Guten Tag.
Bei uns im Betrieb geht das Gespenst "Kurzarbeit" um, d.h. man munkelt, es könnte auf 60 % runtergegangen werden, "bis wieder Aufträge eingehen".
Meine Fragen:
- Ist es möglich, Abteilung A auf 60% abzustocken und Abteilung B "nur" auf 80% und in Abteilung C bleibt es bei 100%?
- Für den einzelnen Angestellten geht Kurzarbeit doch immer nur per Änderungskündigung, oder?. Wenn man die Änderungskündigung nicht akzeptiert, gibts dann ne Sperrzeit vom Arbeitsamt?
- Leidiges Thema "Geld": Angenommen, es geht runter auf 60%, d.h. grob geschätzt: Altes Brutto = 3000 EUR, altes Netto (bei mir) ca. 1800 EUR. Neues Brutto = 1800 EUR, neues Netto = 1200 EUR. Und das Arbeitsamt zahlt 60% des unterschiedlichen Nettogehalts, also 60% von 600 = ca. 350 EUR. Also würden ca. 1550 EUR monatlich insgesamt aufs Konto kommen oder hat sich da das Gesetz geändert?
- Ist das wirklich nur "Vorübergehend" oder nur der Vorbote zu einer Insolvenz? Wie sind eure Erfahrungen?
Danke,
MetallicaFan