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Alle Inhalte von bimei
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Der Tag nach Sonntag und das Leben vor Freitag....
bimei antwortete auf Hasi's Thema in Coffeehouse's Themen
Weil hier strahlender Sonnenschein ist. Hm, Du meinst ich soll noch etwas aufpowern, um das Binnenland von Wolken zu befreien? Okay ... *Turbinen und alle Prozessoren start* :floet: Soso, und ich wunder mich schon, warum die Dachdecker neuerdings wieder Patroullie fahren. -
Eigentlich tut es eine einfache Lochsäge, die es als Bohrmaschinenaufsatz gibt. Je nach Qualität gibt es die ab 5 Eur aufwärts.
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Die zuständige Arbeitsagentur kann Dir Träger nennen, die eine Umschulung durchführen. Du schreibst auch nicht, wo, über ganz Deutschland gibt es unzählige Träger.
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http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=75609 Hier closed.
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Du kannst Dir beispielsweise die IHKn, in deren Einzugsgebiet Du einen Ausbildungsplatz suchst, um eine Liste der ausbildenden Betriebe bitten. Deine Frage ist auch etwas sehr dünn, da überhauptnicht klar ist, wo Du eine Ausbildung machen möchtest, oder ob die Örtlichkeit egal ist.
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Der Tag nach Sonntag und das Leben vor Freitag....
bimei antwortete auf Hasi's Thema in Coffeehouse's Themen
Hattest Du einen schlechten Tag oder war es so schwer? Hey, das wird schon wieder. :e@sy -
Nr. 164 - von aus Büschen flatternden Enten und fliegenblinkernden Kaviarvernascher
bimei antwortete auf Felicie's Thema in Coffeehouse's Soap
Naja, sinnerfassend lesen ist eben nicht immer einfach. *duck* Da kann man von Schelte verschont bleiben oder ein Lob verpassen. :floet: Danke für den netten GBE. :nett: :hawk @Kugel -
Wenn Deine Auwendungen für Vorsorge nicht die Pauschle für Vorsorgeaufwendungen übersteigt, brauchst Du sie auch nicht einzutragen.
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Nr. 164 - von aus Büschen flatternden Enten und fliegenblinkernden Kaviarvernascher
bimei antwortete auf Felicie's Thema in Coffeehouse's Soap
*den ernst wieder rausnehmend...* Herrjeh, fahr doch etwas langsamer, damit der gleichmässig verteilt bleibt und sich nicht an den Strassenrändern türmt. -
Nr. 164 - von aus Büschen flatternden Enten und fliegenblinkernden Kaviarvernascher
bimei antwortete auf Felicie's Thema in Coffeehouse's Soap
Weisst Du, das ist "gackern und dann doch nicht legen". Vielleicht ist Dir das nicht klar und auch anderen nicht, darum einfach mal so eingeworfen meine derzeitige Sichtweise: Die Soapies mögen bisweilen (oder auch öfter) Schwätzer sein und hirnlos erscheinen, und wenn jemand neu hinzukommt, wird er ohne Probleme freundlich empfangen. Daneben gibt es aber auch die andere Seite. Wenn jemand ein Problem hat, gerade zwischenmenschlich, sind sie füreinander und für andere da und versuchen zu helfen. Dabei sind sie dann am Internet gemessen grundehrlich und sehr offen. Engel sind sie sicher nicht, was sie aber nicht verdient haben, sind Halbwahrheiten oder "gackern und nicht legen". -
Praktikumszeugniss bewerten
bimei antwortete auf Nachtelf's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Das ist aber nicht alles, oder? Welchen Zeitraum hatte das Praktikum, in welchem Rahmen fand es statt? -
Lehrjahre = Berufserfahrung?
bimei antwortete auf Captain B.J.Honeycut's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Hallo B.J., wie soll etwas zu Berufserfahrung zählen, wenn das noch nicht der Beruf ist? Das ist auch derzeitige Rechtsauffassung, aktuelles Urteil dazu: AN 4 K 04.858 VG Ansbach (Entscheidung vom 18. August 2004). -
Initiative für DSL Ausbau im Landkreis Germersheim !!!
bimei antwortete auf Punisher1922's Thema in Small Talk
closed, siehe Boardregeln -
Der Tag nach Sonntag und das Leben vor Freitag....
bimei antwortete auf Hasi's Thema in Coffeehouse's Themen
Oho, moin der Herr. Heute ist schon der letzte Montag der Woche und er geht bei mir auch nur bis 12 Uhr hab ich gerade entschieden. :floet: *zu angeblich flimmernden TFT-Bildschirm auf den Weg mach* -
Der Tag nach Sonntag und das Leben vor Freitag....
bimei antwortete auf Hasi's Thema in Coffeehouse's Themen
Moin, Unfassbar... und früh wach geworden schreibt er auch noch ... *Kaffee einschenk, Croissants versteck und mich mit verschränkten Armen neben Gany setz* :floet: -
Wenn eine Kündigung per Gesetz oder vertraglich vereinbart in Schriftform zu erfolgen hat, ist eine Kündigung per email nach aktueller Rechtsauffassung nicht wirksam, da der Zugang der Kündigung nicht nachweisbar ist. Bei Arbeitsverträgen kann die Formvorschrift nach AG Frankfurt (AZ 8 Ca 5663/00) durch vertragliche Regelung nicht umgangen werden. Es gibt allerdings AGBs, Verträge etc., in denen eine Kündigung per email als Möglichkeit angegeben ist, darum muss man im Einzelfall schon genau gucken.
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Sieh da, Kettenraucher. Dachte, Du hast pauschalisierenden Rauchbombenpotings zur Unruhestiftung aufgegeben. Ist die Laus auf der Leber doch wieder aktiv geworden, soso. Aber das doch bitte nicht und hier in der Form auslassen, wer soll Dir so helfen können? ~~closed~~
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Zu der Antwort gibt es keine Frage. ;-) Es geht um eine bereits vorhandene private BahnCard, nicht darum, dass der Betrieb verlangt, privat eine zu kaufen.
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Wie schätzt ihr meine Chancen ein
bimei antwortete auf NullReferenceException's Thema in IT-Arbeitswelt
Zurück zum Anliegen des Threaderstellers bitte. -
Die aktuelle Rechtsprechung macht Ausnahmen, bei einer unerwarteten außergewöhnlich hohen Nachfrage, bei unvorhergesehenen Lieferschwierigkeiten, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, wenn es sich um ein Produkt handelt, das er im Verhältnis zu seiner üblichen Produktpalette nicht gleichermaßen bevorraten konnte. Der einzelne Verbraucher selbst kann übrigens auch nicht Rechte nach UWG einklagen, Verbraucher haben keinen Anspruch aus dem Wettbewerbsgesetz. Da bliebe dann die Möglichkeit die Verbraucherverbände, die Wettbewerbszentralen oder die Handelskammern einzuschalten.
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Der Tag nach Sonntag und das Leben vor Freitag....
bimei antwortete auf Hasi's Thema in Coffeehouse's Themen
*umguck* *ins Whiskeyfass hüpf und untertauch ohne die Luft anzuhalten* *grosse Schlucke nehm* *auftauch und Luft hol* Joo, dasisses, mussde sein ... *hicks* -
Hallo Thom, Bevor sich andere daran "hochziehen" an dieser Stelle ein paar Dinge, die bei Deinem Satz (vielleicht aus Unwissenheit oder einfach unüberlegt) unter den Tisch gefallen sind, aber Beachtung erhalten sollten: - Moderatoren dieses Forums sind Zeus und ich. Sich am Thema beteiligende Moderatoren sind insofern erstmal User. - Was eventuell auch entgangen sein könnte, weil nicht jeder auf dem Forum alles oder viel und überall liest: Auch wenn in den Boardregeln steht, dass politische Diskussionen nicht erwünscht sind, versuchen wir immer wieder Diskussionen, die in einen politische Richtung gehen laufen zu lassen, solange sie nicht zu Streit und Unfrieden führen. Diese Chance zu zeigen, dass solche Diskussionen im "vernünftigen Rahmen" möglich sind, nimmt leider immer wieder für viele ein negatives Ende. Dir ist das glaube ich vom Mitlesen auf dem Forum nicht ganz fremd. Wider besseren Wissens schliessen wir dennoch keine Diskussionen mit politischem Ansatz immer sofort. Dein Kritiksatz in Richtung der Moderatoren ist insofern unangebracht. Was der Satz bei Usern, die noch nicht so lange dabei sind, selbtgefährdend auslösen könnte, erspare ich uns zum Zweck der besseren Lesbarkeit dieses Postings. - Beide Punkte schliessen nicht aus, dass wir intern abgewägt haben, ob "nicht zuständige" Moderatoren sich als User an der Diskussion beteiligen können, ohne einen Nebenkriegschauplatz auszulösen, der weder mit dem Thema zu tun hat, noch gerechtfertigt ist. Also bitte, beim Thema bleiben, das Moderieren den Moderatoren überlassen und die Handhabung von politschen Diskussionen objektiv beurteilen. Zum wirklich ursprünglichen Thema solltet ihr ab hier bitte auch zurückkommen.
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verschoben --> CH
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Wie bereitet ihr euch auf die Abschlussprüfung vor?
bimei antwortete auf Poweruser's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Jemand, der nicht die "normale" Ausbildung durchlaufen hat, sondern auf folgender Grundlage eine Zulassung zur Prüfung bekommen hat: § 40 BBiG Zulassung in besonderen Fällen (1) [...] (2) Zur Abschlußprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, daß er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage vonZeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, daß der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (3) [...] -
Wie kommst Du darauf, dass der Arbeitgeber das zahlen muss? Verschoben ---> Arbeitswelt