Tachchen zusammen!
Nachdem ich jetzt abwechelnd immer wieder von der FI Sachverständigen der IHK und meinem Berufsschulklassenlehrer zum jeweils anderen geschickt wurde, frage ich wohl am besten mal hier nach.
Ich will verkürzen und weiß leider nicht in welchen Fächern ich nach welcher Rechnung der schnitt von mindestens 2,49 haben muss um verkürzen zu dürfen. Am Rande: Mich interessiert hierbei nur die Regelung für Rheinland-Pfalz.
Zählt die BU Note? (Durchschnittsnote der LFs mit Stundenanzahlgewichtung)
Oder nur die LFs ohne Gewichtung?
Oder LFs + sonstirgendwas?
Wäre wirklich interessant zu wissen, da ja die verkürzungsanträge bald abgegeben werden sollen und mein Notenschnitt je nach berechnungsvariante von 2,0 bis 2,75 schwankt