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Beiträge von root_darf_das
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Hab jetzt mal aus Spass mit der höchsten Auflösung (15x30 cm) gerechnet und komme auf 550,705 KB also auch nur 551 KB.
Du musst natürlich schon das größte Bildformat nehmen (Du willst ja den maximalen Speicherbedarf ermitteln) und wenn Du nicht 118, sondern 118,11 nimmst, kommt auch die IHK-Lösung raus. In solchen Fällen ist es immer besser, erst das Endergebnis zu runden. Den Zwischenschritt * 8 Bit und / 8 Bit kannst Du übrigens weglassen.
Also nochmals zusammengefasst:
15 * 300 / 2,54 * 30 * 300 / 2,54 / 1024 * 0,09 = 551,73
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Bei der IHK Stuttgart gibt es eine Beispieldokumentation für FISI.
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Von der Gewichtung her ist die schriftliche Prüfung wie in den anderen Bundesländern auch, also GH1 40%, GH2 40% und WiSo 20%.
In BW werden aber Teile der Prüfung am PC abgelegt (GH1+2).
In das Berufsschuleugnis gehen auch die schriftlichen Prüfungen in D und GK ein.
Projektarbeit und Präsentation/Fachgespäch werden "ganz normal" bewertet.
Die Rahmenbedingungen für das (Nicht-)Bestehen der Prüfung sind ebenfalls wie in den anderen Bundesländern.
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oder Du fragst Deinen AG mal freundlich, ob er sich eventuell beteiligen möchte oder doch die Aufgaben beschafft, weil andere Azubis bzw. Azubijahrgänge bei Euch die ja dann auch verwenden können.
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Ich schliesse mich charmanta an - für Prüfer ist es gar kein Problem, anhand von ein paar Fragen eine schöne Überleitung zu einem Thema aufzubauen und nachher trotzdem bei allen Fragen einen Projektbezug nachzuweisen.
Traurig ist es manchmal wirklich schon, dass anscheinend nach der schriftlichen Prüfung alles Wissen "den Bach runter" ist. Ich wage es eigentlich schon bald nicht mehr, die Basics "IP-Adresse" und "OSI-Modell" abzufragen, weil mir vor den Antworten graust. Das gehört zum Handwerkszeug eines guten Fachinformatikers und die Antworten sind teilweise haarsträubend.
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In unserem Projektantrag heisst es: "Geplante Präsentationsmittel".
Wenn ein Prüfling Beamer plant und nachher mit OHP präsentiert, kann ich auch nichts machen.
Gleiches gilt meiner Meinung nach für den zugegebenermaßen "krasseren" Fall, dass sowohl Beamer als auch OHP nicht zum Einsatz kommen. Bei uns gibt es aber immer noch die Hilfsmittel Flipchart und Pinwand - und damit lässt sich auch präsentieren.
Vor dem Verwaltungsgericht wird der Prüfling gute Chancen haben.
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Gilt für alle ausser BaWü.
Gilt auch für BaWü (die Zwischenprüfungen sind bundeseinheitlich und werden auch in BaWü durchgeführt).
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Nur dran denken, gilt nicht für BW.
Das ist nur bedingt richtig. In der GH I (für Systemintegratoren) war bisher ein Tabellenbuch zulässig und ich gehe mal davon aus, dass das auch so bleibt.
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Hier gibt es z.B. die Rahmenlehrpläne für die IT-Berufe: KMK - Rahmenlehrpläne
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Bei mir steht aber:hehe, Ulm ist auch eine Bezirkskammer der IHK-StuttgartBezirk der IHK Region Stuttgart ist die Region Stuttgart mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, dem Rems-Murr-Kreis sowie dem Stadtkreis Stuttgart. -
Die Zwischenprüfung ist auch in BaWü die bundeseinheitliche Variante, anders verläuft bei uns nur die Abschlussprüfung.Für ganz Deutschland wird eine einheitliche Prüfung erstellt. In BaWü läuft das etwas anders. Ich denke die benutzen die gleiche Zwischenprüfung wie alle anderen Bundesländer auch. Wenn nicht, dann möge mich jemand korrigieren.
Ist nicht dieselbe IHK (Esslingen ist eine Bezirkskammer der IHK Stuttgart). Bei der Einladung für meine Azubis war ein separater "grüner" Zettel dabei mit dem Hinweis, dass das Tabellenbuch zugelassen ist - hattest Du bei Deiner Einladung auch einen entsprechenden Hinweis?Ich denke mal das es die selbe IHK ist, kann mich natürlich auch täuschen. -
z.B. hier, es lässt sich aber leider so pauschal nicht sagen: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=58843
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Tja, wenn man das IT Handbuch in der 2. Auflage hat...hat man wohl verloren, ich habs net gefunden
In meiner 2. Auflage steht das auf S. 292 unter der Überschrift "Sinnbilder, Regeln für Sinnbilder"
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Auf der Homepage der IHK Berlin steht:
Der Auszubildende hat das Berichtsheft in der Form eines Ausbildungsnachweises während der Ausbildungszeit mindesten wöchentlich zu führen und dem Ausbildenden zur Abzeichnung vorzulegen, sofern neue Ausbildungsordnungen nichts anderes vorsehen. -
Ja, weil man den Teil Präsentation/Fachgespräch ja trotzdem bestehen kann und der muss dann auch nicht wiederholt werden.
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Man ist definitiv durchgefallen. Das Ergebnis wird einem nach Präsentation und Fachgespräch mitgeteilt (man möchte den Prüfling ja nicht auch noch um ein Bestehen dieses Teiles bringen). Das bedeutet dann einen neuen Projektantrag, erneute Projektdurchführung und Abgabe / Bewertung seitens des PA in einem halben Jahr.Wird man zu einer Ergänzungsprüfung eingeladen - oder ist man dann definitiv durchgefallen?Eine mündliche Ergänzungsprüfung gibt es nur für den Fall, dass im schriftlichen Teil unter 50 Punkte erreicht wurden (und auch nichts schlechter als 30 Punkte ist).
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Dein (ordentlich geführtes) Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Du kannst also schon davon ausgehen, dass das in einem halben Jahr verlangt werden wird.Was ist nun bei der nächsten Prüfung? Werden die Berichtshefte nachgefordert, muss ich mir was ausdenken für 3 Jahre?"Ausdenken" halte ich für eine ganz schlechte Idee, das Berichtsheft sollte schon den Tatsachen entsprechen - zumindest die Schulblöcke solltest Du von Deinen (ehemaligen) Klassenkameraden bekommen können.
Selbst wenn im Winter ein anderer PA für Dich zuständig sein sollte, kannst Du davon ausgehen, dass diese über die Situation informiert wurden (und ich würde in so einem Fall das Berichtsheft sehr gründlich anschauen).
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Nur für eine fehlende Benutzerdokumentation halte ich 63 Punkte nicht für gerechtfertigt. Die Bewertungskriterien sind allerdings von IHK zu HK unterschiedlich.
Du kannst auf jeden Fall Einsicht in die Bewertung nehmen, hierfür musst Du Dich nur an "Deine" IHK wenden.
Falls Du noch eine unabhängige Beurteilung haben möchtest, kannst Du mir Deine Doku auch schicken.
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Hattest Du in Deinem Projektantrag angegeben, dass die Dokumentation eine Benutzerdokumentation beinhaltet?
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Ich bin Prüfer in BW und verteile grundsätzlich keine Geschenke. Eine 1 muss man sich redlich verdienen, es sind in meinem Ausschuss auch schon genug Kandidaten mit einem Kreuz bei "nicht bestanden" aus der Prüfung gelaufen. Ausserdem finde ich es nicht gerade nett, ehrenamtlich Tätige als Idioten zu bezeichnen.Ich glaube kaum, dass dort eine bessere Qualität der Prüflinge gegeben ist, ich denke eher, dass die Prüfer einfach nur Idioten sind, die keine Ahnung haben, und meinen, och, geben wir dem armen mal ne 1, damit der Arbeit findet. -
In unserem Projektantrag ist von "geplanten Präsentationsmedien" die Rede. Wer weiss denn schon ein halbes Jahr vor der Präsentation, wie er diese gestalten möchte (und kann). Ich gehe mal davon aus, dass das andere PA's auch so sehen.d.h. ich brauche auch vor Begin der Präse nicht "Anmelden", das ich die Präsi entgegen dem Antrag nur mit einem Medium halten werde ?! -
Das muss nicht so sein. 48 Punkte ist z.B. durchaus machbar, wenn es bei allen Kriterien 5 Punkte sind, aber bei einem "Ausreisser" nur 4. Das hängt ganz von der Gewichtung der Kriterien ab (und die Kriterien und deren Gewichtung sind von IHK zu IHK unterschiedlich).Irgendwie fehlt mir auch noch das Kriterium, wo ich mal Null Punkte kassiert habe... sonst kommt man doch schwer auf > 50 %, oder?Die Kriterien sind auf der Homepage von der IHK Bonn veröffentlicht. Bei uns ist es z.B. so, dass es 0 Punkte für den Block "Personal-, Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung" gibt, wenn das in der Doku nicht enthalten ist (bzw. Abstufungen, wenn teilweise enthalten oder man sich die Infos zusammensuchen muss). Aber vielleicht kann Dir ja timmi-bonn die Kriterien nochmal erläutern.
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Schnellhefter und Klemmhefter fallen für mich in dieselbe Kategorie. Bitte keine Spiralbindung (ich stelle mir da gerade den Stapel Dokus vor, den ich zur Korrektur erhalte).die frage ist nun was die unter schnellhefter verstehen. [...]meine doku wird rund 40 seiten stark. was wäre da zu bevorzugen.?
Zum Thema "40 Seiten": Du weisst schon, dass die IHK Stuttgart nur 10-15 Seiten Doku haben möchte (Deckblatt und Inhaltsverzeichnis zählen nicht dazu) und dann noch max. 10-15 Seiten Anlagen ("der Umfang ist auf das Notwendigste zu beschränken")?
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Leider nicht, siehe hierOriginal geschrieben von DjaDjaGeh davon aus dass se in BW am gleichen Tag sind wie überall sonst.
Ergänzungsprügung ! Welche Fragen werden gestellt ?
in IHK-Prüfung allgemein
Geschrieben
Nach einer mündlichen Ergänzungsprüfung wird das schriftliche Ergebnis doppelt gewertet und das der MEP einfach.
Wenn Du also (wie Uli's Notenrechner auch sagt), in der MEP von GA1 81 Punkte schaffst, berechnen sich Deine Punkte folgendermaßen:
GA1: ((30*2)+81)/3 * 0,4 = 18,8
GA2: 54 * 0,4 = 21,6
Wiso: 46 * 0,2 = 9,2
Macht zusammen 49,6 % und wird normalerweise auf 50 % gerundet. Falls Deine IHK das nicht so handhaben sollte, musst Du 84 Punkte in der MEP erreichen, um genau auf 50 Punkte zu kommen.
PS: Wir arbeiten übrigens nicht mit "10 Zetteln" sondern stellen Fragen, die sich mit dem Thema beschäftigen, das der Prüfling gewählt hat (also in Deinem Fall GA1).