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duffman

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  1. Hallo Doham, erstmal danke für deine Tips. Allerdings sollte man solche mit größter Vorsicht genießen und nichts überstürzen. Wie schon oben erwähnt, möchte ich keine rechtlichen Schritte einleiten, womit sich das Gespräch mit Anwalt und Co. erübrigt. Ich hab oben auch bereits erwähnt, das ich nur bei der Firma zukünftig arbeiten werden, weil das Arbeitsklima innerhalb der Abteilung stimmt, ich einen Wohnsitz in der Nähe der Firma habe und nicht am Ende als Arbeitslos da stehen möchte. Soviel dazu. Ich denke nun das Thema ist erledigt, ich wollte wissen ob es Rechtens ist was der Arbeitgeber mit mir macht. Das hat sich nun geklärt. Ich bitte die Admins darum den Thread zu schließen, und ggf. für so eine Rechtsfrage einen neuen aufzumachen. Danke für eure Hilfe und Anworten duffman
  2. Ich hab meinen Abteilungsleiter nach seiner Meinung gefragt was ich am besten tun soll. Dieser meinte, das es in so einem Fall schlecht wäre es sich mit der Personalabteilung zu verscherzen. Weiterbeschäftigung bei der Firma mach ich aus dem Grund, weil das Arbeitsklima innerhalb der Abteilung spitze ist und ich in nähe einen Wohnsitz hab. gruß duffman
  3. Hallo Zusammen ! ich hatte meinen Arbeitgeber darauf hingewiesen: Der Urlaubsanspruch verfällt nicht. Entweder bleibt er bestehen, da gleicher Arbeitgeber, oder: BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) [...] (2) [...] (3) [...] (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. nun kam es zum Gespräch, indem die Personalchefin am Schluss ziemlich verärgert zu mir sagte das der restliche Urlaub wegen "erzieherischen Maßnahmen verfallen wird". Sie war ziemlich ange****t (entschuldigt die Gossensprache), das ich ihr wohl vorgeschrieben hätte was sie in so einem Fall zu tun hat. Natürlich wies ich sie darauf hin das ich ihr weder vorschreiben wollte was sie zu tun hat, noch das ich sie in irgendeiner Weise erniedrigen wollte, sondern nur eine gerechte Behandlung verlange. Rechtliche Maßnahmen will ich Ehrlich gesagt nicht einleiten, der Restliche Urlaub ist mir nun auch egal. Ich finds nur schade das es solche Menschen auf der Erde gibt Freundliche Gesten oder Toleranz wird sie von mir wohl nicht mehr erwarten dürfen. (den Teil hab ich natürlich nicht zur Sprache gebracht). so long, duffman
  4. Hi Timmi, danke für Deine Anwort. Da wir einige schwere Ausfälle in der Abteilung hatten, führte das dazu, das ich mein Urlaub bis jetzt nicht nehmen bzw. nur teilweise nehmen konnte. Ich war in dem Glauben mein Urlaubsanspruch würde einfach so in das neue Arbeitsverhältnis übernommen werden Auf die Frage "ob ich meinen Urlaub wohl ausbezahlen lassen könne" kam lediglich ein : "was? einem Azubi den Urlaub ausbezahlen? das sehe ich nicht ein." Ich halte Euch auf dem Laufenden. Gruß duffman
  5. Vielen Dank für deinen Beitrag zu dem Thema, ich werde das gleich mit meinem Arbeitgeber bereden. bei einer suche im internet hab ich nochmal die bestätigung dazu gefunden: 11. Geld statt Urlaub: Geht das? Das BUrlG verbietet grundsätzlich eine finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub. 1. Ausnahme: Scheidet ein Arbeitnehmer aus seinem Arbeitsverhältnis aus und steht ihm noch Urlaub zu, kann er sich den Urlaub ausbezahlen lassen. Gruß duffman
  6. Erstmal danke, das ihr in der kurzen Zeit so fleißig geschrieben habt. Mein Arbeitgeber meint, ein Tag Urlaub eines Azubis kostet weniger als der eines Festangestellten. Und da ich einen neuen Arbeitsvertrag bekommen hab, meinte er der Urlaub würde verfallen :confused: @ lord_of_the_flames ja hab ich auch vorgeschlagen, er meinte aber das das nicht gehen würde. sorry für die lächerliche frage, aber was bedeutet "abzugelten" genau ? das der Arbeitgeber mir den Urlaub ausbezahlen muss oder ich ihn übernehmen kann in das neue Arbeitsverhältnis ? Gruß duffman
  7. Hallo zusammen, folgende Situation bietet sich bei mir: Ich werde zum 17.07.04 mit bestehen der mündlichen Prüfung in meinem Ausbildungsbetrieb als Fachinformatiker / Systemintegration übernommen. Heut hab ich von meinem Arbeitgeber erfahren das ich noch bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses 10,5 Tage Urlaubsanspruch hab. Da heute schon der 13.07 kann ich mein Urlaub leider nicht vollständig ausnutzen. Daher fragte ich nach ob ich mir den Urlaub ausbezahlen lassen kann. Ich wurde darauf hingewiesen, das mein Urlaub am 17.07 verfällt und nicht ausbezahlt werden kann. Meine Frage dazu: Ist das Rechtens ? Darf mein Arbeitgeber (der mich nicht informiert hat darüber, das ich den Urlaub nehmen muss) so etwas tun ? Für alle Anworten bin ich sehr dankbar. Grüße Duffman

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