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Joe Kinley

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Beiträge von Joe Kinley

  1. Noch ein Tip von mir.

    Spieleprogrammierung und Softwareprogrammierung sind zwei paar Schuhe. Es ist nicht nur der Unterschied in der Grafikausgabe, sondern auch in den Methoden, die man lernt.

    Wo sich der Anwendungsentwickler eher mit Datenbanken und Geschaeftsprozessen (o.ä.) ausseinandersetzt, da muss der Spieleprogrammierer wirklich viel Mathematik koennen und kennen, um gute KI hinzukriegen.

    Ich hab mal nen Kioskspielchen programmieren wollen, ohne Grafik, aber mit Kaeufer-KI... des war schon kompliziert zu coden, dass das Kaufverhalten mit steigendem Artikelpreis abnimmt, und mit fallendem zunimmt (E-Funktionen)... oder dass es auch vom Wetter abhaengig ist... und so weiter...

    Also wenn du studieren willst, und Sinnvolles, dann studier Informatik und Mathematik.. da vorallem Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistiken.... vielleicht gibts auch noch Vorlesungen zu KI (Ich bin kein Student, weiss net was es so gibt)....

    ANsonsten musst du viel lernen...

    Ich kenne Leute die wollen Spieleprogrammierer werden, weil sie gerne Spielten... aber die hatten noch netmal Ahnung von ihrem OS.. oder gar die groebsten PC Hardwareinterna... und meinten, weil man viel spielt, wollen die SPieleentwickler werden... sind alle gescheitert.....

    ALso... wenn du das wirklich willst, dann halt dich ran, und lerne bis zum Umfallen, denn die Konkurrenz schlaeft nicht...

  2. Ich weiss Quellenlose Angaben sind immer mit Vorsicht zu geniessen... aber wir in unserem WGP Unterricht haben vor ein paar Wochen noch einen Zeitungsartikel gelesen, der Praezedenzfaelle beschrieben hat bezueglich der Ausbildung.

    Dort stand drin, dass irgend ein Gericht entschieden hat, dass auch wenn in einem Ausbildungsvertrag 37,5 Stunden drin stehn, der Arbeitgeber dies auf 40 Stunden erhoehen kann, ohne Ausgleich leisten zu muessen.

    Die ganze Klasse war da etwas schockiert, aber so hat das Gericht entschieden...

    Sorry nur, dass ich keine Angaben zur Quelle machen kann....

  3. Und wie stehts damit?

    BBiG § 7 Freistellung

    --------------------------------------------------------------------------------

    Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

    ??

  4. Dass man zwei Lehrer mitnehmen muss haben wir uns schon gedacht.

    Bundesland ist NRW. Kannst du mal sagen, warum das bei euch net zustande kam ? Obs an der allgemeinen Organisation lag, oder am Rektor, an Ausbilder, oder der Klasse, vielleicht auch den Lehrern?

    Waer ganz hilfreich so....

    Danke schonmal im voraus

  5. Hi Leute

    Meine Frage ist, ob es ueberhaupt bei 1 1/2 mal die Woche unterricht rein theoretisch moeglich ist, eine Klassenfahrt rauszuschlagen waehrend der Ausbildung. Ich bin ein Klassensprecher in einer Ausbildungsklasse zum FIAE, und wir hatten die Idee sowas zu machen.

    Glaubt ihr, wir haetten da eine Chance?

    Und gibts denn auch Ideen was man so machen koennte, denn es muss ja mit dem Unterricht verbunden sein, oder grob halt IT beinhalten.

    Bitte gebt mal eure Erfahrungen und Meinungen preis...

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