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root_darf_das

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Beiträge von root_darf_das

  1. Nach einer mündlichen Ergänzungsprüfung wird das schriftliche Ergebnis doppelt gewertet und das der MEP einfach.

    Wenn Du also (wie Uli's Notenrechner auch sagt), in der MEP von GA1 81 Punkte schaffst, berechnen sich Deine Punkte folgendermaßen:

    GA1: ((30*2)+81)/3 * 0,4 = 18,8

    GA2: 54 * 0,4 = 21,6

    Wiso: 46 * 0,2 = 9,2

    Macht zusammen 49,6 % und wird normalerweise auf 50 % gerundet. Falls Deine IHK das nicht so handhaben sollte, musst Du 84 Punkte in der MEP erreichen, um genau auf 50 Punkte zu kommen.

    PS: Wir arbeiten übrigens nicht mit "10 Zetteln" sondern stellen Fragen, die sich mit dem Thema beschäftigen, das der Prüfling gewählt hat (also in Deinem Fall GA1).

  2. Hab jetzt mal aus Spass mit der höchsten Auflösung (15x30 cm) gerechnet und komme auf 550,705 KB also auch nur 551 KB.

    Du musst natürlich schon das größte Bildformat nehmen (Du willst ja den maximalen Speicherbedarf ermitteln) und wenn Du nicht 118, sondern 118,11 nimmst, kommt auch die IHK-Lösung raus. In solchen Fällen ist es immer besser, erst das Endergebnis zu runden. Den Zwischenschritt * 8 Bit und / 8 Bit kannst Du übrigens weglassen.

    Also nochmals zusammengefasst:

    15 * 300 / 2,54 * 30 * 300 / 2,54 / 1024 * 0,09 = 551,73

  3. Von der Gewichtung her ist die schriftliche Prüfung wie in den anderen Bundesländern auch, also GH1 40%, GH2 40% und WiSo 20%.

    In BW werden aber Teile der Prüfung am PC abgelegt (GH1+2).

    In das Berufsschuleugnis gehen auch die schriftlichen Prüfungen in D und GK ein.

    Projektarbeit und Präsentation/Fachgespäch werden "ganz normal" bewertet.

    Die Rahmenbedingungen für das (Nicht-)Bestehen der Prüfung sind ebenfalls wie in den anderen Bundesländern.

  4. Ich schliesse mich charmanta an - für Prüfer ist es gar kein Problem, anhand von ein paar Fragen eine schöne Überleitung zu einem Thema aufzubauen und nachher trotzdem bei allen Fragen einen Projektbezug nachzuweisen.

    Traurig ist es manchmal wirklich schon, dass anscheinend nach der schriftlichen Prüfung alles Wissen "den Bach runter" ist. Ich wage es eigentlich schon bald nicht mehr, die Basics "IP-Adresse" und "OSI-Modell" abzufragen, weil mir vor den Antworten graust. Das gehört zum Handwerkszeug eines guten Fachinformatikers und die Antworten sind teilweise haarsträubend.

  5. In unserem Projektantrag heisst es: "Geplante Präsentationsmittel".

    Wenn ein Prüfling Beamer plant und nachher mit OHP präsentiert, kann ich auch nichts machen.

    Gleiches gilt meiner Meinung nach für den zugegebenermaßen "krasseren" Fall, dass sowohl Beamer als auch OHP nicht zum Einsatz kommen. Bei uns gibt es aber immer noch die Hilfsmittel Flipchart und Pinwand - und damit lässt sich auch präsentieren.

    Vor dem Verwaltungsgericht wird der Prüfling gute Chancen haben.

  6. Für ganz Deutschland wird eine einheitliche Prüfung erstellt. In BaWü läuft das etwas anders. Ich denke die benutzen die gleiche Zwischenprüfung wie alle anderen Bundesländer auch. Wenn nicht, dann möge mich jemand korrigieren.
    Die Zwischenprüfung ist auch in BaWü die bundeseinheitliche Variante, anders verläuft bei uns nur die Abschlussprüfung.

    Ich denke mal das es die selbe IHK ist, kann mich natürlich auch täuschen.
    Ist nicht dieselbe IHK (Esslingen ist eine Bezirkskammer der IHK Stuttgart). Bei der Einladung für meine Azubis war ein separater "grüner" Zettel dabei mit dem Hinweis, dass das Tabellenbuch zugelassen ist - hattest Du bei Deiner Einladung auch einen entsprechenden Hinweis?
  7. Wird man zu einer Ergänzungsprüfung eingeladen - oder ist man dann definitiv durchgefallen?
    Man ist definitiv durchgefallen. Das Ergebnis wird einem nach Präsentation und Fachgespräch mitgeteilt (man möchte den Prüfling ja nicht auch noch um ein Bestehen dieses Teiles bringen). Das bedeutet dann einen neuen Projektantrag, erneute Projektdurchführung und Abgabe / Bewertung seitens des PA in einem halben Jahr.

    Eine mündliche Ergänzungsprüfung gibt es nur für den Fall, dass im schriftlichen Teil unter 50 Punkte erreicht wurden (und auch nichts schlechter als 30 Punkte ist).

  8. Was ist nun bei der nächsten Prüfung? Werden die Berichtshefte nachgefordert, muss ich mir was ausdenken für 3 Jahre?
    Dein (ordentlich geführtes) Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Du kannst also schon davon ausgehen, dass das in einem halben Jahr verlangt werden wird.

    "Ausdenken" halte ich für eine ganz schlechte Idee, das Berichtsheft sollte schon den Tatsachen entsprechen - zumindest die Schulblöcke solltest Du von Deinen (ehemaligen) Klassenkameraden bekommen können.

    Selbst wenn im Winter ein anderer PA für Dich zuständig sein sollte, kannst Du davon ausgehen, dass diese über die Situation informiert wurden (und ich würde in so einem Fall das Berichtsheft sehr gründlich anschauen).

  9. Nur für eine fehlende Benutzerdokumentation halte ich 63 Punkte nicht für gerechtfertigt. Die Bewertungskriterien sind allerdings von IHK zu HK unterschiedlich.

    Du kannst auf jeden Fall Einsicht in die Bewertung nehmen, hierfür musst Du Dich nur an "Deine" IHK wenden.

    Falls Du noch eine unabhängige Beurteilung haben möchtest, kannst Du mir Deine Doku auch schicken.

  10. Ich glaube kaum, dass dort eine bessere Qualität der Prüflinge gegeben ist, ich denke eher, dass die Prüfer einfach nur Idioten sind, die keine Ahnung haben, und meinen, och, geben wir dem armen mal ne 1, damit der Arbeit findet.
    Ich bin Prüfer in BW und verteile grundsätzlich keine Geschenke. Eine 1 muss man sich redlich verdienen, es sind in meinem Ausschuss auch schon genug Kandidaten mit einem Kreuz bei "nicht bestanden" aus der Prüfung gelaufen. Ausserdem finde ich es nicht gerade nett, ehrenamtlich Tätige als Idioten zu bezeichnen.
  11. d.h. ich brauche auch vor Begin der Präse nicht "Anmelden", das ich die Präsi entgegen dem Antrag nur mit einem Medium halten werde ?!
    In unserem Projektantrag ist von "geplanten Präsentationsmedien" die Rede. Wer weiss denn schon ein halbes Jahr vor der Präsentation, wie er diese gestalten möchte (und kann). Ich gehe mal davon aus, dass das andere PA's auch so sehen.
  12. Irgendwie fehlt mir auch noch das Kriterium, wo ich mal Null Punkte kassiert habe... sonst kommt man doch schwer auf > 50 %, oder?
    Das muss nicht so sein. 48 Punkte ist z.B. durchaus machbar, wenn es bei allen Kriterien 5 Punkte sind, aber bei einem "Ausreisser" nur 4. Das hängt ganz von der Gewichtung der Kriterien ab (und die Kriterien und deren Gewichtung sind von IHK zu IHK unterschiedlich).

    Die Kriterien sind auf der Homepage von der IHK Bonn veröffentlicht. Bei uns ist es z.B. so, dass es 0 Punkte für den Block "Personal-, Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung" gibt, wenn das in der Doku nicht enthalten ist (bzw. Abstufungen, wenn teilweise enthalten oder man sich die Infos zusammensuchen muss). Aber vielleicht kann Dir ja timmi-bonn die Kriterien nochmal erläutern.

  13. die frage ist nun was die unter schnellhefter verstehen. [...]

    meine doku wird rund 40 seiten stark. was wäre da zu bevorzugen.?

    Schnellhefter und Klemmhefter fallen für mich in dieselbe Kategorie. Bitte keine Spiralbindung (ich stelle mir da gerade den Stapel Dokus vor, den ich zur Korrektur erhalte).

    Zum Thema "40 Seiten": Du weisst schon, dass die IHK Stuttgart nur 10-15 Seiten Doku haben möchte (Deckblatt und Inhaltsverzeichnis zählen nicht dazu) und dann noch max. 10-15 Seiten Anlagen ("der Umfang ist auf das Notwendigste zu beschränken")?

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