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bimei

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  1. Deine Ausdrucksweise hier lässt jedenfalls mehr als zu wünschen übrig. Wer nicht sachlich seine Meinung schreiben kann, macht sich nicht automatisch zum Helden, im Gegenteil. Solche verbalen Entgleisungen auf niedrigem Niveau und pauschalverurteilend möchte ich hier bitte nicht mehr lesen. Dieses Posting richtet sich an alle. bimei
  2. http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html --> IHK-Schlüssel
  3. verschoben --> Anwendungen
  4. bimei

    TFT defekt?

    Die Bildschirmfrequenz der Grafikkarte ist nicht zu hoch eingestellt?
  5. Zitat: Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung machen, die an einem gesonderten Termin stattfindet. Dazu muss folgendes erfüllt sein: 1. Sie haben insgesamt weniger als 49.5% in der schriftlichen Prüfung erzielt. 2. Sie liegen in keinem Prüfungsbereich unter 30 Punkten. 3. Es existiert eine rechnerische Chance, die Prüfung insgesamt noch zu bestehen. Sind diese Bedingungen erfüllt, so können Sie eine Ergänzungsprüfung verlangen oder Ihr Prüfungsausschuss sie anordnen. Die Ergänzungsprüfung kann nur in einem einzigen der mit mangelhaft vorbenoteten Prüfungsbereiche abgelegt werden. Quelle: Prüfungspage Zitat aus der Berufsverordnung: Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
  6. Ok, Thread closed.
  7. Dann, und wenn Deine anderen hier propagierten Fähigkeiten stimmen, benutze doch bitte auch die Form Zitierens und Antwortens, die das Forum bietet, statt alles durcheinander in einen Text zu pappen. Sollte Dir das bisschen Höflichkeit auch zu viel sein, und Du versuchst im Grunde nur, hier sowas wie Absolution für Deine Handlungsweise oder Applaus für Dein Denken, notfalls in einer Minimalform von Selbstbeweihräucherung, zu erhalten, bestätigst Du die Meinungen einiger hier. Selbst als Form von Belustigung ist das irgendwann "aus".
  8. Zitat: Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung machen, die an einem gesonderten Termin stattfindet. Dazu muss folgendes erfüllt sein: 1. Sie haben insgesamt weniger als 49.5% in der schriftlichen Prüfung erzielt. 2. Sie liegen in keinem Prüfungsbereich unter 30 Punkten. 3. Es existiert eine rechnerische Chance, die Prüfung insgesamt noch zu bestehen. Sind diese Bedingungen erfüllt, so können Sie eine Ergänzungsprüfung verlangen oder Ihr Prüfungsausschuss sie anordnen. Die Ergänzungsprüfung kann nur in einem einzigen der mit mangelhaft vorbenoteten Prüfungsbereiche abgelegt werden. Quelle: Prüfungspage Zitat aus der Berufsverordnung: Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
  9. Du kannst natürlich um ein Zeugnis bitten. Sind in dem Zeugnis, das Du bereits bekommen hast, die Punkte aus dem BBiG berücksichtigt, muss die Firma der Bitte aber nicht entsprechen. Oder meinst Du ein Zeugnis Deiner Tätigkeit nach Übernahme, also ein Zwischenzeugnis?
  10. Doch ja, ist es. ;-)
  11. Es vereinbart sich gut und es ist nicht illegal. Bevor Du das nächste Mal auf diesem Forum eine Frage stellst, überlege bitte, ob Du überhaupt Antworten und Meinungen haben möchtest. Dein am liebsten genutztes Wort im Zusammenhang mit der von Dir "zwangsweise" verrichtetetn Tätgkeit, asozial, heisst übrigens "Unfähig zum Leben in einer Gemeinschaft". Jeder mag sich nun fragen, wie Dein Verhalten hier anderen Forumsteilnehmern gegenüber zu bezeichnen werden könnte, und ob Dein Lieblingswort dazu nicht eher passt. Was beantwortet sein dürfte und daher ~~Thread closed~~
  12. Scrollen hilf manchmal schon. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=51413 Ok, ich führ die Threads mal zusammen. ;-)
  13. Nicht? Ich schon. Meins z. B. dauerte genau 34,75 Stunden, und ich kenne genügend, die den Zeitrahmen eingehalten haben. Das gehört schliesslich auch zum Projektziel. Muss ja auch nicht, steht schliesslich nachlesbar in der Berufsverordnung. ;-)
  14. Eben. Und weil das oder eine Diagnose, Interpretation etc. der Vergangenheit des Threaderstellers hier nicht die Frage ist, zurück zum Thema.
  15. Meine Geduld hat auch Grenzen, weitere Wortklaubereien oder freundliche Erklärungen tauscht bitte per PM oder mail aus, aber nicht hier im Thread.
  16. Man "veröffentlicht" doch keine Projektarbeit bei einer IHK. Ausserdem unterliegen die PA's einer Schweigepflicht, das dürfte in einem Forum etwas schwieriger zu bewerkstelligen sein. ;-)
  17. § 16 BBiG (BerBiRefG) Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 15 Abs. 2 Nr. 2. (2) [...] § 15 BBiG (BerBiRefG) Kündigung (1) [...] (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. [...], 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
  18. 1. Wo ist der Sinn eines Passwortes, dass mit einem Tool ausgelesen werden kann? 2. Falsches Forum. Fazit: Mit Hinweis auf die Boardregeln geschlossen.
  19. Joo. Und nächstes Mal bitte etwas mehr Geduld. Es war Wochenende!
  20. Es bedeutet, Du hast bestanden (den schriftlichen Teil). "Vorläufiges Ergebnis" heisst es u.a. deswegen, weil Du ja z.B. Widerspruch einlegen könntest. ;-)
  21. Nach 3mal nichtbestandener Prüfung gibt es keine mündl. Nachprüfung.
  22. 1.000.000 Mediendurchläufe (ca. 17.850 Zyklen), siehe auch http://www.speicherguide.de/magazin/bandlaufwerke.asp?theID=1037 oder http://www.tandbergdata.de/home_de/download/dlt.pdf
  23. Nun ja, die alten Threads sind nicht weg, gib Dich halt der Nostalgie hin und amüsier Dich dort immer wieder. Da wir die Diskussion "pol. Themen etc." schon div. Male hatten und sie hier gar nicht erst wieder beginnen müssen --> closed.
  24. Tja, weisst Du, der Unterschied ist aber auch, wir protzen nicht damit, welche "Extras" wir davon haben, so wie ihr das wegen "1-5 Tagen mehr frei im Jahr" macht. Scheint den Charakter zu verderben, diese freien Tage ... :floet: ---> Thread ins CH verschieb

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