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Beiträge von nextgen

  1. Achtung, nichts vermischen:

    Eine Kündigung, egal von welcher Seite ist niemals ein Aufhebungsvertrag, auch nicht aus rechtlicher Sicht. Bei einem Aufhebungsvertrag verzichten im Prinzip beide Seite auf verschiedenste Ansprüche, wie z. B. Klagerecht, Kündigunsfrist.

    ja, das ist klar.

    entweder kündigen oder gekündigt werden, und dann einen aufhebungsvertrag.

    die frage ist nur, ob ich auch mir einschränkungen bzgl. arbeitslosengeld etc. rechnen muss, wenn ich so einen vertrag abschliesse?

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  2. Arbeitsamt-technisch wird es wohl immer besser sein, gekündigt zu werden. Manche Firmen sehen es auch im Zeugnis nicht gerne, wenn dort verschlüsselt drinsteht, dass man einen Job gekündigt hat, weil man ein besseres Angebot bekommen wahrnehmen wollte.

    Wenn man gekündigt wurde, wird natürlich die Frage auftauchen: "Warum wurden sie gekündigt?"

    Hierzu ist es auch wichtig, ob Du mit Deinem ehem. Arbeitgeber in gutem Verhältnis auseinander gegangen bist.

    ja, ich sehe das eigentlich genauso. ein gutes verhältnis (denke ich) lässt sich erhalten. von daher könnte man auch auf *gekündigt werden* umschwenken

    (kann man dann noch gefahrlos einen aufhebungsvertrag abschliessen; muss/soll ich die abmachung dem neuen arbeitgeben bekanntgeben (nicht dass sich das später als *betrug* rausstellt, dass ich eigentlich gekündigt wurde, statt selbst zu gehen)).

    nunja, ich denke die besten gründe wären sicher *betriebsbedingt*, oder? auch wenn bei sowas nicht unbedingt die besten zuerst ausscheiden.

    das ist momentan eine heikle sache. und deshalb suche hier bei euch noch etwas rat! danke!

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  3. hallo IJK.

    danke für deine antwort.

    ich denke es ist auch schwierig immer ein komplett neues zeugnis auszustellen, zumal sich ja auch u.U. am verhalten etc. nichts geändert hat.

    nunja, soviel dazu.

    was mich noch interessieren würde. was ist eigentlich besser, sofern man einen neuen arbeitsvertrag unterschreiben hat. gekündigt zu werden, oder zu kündigen?

    ich meine in zusammenhang mit arbeitslosengeld, falls es mit dem neuen nicht klappt (probezeit), aber auch bzgl. zukunftsplanung (bei späteren bewerbungsgesprächen darauf angesprochen werden etc.)

    soweit ich weiß steht mir keine unterstützung zu, falls ich in der probezeit fliege.

    ich frage deshalb, weil man evtl. da etwas verhandeln könnte, mit dem bisherigen arbeitgeber (auch bzgl. aufhebungsvertrag etc.).

    danke schonmal

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  4. hi,

    ich hätte mal wieder 2 fragen.

    in meinem arbeitsvertrag steht folgendes:

    Wettbewerbsverbot

    Der Arbeitnehmer ist bereit, auf Wunsch des Arbeitgebers und solange der Arbeitsvertrag nicht von einer

    Seite gekündigt worden ist, für die Zeit nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses, einem Wettbe-

    werbsverbot, das den gesetzlichen Vorschriften entspricht, zuzustimmen.

    was bedeutet das genau? was darf ich, und was nicht? ich denke mal, das würde bei einem neuen arbeitsverhältnis in kraft treten, oder?

    und als weiteres würde mich interessieren, was passiert, wenn ich zweimal das selbe zeugnis (einmal auls ausbildungs- und einmal als arbeitszeugnis) erhalten würde? ein paar stellen umformuliert (eben, wegen ausbildung/arbeit). kommt das gut, wenn mans ich mal wo bewirbt, und die beiden zeugnisse liegen nebeneinander?

    danke schonmal

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  5. hi,

    da inzwischen ja schon viele stellenanzeigen nur noch über irgendwelche agenturen verfügbar sind interessiert mich, was man dabei beachten muss?!

    ich habe also ein stellenangebot, und darin ist immer von *unserem kunden* die rede, also die firma bei die eigentlich mein arbeitgeber sein würde.

    bewerben muss ich mich aber bei der agentur (etc). muss ich also mein anschreiben irgendwie speziell gestalten, oder gibt es sonst irgendwelche kniffe in der richtung?

    außerdem fürchte ich, dass man über solche stellen relativ schnell aus dem programm fliegt, schneller, als wenn man sich direkt bei der firma bewerben würde.

    was meint ihr?

    danke schonmal.

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  6. Da würde imho das erste stest ausreichen: stets vorbildlich und einwandfrei.

    Denke man versteht dass es sich auf beides bezieht.

    dann würde ich aber eher das IMMER auf beides beziehen. wie gesagt, das stehts muss weg. da die anderen sätze schon jeweils eins enthalten.

    meint ihr, das es dann immernoch den selben wert hat?

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  7. Ich wäre in diesem Fall sehr vorsichtig beim umformulieren.

    "stets" gehört zu den "geheimen" Zeugniscodes, sprich falls dies fehlt kann es das Zeugnis in den Augen eines "Eingeweihten" eine schlechtere Note ausdrücken, als vom Schreiber angedacht war.

    ganz genau. ich möchte die *sehr gute note* behalten. aber den textfluss etwas verbessern!

    dafür suche ich entspechende (alternativ-)worte!

    z.b. für

    Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und im Team war immer vorbildlich und stets einwandfrei.

    das stets muss weg, da es in den sätzen vor/nach schon drinsteht.

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  8. danke soweit!

    Ins Anschreiben:

    Ruf immer vorher an und kläre das schon vorab.

    was genau soll ich in dem fall vorher abklären?

    wollte mich eigentlich hauptsächlich auf stellenauschreibungen bewerben, evtl. auch bei firmen die als FI ausbilden (wenn jemand übernommen wird, könnten die auch neue einstellen)

    ich kann also auch schon im anschreiben meine firma (mit namen) erwähnen. ist es denn gut um diskretion zu bitten (wie?), oder bringt das evtl. minuspunkte?

    danke!

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    ps: as-sassin, eigentlich von allem etwas!

  9. hi,

    zur zeit überlege ich mir, ob ich mich etwas umsehen soll, und mich evtl. bei div. Firmen bewerben soll. Dabei habe ich einen Arbeitsplatz.

    Nun stellt sich die Frage was ich bei einer solchen Offensive beachten muss.

    also

    *während der bewerbungszeit

    *in den unterlagen (anschreiben/zeugnisse...)

    *gegenüber dem bisherigen arbeitgeber

    *gegenüber den bewerbungs-empfänger

    vielleicht könnt ihr mir ja ein paar tipps geben!

    danke!

    nextgen

  10. so,

    dieses thema ist natürlich wieder interessant!

    nun bin ich fertig mit meiner ausbildung.

    nun sollte ich doch eigentlich ein neues zeugnis bekommen. also ein abschluss-arbeitszeugnis, oder?

    ist es sinnvoll einfach nur das zwischenzeugnis etwas umzuschreiben!?

    wie sieht es bei einer übernahme aus?! ich werde übernommen. muss/soll das rein!? oder tut man so als ob das arbeitsverhältnis einfach vorbei ist!? *wünschen alles gute usw.*

    nextgen

  11. juhuu, meine ausbildung ist überstanden. endlich FIAE.

    solange ich die noten nicht hab, will ich mich zwar nicht so dolle freuen. aber der prüfer sah dem "preis" wohlwollend entgegen.

    das fachgespräch war eigentlich sehr gut zu überstehen.

    danke an alle hier und viel glück an die, dies noch brauchen!!

    nextgen

  12. na toll, plötzlich sind alle dagegen.

    ich habs jetzt schon auf meiner schön-schrift agenda.

    am schluss werde ich auch sagen dass meine präsi rum ist (nach dem fazit) und ich für fragen zur verfügung stehe.

    in der einleitung sag ich dann eben "fragen und antworten im rahmen des fachgesprächs".

    oder ist das wirklich so unsinnig, dass ich es nochmal schreiben sollte?

    nextgen

  13. so denke ich auch.

    es geht nicht darum um das fachgespräch rum zu kommen, sondern schon auf der agenda klarzustellen wann die fragen kommen.

    so nach dem motto *und zum schluss fragen und antworten im rahmen des fachgespräches*

    hab gehört, dass man das so (in der art) macht, in größeren firmen.

    nextgen

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