bewerbung bei) und natürlich einer möglichen Recherche schnell hervor.
Kann daraus ein Nachteil für mich erwachsen, wenn ich den GF nicht nochmals explizit darauf hinweise, was ich ohnehin noch machen werde?
Gruß,
Marko.
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Die Bewertung der privaten Nutzung für Zwecke der Lohnsteuer erfolgt nach der 1%-Regelung bedeutet, dass monatlich 1 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises als geldwerter Vorteil angesetzt werden.
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Nicht lange schnakken, sondern zeitnah die IHK anrufen.
Eigentlich sollte die Auswahl der Berufsschule nicht dein Problem, sondern dass deines Chefs sein.
Wie schon gesagt, gekündigt könntest du wegen der Probezeit trotzdem werden, was aber für den chef keinen Sinn machen würde, wenn er denn einen Azubi bräuchte.
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Mein Tipp.
Ausbildung erfolgreich abschließen.
Abitur auf Abendschule (ggf. in Voll- oder Teilzeit parallel arbeiten) oder in Vollzeit nachholen.
Studieren gehen.
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Für die "arbeitsfreie Zeit" habe ich mir überlegt, selbst in die Rentenversicherung einzuzahlen. Ich will die freie Zeit nicht zum rumlungern nutzen, vielmehr habe ich das eine oder andere Private zu erledigen.
Vielen Dank für die Antworten.
Krankenversicherung usw. Naja. Eine Entscheidung, die ich nicht nachvollziehen kann.
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Bis zum Beginn des Studiums, welches noch nicht mal gesichert ist, willst du dann einen auf ALG1 machen? Kündigen kannst du immernoch.
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Hast du dich schon mal erkundigt, welche Jobperspektiven es im IT-Bereich in deiner Supermarktkette gibt? Das wäre für mich das naheliegend.
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So ... Aufhebung soll zum 15. August erfolgen, dann eine Woche arbeitslos um den eventuellen Anspruch auf ALG1 nach der Umschulung zu wahren und pünktlich am 23.08. geht die Schule los.
Mag jemand einen Blick auf den Aufhebungsvertrag machen, dass nicht etwas vergessen wurde? Ansprüche sollten nicht mehr bestehen. Meine Frau ist seit November krankgeschrieben.
Aufhebungsvertrag
zwischen
Firma vertreten durch Chefin
– nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt –
und
Arbeitnehmerin
– nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt –
wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:
§ 1 – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 15.08.2010 im gegenseitigen Einvernehmen beenden. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.
§ 2 – Freistellung/Resturlaub
Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge von seinen vertraglichen Verpflichtungen unwiderruflich freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung noch vorhandener Resturlaubsansprüche.
§ 3 – Zeugnis, Arbeitspapiere
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Er händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.
§ 4 – Schlussformel
Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt. Die evtl. Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Vereinbarung soll die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berühren.
Ort, Datum
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmerin
Gruß,
Moeki.
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*hust* worüber bin ich denn hier gestolpert.
Suche mal bitte auf dem Installationsmedium die 1031.mst und transforme dann folgendermaßen.
CALL msiexec.exe /i "%SRC%\AcroStan.msi" TRANSFORMS="%SRC%\1031.mst;%SRC%\Asnv.mst" REBOOT=ReallySuppress /l "%App%\install.log" /qb-!
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Guten Abend,
zum Ende meines Studiums ist der direkte Berufseinstieg noch nicht ganz in trockenen Tüchern. Da ich aber eine Familie zu ernähren habe und eine gewisse Zeit bis zum eventuellen Referendariat überbrücken muss, folgende Situaton:
09.2001 - 01.2004 verkürzte Ausbildung zum FiSi
01.2004 - 09.2004 Berufstätigkeit als Nachwuchskraft
10.2004 - vor. 06.2010 Studium + Nebentätigkeit auf 400 EUR Basis
Muss ich ALG1 beim Arbeitsamt oder ALG2 beim Amt für Grundsicherung beantragen?
Wie verhält es sich mit meiner Krankenversicherung? Im Moment bin ich als Student versichert.
Gruß,
Moeki.
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Hallo.
Ich bin:
- 28 Jahre alt
- seit 2004 Fachinformatiker der Fachrichtung Systemintegration
- seit 2007 Bachelor of Art (Lehramt an Gymnasien Informatik / Politische Bildung)
- Empfänger von Bafög
- seit 6 Jahren studentische Hilfskraft in der Hauptstadtvertretung einer großen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt im Hörfunk & IT-Support
- Vater von zwei Kindern im Alter von 2 und 4 Jahren
Ich kann zukünftig als Lehrer arbeiten, muss es aber nicht.
Ich werde meine Masterarbeit im Rahmen des Studiums (Master of Art Lehramt an Gymnasien Informatik/Politische Bildung) Anfang April abgeben, kann mich aber frühestens im Oktober für das daraufhin folgende Referendariat (ab Februar 2011) bewerben bzw. nochmal später, um ggf. erstmal Geld zu verdienen. Die Bewertung der Arbeit und damit die Ausstellung meines Zeugnisses nimmt wohl mindestens zwei Monate in Anspruch.
Wegen den oben genannten Gründen und da meine Partnerin sich zurzeit krankheitsbedingt beruflich umorientiert, muss ich meinen Werdegang möglichst sicher gestalten (Miete usw. müssen bezahlt, Kinder ernährt werden), um einige Monate gff. überbrücken zu können.
Mir steht eine zusätzliche Tätigkeit als studentlische Hilfskraft in Aussicht, wo ich nach Ausstellung des Zeugnisses als wissenschaftlicher Mitarbeiter weiterarbeiten könnte. Diese Stelle ist eigentlich besetzt, aber der Dr. auf unbestimmte Zeit abkommandiert. Die Anstellung würde dann semesterweise erfolgen.
Anstandshalber werde ich mich, zumal die Arbeit hier sehr viel Spaß macht und gut honoriert wird, zeitnah bei meinem jetzigen AG und darüber hinaus auf andere Stellenangebote bzw. initiativ bewerben.
Im Moment verschafft mir das nicht die nötige Sicherheit, um ruhig schlafen zu können. Mit Hartz4 oder ggf. ALG1 habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt. Könnt ihr mir durch Anmerkungen oder Hinweise helfen?
Gruß,
Marko.
- 28 Jahre alt
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Danke für den Hinweis. Spätestens im August würde sie notfalls eine Vollzeitschulung mit Übergangsgeld von der Rentenkasse beziehen. Bei 18 Monaten sind wir im Moment noch lange nicht.
Gruß,
Moeki.
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So, wenn der AG sich nicht bewegt, müssen wir uns auch nicht bewegen. Gerne kann er eine Kündigung aussprechen. Am jetzigen Status (Krankengeld) ändert sich nichts. Ein Aufhebungsvertrag kann immernoch gemacht werden, wenn ein neuer Vertrag unterschrieben ist. So bleibt auch das AA außen vor und somit jede Menge Gerenne erspart.
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Vielen Dank soweit.
Viele Gespräche, viele Antworten:
1) Der AG meint, WIR sollen einen Aufhebungsvertrag aufsetzen. Kündigen tut er sie nicht, weil man sich wegen der krankheitsbedingten Kündigung möglicherweise vor Gericht wiedersehen würde. Müssen wir also sehen, wie man sowas macht.
2) Der Anwalt der RV meint, wir sollten es so belassen, wie es im Moment ist. Dem AG entstehen keine Kosten. Kündigen/Aufheben könnte man auch noch, wenn der Vertrag mit einem neuen AG unterschrieben ist oder die Vollzeitschule anfängt.
3) Das AA meint, egal ob Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Jeder Fall würde geprüft werden. Die Entscheidung, so unser Einwand, sei wegen Krankheit klar: keine Sperre!?
Na toll.
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Moin.
Meine Frau kann krankheitsbedingt (2 Bandscheibenvorfälle) ihren alten Job nicht mehr ausüben. Zurzeit ist sie krankgeschrieben. Die Rentenversicherung hat Leistungen zur Rehabilitation/Teilnahme am Berufsleben in Form einer Weiterbildung usw. zugesichert. 6 Monate nach Diagnose des zweiten Vorfalls soll der Antrag auf Schwerbehinderung in die Wege geleitet werden. Sie hat einen Attest vom berufsgenossenschaftlichen Arzt, wonach sie ihren bisherigen Job (7 Jahre beim gleichen AG) nicht mehr ausüben kann.
Sofern der AG kein entsprechendes Angebot macht bzw. auf ihr Angebot (geförderter Arbeitsplatz, Weiterqualifizierung für lau) nicht eingeht: Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Dazu erstens: Besteht ein Anspruch auf Abfindung?
Zweitens: Die Mitarbeiterin vom Arbeitsamt konnte noch keine Auskunft geben, ob der Aufhebungsvertrag mit einer Sperre verbunden ist. Wie ist es hiermit bestellt?
Gruß,
Moeki.
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Moin,
ich weiß beides ist auf dauer gesehen schlecht, aber angenommen:
- monatlicher Umsatz = 800 EUR in einer Summe ohne Transaktionskosten
- Dispozinsen = 12,9%
- Kreditkarten- Transaktionen = 18,99% p.a.
Womit fahre ich günstiger (in Bezug auf die Zinsen)?
Beim Dispo bezahle ich quartalsweise Zinsen (tagesaktuelle Berechnung), ohne abzuzahlen. Beim Kreditkartenkonto werden monatlich Zinsen aufgeschlagen (also 18,99% / 12), aber gleichzeitig 5 % (mindestens 25 EUR) zurückgezahlt.
Gruß,
Marko.
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Hallo.
Angenommen, ich beginne im Dezember eine berufsbegleitende Weiterbildung im Umfang von 164 Unterrichtsstunden. Die Lehrgangsgebühr beträgt1 500,00 Euro, die Anmeldegebühr 100,00 Euro (wird vom AG übernommen). Dafür verpflichte ich mich, für eine gewisse Zeit beim AG zu bleiben.
Fahrtkosten betragen entweder 6 EUR für ein Tagesticket mit dem ÖVPN oder Hin- und Rückfahrt mit dem eigenen Auto je 75 km. Zusätzliche Bücher oder ähnliches werde ich sicher auch noch kaufen müssen.
Ich bin 24 Jahre alt, habe zwei Kinder.
Unter welchen Umständen werden Fahrt- und Bücherkosten usw. vom Arbeitsamt übernommen bzw. bezuschusst? In welcher Form muss ich das wo beantragen? Verbaue ich mir damit die Möglichkeit, spätere Weiterbildungen gefördert zu bekommen (weil zum Beispiel nur ein Weiterbildungsgutschein existiert)?
Ist es in diesem Fall besser, sich diese Kosten vom Arbeitsamt fördern zu lassen oder bei der Steuererklärung abzurechnen?
Gruß,
Moeki.
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Link ---> Aktuelle Zahlen
Sorry, aber sowas weiß kriegt man zumindest in unserer Ausbildung mit, sonst könnte man in WiSo keine Nettolohnberechnung durchführen
Hallo.
Mir geht es nicht um die Lohnberechnung, sondern die Art und Weise, Kinder zu erfassen und die diesbezügliche Verantwortung des AG bzw. AN.
Abgesehen davon kann ich dich ja gerne fragen, in welcher Form du die Pflegeversicherung in der Lohnberechnung bisher berücktigst hast. Mit oder ohne Kinder? pfffffffffffffffffffff.
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Hat sich erledigt.
Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG
Wer nicht nachweist, dass er ein Kind hat, gilt bis Ablauf des Monats, in dem der Nachweis erbracht wird, als kinderlos und muss den erhöhten Zuschlag zahlen.
B K K | S AC H S E N - A N H A L T
Wenn man nicht selber drum kümmert, ist man der dumme. Zumal es in der Lohnabrechnung unter einer Abkürzung verbucht ist.
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Hallo.
Ein Kollege ist seit einiger Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Auf seiner Lohnsteuerkarte sind keine Kinder vermerkt. Er hat aber eine 26jährige Tochter.
Vor kurzen erfuhr er, dass er mit Kind weniger Versicherung bezahlen muss tat dies beim AG kund.
vgl. http://www.aok-bv.de/politik/gesetze/index_00105.html
Dieser beruft sich darauf, dass er erst seit der Kundmachung diesen günstigeren Satz berechnen muss und verweigert eine Rückzahlung der letzten 1 1/2 Jahre (ca. 100 EUR).
Ist die Lohnsteuerkarte die einzige maßgebliche Grundlage oder ist die Zeitarbeitsfirma verpflichtet, anderweitig nach Kindern zu fragen? Ich bin es zB. gewohnt, dass der AG regelmäßig durch bestimmte Formulare aktuelle Veränderungen jeglicher Art erfasst.
Bitte antwortet wenn möglich mit Quellen.
Gruß,
Moeki.
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Hallo.
Ich möchte für einen Bekannten (Finanzdienstleister) eine dynamische Internetseite in Joomla oder Drupal umsetzen und mind. folgende Arbeitsschritte ausführen:
Unterstützung Umstieg Webspaceangebot
Installation und Konfiguration CMS
Templategestaltung (schlichtes Design)
4-5 einzelne Rubbriken umsetzen (Inhalte werden zur Verfügung gestellt)
Einweisung
Suchmaschinenoptimierung und Vernetzung (lokale Internetprojekte)
Zeitlich liegt keine Beschränkung vor, designtechnisch habe ich alle Freiheiten der Welt, muss mich erstmal wieder in das Thema einarbeiten.
Mit wieiviel sollte sich mein Bekannter unabhängig von der Anzahl der "Arbeitsstunden" (der Weg ist das Ziel) für sowas erkenntlich zeigen? Davon abhängig würde ich dann weiter daran arbeiten oder es bei Version 1.0 belassen.
Gruß,
Marko.
Kündigung: Auf Nachfrage Grund nennen??
in IT-Arbeitswelt
Geschrieben
*pfff* Hat nichts mit Kollegialität zu tun, wenn diejenigen nicht selber ihren Mund aufmachen können, ihre Interessen mit Nachdruck vertreten und für sich die Konsequenzen ziehen.