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Systemlord

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  1. Ich meinte, das ich mir die Aufzählung schenken kann, da mein Chef genau weiß, was ich hier tue. Da haben wir beide irgendwo Recht. Sicher sollten Gehaltsforderungen primär mit Leistungen und Qualifikationen begründet werden. Jedoch ist die Tatsache, das man Frau und Kind hat auch eine legitime Begründung für eine Gehaltsforderung. Wobei das wohl eher weiche Gründe sind.
  2. Beim Vorstellungsgespräch wurde eine Gehaltserhöhung nach Ende der Probezeit in Aussicht gestellt. Da die aber seit ca 2 Jahren vorbei ist und sich seit dem nichts in der Richtung getan hat, hab ich einfach mal nachgefragt und bekam die Begründung. Das stimmt, nur weiß ich aus meinem Bekanntenkreis, das es zuweilen nicht unüblich ist, aus solchen Gründen kleinere Gehaltserhöhungen zu gewähren, damit die Angestellten gar nicht erst auf die Idee kommen, sich anderweitig um zuschauen
  3. DAS kann ich mir eigentlich schenken, da meine Kollegin hauptsächlich Webdesign macht und sich ansonsten ausschließlich um die Pflege der vorhandenen Kindergartenverwaltung kümmert. Neuentwicklungen gehen so gut wie immer über meinen Tisch und das weiß der Chef auch. Das gehört sehr wohl in Gehaltsverhandlungen. Wenn auch eher als eine Begründung für meine Gehaltsforderung.
  4. Ich sage es mal so: Ich bin der einzige ausgebildete Fachinformatiker AE in der Firma und auch als solcher angestellt. Die andere Programmiererin ist "nur" angelernt - das soll keine Abwertung sein. Dazu kommt, das ich neben den beiden Chefs der einzige Familienvater im Betrieb bin. Ganz davon zu schweigen, das die Gehälter in der Firma seit der Euro-Umstellung konstant geblieben sind und seit dem nie erhöht wurden.
  5. Hallo, da ich in unserer Familie der Alleinverdiener bin (Frau kümmert sich um Junior 1.0 ) dachte ich mir letztens, das ich doch mal freundlich bei Cheffe anklopfe und nach ner Gehaltserhöhung frage. 1.800 Brutto sind ja nicht die Welt, wenn man Familie hat. Allerdings kam vom Chef das Totschlagargument Was soll man jetzt am besten dagegen sagen? Oder lieber schweigen und einen anderen Job suchen?
  6. Ich persönlich würde zum Bundesamt wechseln, da man dort einen sehr sicheren Job haben dürfte und die öffentliche Hand bei späteren Bewerbungen in der freien Wirtschaft schon ein Pfund ist, mit dem man durchaus wuchern kann. Aber letztenendes musst Du diese Entscheidung für Dich selber treffen.
  7. Sofern nicht irgendwelche Sonderregelungen vereinbart sind, könnte man auch sinngemäß schreiben. Oftmals werden für leitende Angestellte spezielle Kündingungsfristen und -Bedingungen vereinbart, die von den gesetzlichen Mindestvorgaben abweichen. Für den Ottonormal-Angestellten dürften i.d.R. jedoch die "normalen" Fristen laut Kündigungsschutzgesetz gelten.
  8. Soweit stimme ich zu. Es kann aber auch von einem gewissen Selbstbewusstsein zeugen, wenn man in der Bewerbung (sinngemäß) schreibt: Es kann ja durchaus legitime Gründe geben, warum jemand ein gewisses Gehaltsminimum erwartet (Alleinverdiener mit Familie etc.) und in dem Fall weiß der Potentielle Arbeitgeber sofort, ob er sich den neuen Angestellten leisten kann oder nicht. Wobei ich auch dazu raten würde, definitive Aussagen ("unter XY Euro auf keinen Fall") zu vermeiden und stattdessen eine gewisse Verhandlungsbereitschaft zu signalisieren.
  9. Das Arbeitsamt braucht ca. 4-6 Wochen, bis Du zum ersten Mal ALG bekommst. Von daher lohnt es sich wohl kaum, wenn Du Dich für diesen kurzen Zeitraum arbeitslos meldest. Seh das ganze doch einfach als (unbezahlten) Urlaub

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