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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Unterlass solche Sticheleien!
  2. Moiiiin, :schlaf: Oh danke, das ist ein Service. :nett: *Kaffee einschenk, weil Mittwoch ist, den obligatorischen Löffel Kaffeepulver zusätzlich einrühr* Hm, mullt ja ganz schön. *wart, dass sich der Kaffee gesetzt hat* Das kannst Du doch immernoch. *AVEN Teller, Brötchen, Marmeladenauswahl und Messer in die Hand drück* Da Du die Überraschung schon verraten hast, kannst Du ja noch zusätzlich für Jusky eine Serviette schön falten, ein Blümchen besorgen, mit Schokostreuseln etwas Nettes auf das Marmeladenbrötchen malern oder sowas. *duck* *Kaffee schlürf und zurücklehn*
  3. Um solches unnötiges Nachtreten im Folgenden zu vermeiden, schliesse ich diesen Thread, statt mit dem neu eröffneten zusammenzuführen. Da kann das Ganze dann sachlich nochmal/weiter aufgearbeitet werden. ~~closed~~
  4. Von SupportPlus gibt es mehrere Fernbedienungen, die 9in1 heissen. Hast Du eine genauere Bezeichnung? Und hast Du schonmal www.support.org per mail angeschrieben?
  5. Von welcher Idee auch immer Du begeistert bist, dieser Thread ist fast 5 Jahre alt, und solche Ideen werden hier inzwischen anders veröffentlicht. ~~wegen Überalterung closed~~
  6. Und das willst Du nun mit Beispieldokumentationen über 90% zu völlig anderen Themen, Voraussetzungen usw. beweisen oder wie?
  7. Weiteren "Privatplausch" haltet ihr dann aber bitte per PM, mail oder im Coffehouse ab, ja? Danke. :-)
  8. § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
  9. :D :floet: Moin, hab ich Lust auf Aussendienst und IT-Systemprüfung? Nö ... *Kaffee trink und noch etwas die Augen zu mach* :schlaf:
  10. Das liegt "angeblich" daran, dass das Vokabular aus den Vorgängerversionen ab Vers. 8 nicht mehr unterstützt wird. Das Problem soll nicht auftreten, wenn man das Vokabular vorher updatet. Mehr kann ich vielleicht morgen in Erfahrung bringen. Was für eine Version ist das genau? Standard, Pro?
  11. Bzgl. Abschreibung? Für eine strukturierte Verkabelung werden i.d.R. 8-10 Jahre Nutzungsdauer gerechnet, für andere Netzwerkkomponenten 2-4 Jahre.
  12. Man kann mt einem sog. Erinnerungswert von 1 Eur bilanzieren, aber das ist nur üblich, wenn das Anlagegut nach der geschätzten Nutzungsdauer tatsächlich noch nutzungsfähig ist. Früher hatten Computer eine Abschreibungsdauer von 5 Jahren, die geschätzten Nutzungsdauer wurde aber vor ein paar Jahren auf 3 Jahre "angepasst". Bei Computern ist es unüblich, sie mit einem Erinnerungswert zu versehen. Eine Kostenrechnung soll schlüssig sein, d. h. ja nicht automatisch, Gegenstände mit Buchwert "Null" nicht aufzuführen.
  13. Wenn ich theoretisch recht habe und Du mich mit so einem Wort belegen würdest, würdest Du eingestehen, dass Dich mein Rechthaben ärgert und Du falsch liegst, noch dazu, wo ich weiblich bin. Weia, sehr verräterisch. :floet: Nein, ich verunsicher Dich nicht, ich erkläre es: Nach § 7 EStG werden u.a. Computer linear abgeschrieben, nach AfA-Tabelle 3 Jahre zu jeweils einem Drittel. Restbuchwert ist Null, so bleiben sie auch als Anlagegut nach Handelsrecht im Anlagevermögen stehen, wenn sie nicht veräussert, verschrottet o.ä. werden. Nicht verwechseln mit einem "symbolischen Preis" von 1 Eur bei Veräusserung.
  14. Ein paar Kleinigkeiten am Rande. ;-)
  15. Echt? Ich dachte man schreibt das "Schonks". :floet:
  16. Ach komm, immerhin hatten sich seine Finger buchstabenmässig wieder in Richtung "c" bewegt, sind dann aber irgendwie leicht abgedriftet. Da hilft wohl nur das Entfernen einiger Tasten.
  17. Wie kommst Du bei einer linearen Abschreibung auf einen Restbuchwert von 1 Eur?
  18. Ganz unabhängig davon, ob das optimal gelaufen ist oder was ich im Allgemeinen davon halte, mal ernsthaft gefragt, Elvis20, das ist mir nämlich bisher noch unklar. Was willst Du erreichen? Dass Du (ihr) die Prüfung beim nächsten Durchgang erneut mitschreiben dürft?
  19. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=678848#post678848 Mit der Neugestaltung der Elektroberufe wurde folgendes angestrebt: "Die „gestreckte“ Prüfung wird über eine Erprobungsverordnung nach § 28 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz mit einer Befristung von fünf Jahren realisiert. Die Sozialparteien streben eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes an, um die „gestreckte“ Abschlussprüfung künftig als Regelfall realisieren zu können." Beispiel Systeminformatiker/-in § 1 Gegenstand und Struktur der Erprobung (1) Zur Erprobung einer neuen Ausbildungsform sollen die Leistungen der Zwischenprüfung nach den §§ 8, 12, 16, 20, 24 oder 28 der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1144) als Teil 1 der Abschlussprüfung bewertet und in ein Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einbezogen werden. So besteht die Abschlussprüfung aus Teil 1 und Teil 2. Durch diese Regelungen wird die bisherige Zwischenprüfung aufgewertet, indem ihr Ergebnis in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einfließt. Die Teile 1 und 2 gehören zusammen, die Prüfungsleistungen werden nur an unterschiedlichen Terminen erbracht.[...] [Quelle: IHK Frankfurt, Rostock, Nürnberg usw.]
  20. Was daran soll unrealistisch sein? Das Einzige ist, dass er das Gehalt aufgrund seiner Mitgliedschaft erhält, dann schon eher, weil der Betrieb einen Tarifvertrag der Chemie hat.
  21. Du meinst, was sich aus Abgabenordnung (AO), GoBS (Grundsätze ordnungs*mäßiger DV-gestützter Buch*führungssysteme) und GDPdU (Grundsätze zum Da*ten*zu*griff und zur Prüf*bar*keit digi*taler Unter*lagen) ergibt? Da könntest Du z.B. da --> http://www.aufbewahrungspflicht.de/ gucken, dort gibt es die Vorschriften als pdf. Andere "Pflichten" ergeben sich aus dem Datenschutzgesetz, dem SGB IV (§110 a) usw. usf.
  22. bimei

    Selbständig

    Weitere Fragen und Antworten bzgl. Schlaubis Eventualjobangebotes bitte per PN oder mail klären.
  23. Du hast hoffentlich nicht vor, mit uns (Fi.de) auszudiskutieren oder darum zu feilschen, was legal oder illegal ist. Wenn doch, zeihe ich Dir den Zahn hiermit, es lohnt sich nicht, letztendlich entscheiden wir, was wir dulden können und was nicht. Ein Ankündigen, wie man etwas umgehen könnte, ist übrigens nicht sehr diplomatisch. ;-)
  24. Richtig. Reichst Du z. B. Fahrten zu Kunden mit ein, weil der Arbeitgeber sie nicht erstattet, würde man Dich zum Führen eines Fahrtenbuches auffordern, wenn Du die Kostendeckelung überschreitest. Machst Du reinen Arbeitsweg geltend, kommt die Kostendeckelung nicht zum Tragen, weil x Arbeitstage x Wegstrecke "überprüfbar und Nachvollziehbar" sind. Berechnung wie weiter oben schon erklärt, angegeben wird die einfache Entfernung zum Arbeitsplatz.

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