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Jaid

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  1. Du musst die Kündigung spätestens am 03.08.2004 abgeben. (Wenn die Regelung in deinem Ausbildungsvertrag nicht von dem Gesetz abweicht.) Es zählt nicht das Datum, das auf der Kündigung steht. Du schreibst ja in den Text sowas in der Art wie "hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.August 2004.. " Dieses Datum zählt. Kannst die Kündigung auch schon vorher abgeben, ist egal, solange du dass Datum zu welchem du kündigen willst nochmal ausdrücklich reinschreibst und es fristgerecht ist. Wenn du die Kündigung abgibst, nimm am besten noch ein 2. Exemplar mit, auf dem du dir quittieren lässt, dass es dein Ausbilder (oder wer auch immer) erhalten hat. Mit Datum (Stempel?) und Unterschrift. Dann bist du auf der sicheren Seite und niemand kann später sagen, es hätte nie eine Kündigung gegeben. So hab ichs am Freitag gemacht. War soweit von Fristen und Vorschriften her alles ok. Ach ja, wenn du noch Urlaub zu bekommen hast regle das am besten auch dann direkt.. Der Urlaub für die 8 Monate die du 2004 gearbeitet hast steht die nämlich zu.. Und unterschreib nichts, wo drin steht, dass du auf alle Ansprüche verzichtest. Das heißt nämlich auch, dass du auf noch ausstehendes Gehalt und Urlaub verzichtest. Hoffe ich konnte dir helfen.
  2. Wenn ich die Kündigung am Freitag (30.07) abgebe und mir dann meinen Resturlaub (2 Tage) und den anteiligen Urlaub von diesem Jahr (17 Tage) nehme und meine Überstunden auch noch in Freizeit umwandle, hab ich auch so den kompletten August frei. Ist gar nicht nötig, dass ich meinen kompletten Jahresurlaub nehme. Und bei meinem neuen AG kann ich ab November schon wieder Urlaub nehmen. Hab nur 3 Monate Probezeit. War doch das, war du meintest? @ Enno
  3. Vollen Anspruch will ich ja gar nicht. Möchte ja nur den Urlaub, der mir für die 8 Monate die ich ja noch hier gearbeitet habe zusteht, und die 2 Tage aus dem letzten Jahr. Oder gilt das trotzdem als voller Anspruch?
  4. Also, ich bin länger als 6 Monate betriebsangehörig. Heißt a) und fallen weg. Und c trifft ja auch nicht zu, kündige ja in der zweiten Jahreshälfte. Sorry, ich versteh das irgendwie nicht. Bin ich heute so begriffstutzig?
  5. Joah, dann reicht ja als Grund, wenn ich schreibe, dass ich mich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will.. Das mit dem Urlaub versteh ich nicht ganz. Von was für Wartezeiten reden die da?
  6. Ich dachte es reicht wenn ich als Grund schreibe, dass ich diese Ausbildung beenden möchte und mich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will? Schonmal danke für deine Antwort. Bin ich ja beruhigt, dass ich hier dann bald wegkann. Problem mit dem Urlaub ist, dass ich den von diesem Jahr noch komplett habe und noch 2 Tage Resturlaub aus dem letzten Jahr. Würd ich ungern alles verschenken.
  7. Hallo zusammen. Ich mache im Moment eine Ausbildung zur FI AWE, werde dieser aber abbrechen. Hab schon eine andere Stelle zum 01.09. Da es ein anderer Beruf ist, hab ich ja 4 Wochen Kündigungsfrist. An welchem Tag muss ich die Kündigung abgeben, wenn ich zum 31.08. kündige? Am 03.08.? Und kann ich die Kündigung auch schon früher abgeben? Oder ist das dann nicht mehr fristgerecht? Meinen anteiligen Urlaub für dieses Jahr muss ich doch noch bekommen, oder? Danke und Gruß

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