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Tagedieb

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  1. ..... acch so habe ich ganz vergessen: Ich habe jetzt also nur eine kalkulation für einen PC drin, mit Zuschlagsätzten für Verwaltungs und Vertriebsgemienkosten sowie Gewinnzuschlag.
  2. Was ist denn mit Kostenrechnung genau gemeint ? Ich habe in meinem Antrag (ITSK) angegeben das ich eine Kostenrechnung als Anhang habe, kann diese aber jetzt nicht durchführen da ich keine Zahlen vom Betrieb bekomme, bis auf die zu beschaffende Hardware. So habe ich nur eine detailliert Kalkulation für den PC. Die anderen Komponenten bestehen aus Software und Anpassung der Software, teilweise auch eigene Software. Wegen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen kann ich hier keine Zahlen (Kalkulation und EK) angeben. Die Kostenrechnung wäre auch sehr umfangreich da ich eigene Software und fremde Software einsetzte, dazu kommen noch 3 Tage Anpassung der Software. Ich denke das ich so das Fehlen des Anhanges gut begründen kann, es bleibt mir auch nichts anderes übrig. So wie ich das bei anderen Projekten gesehen habe ist es nicht zwingend erforderlich eine Kostenrechnung zuhaben um eine gute Note zubekommen. Ich hoffe das es wirklich so ist. Viel Erfolg wünsche ich allen.
  3. Schau mal unter: http://begga.de/download/?site=projekte
  4. Kann mir Einer sagen ob die Themen auch für IT Systemkaufleute relevant sind ?

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