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maxel

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Beiträge von maxel

  1. Versuch von Deinem ehemaliger Arbeitgeber bescheinigt zu bekommen, was in der Arbeitsbescheinigung offensichtlich fehlte. Formulierung in etwa:

    Gemäss Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III, Punkt 6 c "Zusätzliche Angaben zum bescheinigten Arbeitsentgelt" bescheinigen wir

    Tariflohn bei Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis (1. Gehilfenjahr/ohne Einmalzahlungen): xxxx Betrag Monat EUR bei xx Std./Woche, Zusätzliche Einmalzahlungen: Weihnachts-/Urlaubsgeld EUR xxx

    Das könntest Du dann Deinem Widerspruch beilegen. Oder Du lässt Dir eine neue Arbeitsbescheinigung ausstellen, bei der Du dann darauf achtest, ob der Punkt ausgefüllt ist. ;-)

    DANKE!!!! :hodata

  2. Hast du nich von der Arbeitsagentur ein Formular bekommen, dass dein ehemaliger Ausbildungsbetrieb ausfüllen musste? Dort hätte dann der Betrieb dein Gehalt eintragen können, was du bekommen hättest, wenn du übernommen worden wärest.

    Das habe ich, aber ich hab es schon lange abgegeben...ich hätte ja kein Bewilligungsbescheid bekommen, wenn ich es nicht abgegeben hätte. Mist, ich werd überlegen, wie und wo man es nachholen kann.

  3. Dann würde ich das schnellstmöglich nachholen lassen, denn ein tariflich festgelegtes Entgelt für Fachinformatiker gibt es nicht, da es keinen Tarifvertrag für Fachinformatiker gibt. Der Tarifvertrag ist nicht berufsgebunden, sondern "Branchengebunden".

    Kann man es überhaupt nachholen? Wie denn? So ich vom Arbeitsgeber einen "Wäre-Einkommen"-Bescheinigung holen und dann beim Arbeitsamt das abgeben oder im Widerspruch hinzufügen?

  4. Ist denn das der Betrag, den Dein Arbeitgeber für eine angenommene Übernahme in die Arbeitbescheinigung eingetragen hat?

    Der "Berechnungsvergleich" ist übrigens eine Kann-Bestimmung, keine gesetzliche Vorschrift.

    Ne, mein Arbeitsgeber hat es nicht eingetragen.

    Das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen.

    Wie hoch ist denn das tarifliche Arbeitsentgelt für Fachinformatiker AW? Wo kann man es nachschauen? Auf jedenfall werde ich Widerspruch einlegen. Mein Kollege hat es auch gemacht und Recht bekommen.

  5. Aber es geht ja um das Fettgedruckte:

    Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, werden zunächst die Ausbildungsentgelte der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, hat der Gesetzgeber für den Arbeitslosen eine Sonderbemessung des Arbeitslosengeldes geschaffen.

    Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bekommen hätte oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen.

    Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen.

    Achtung, diese Sonderbemessung erfolgt nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.

    Quelle u. a. Arbeitsamt.

  6. Ich habe schon mehrere Threads durchgelesen und immer noch nicht richtig kapiert z.B. "halbieren vom Gesellengehalt" usw.:

    Habe die Ausbildung bestanden. ;)

    Ich habe in der Ausbildung in den letzten 52 Wochen 603,32 Euro brutto verdient. Netto war es: 475,42 Euro. :rolleyes:

    Nun habe ich die Bewilligungsbescheid bekommen. Ich bekomme 265,44 Euro pro Monat ausgezahlt. Das ist doch irgendwie viel zu wenig?! :eek:

    Wenn ich vom Gesellengehalt z.B. 1800 Brutto heranziehen würde:

    1800 / 2 = 900...dann macht's es 398,16 Euro pro Monat. Eigentlich müßte Arbeitsamt diesen Betrag heranziehen, weil das viel höher als die Berechnung vom Azubi-Gehalt ist.

    Was ist nun richtig? :confused:

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