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Zwischenprüfung im kommenden Jahr anders???
Wo steht das denn?
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Zwischenprüfung im kommenden Jahr anders???
http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=678848#post678848 Mit der Neugestaltung der Elektroberufe wurde folgendes angestrebt: "Die „gestreckte“ Prüfung wird über eine Erprobungsverordnung nach § 28 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz mit einer Befristung von fünf Jahren realisiert. Die Sozialparteien streben eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes an, um die „gestreckte“ Abschlussprüfung künftig als Regelfall realisieren zu können." Beispiel Systeminformatiker/-in § 1 Gegenstand und Struktur der Erprobung (1) Zur Erprobung einer neuen Ausbildungsform sollen die Leistungen der Zwischenprüfung nach den §§ 8, 12, 16, 20, 24 oder 28 der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1144) als Teil 1 der Abschlussprüfung bewertet und in ein Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einbezogen werden. So besteht die Abschlussprüfung aus Teil 1 und Teil 2. Durch diese Regelungen wird die bisherige Zwischenprüfung aufgewertet, indem ihr Ergebnis in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einfließt. Die Teile 1 und 2 gehören zusammen, die Prüfungsleistungen werden nur an unterschiedlichen Terminen erbracht.[...] [Quelle: IHK Frankfurt, Rostock, Nürnberg usw.]
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Netto Gehalt
Was daran soll unrealistisch sein? Das Einzige ist, dass er das Gehalt aufgrund seiner Mitgliedschaft erhält, dann schon eher, weil der Betrieb einen Tarifvertrag der Chemie hat.
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Backupstrategie
Du meinst, was sich aus Abgabenordnung (AO), GoBS (Grundsätze ordnungs*mäßiger DV-gestützter Buch*führungssysteme) und GDPdU (Grundsätze zum Da*ten*zu*griff und zur Prüf*bar*keit digi*taler Unter*lagen) ergibt? Da könntest Du z.B. da --> http://www.aufbewahrungspflicht.de/ gucken, dort gibt es die Vorschriften als pdf. Andere "Pflichten" ergeben sich aus dem Datenschutzgesetz, dem SGB IV (§110 a) usw. usf.
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Selbständig
Weitere Fragen und Antworten bzgl. Schlaubis Eventualjobangebotes bitte per PN oder mail klären.
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ZP 2005 Musterlösung
Du hast hoffentlich nicht vor, mit uns (Fi.de) auszudiskutieren oder darum zu feilschen, was legal oder illegal ist. Wenn doch, zeihe ich Dir den Zahn hiermit, es lohnt sich nicht, letztendlich entscheiden wir, was wir dulden können und was nicht. Ein Ankündigen, wie man etwas umgehen könnte, ist übrigens nicht sehr diplomatisch. ;-)
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Fahrtkosten zur Arbeit
Richtig. Reichst Du z. B. Fahrten zu Kunden mit ein, weil der Arbeitgeber sie nicht erstattet, würde man Dich zum Führen eines Fahrtenbuches auffordern, wenn Du die Kostendeckelung überschreitest. Machst Du reinen Arbeitsweg geltend, kommt die Kostendeckelung nicht zum Tragen, weil x Arbeitstage x Wegstrecke "überprüfbar und Nachvollziehbar" sind. Berechnung wie weiter oben schon erklärt, angegeben wird die einfache Entfernung zum Arbeitsplatz.
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Fahrtkosten zur Arbeit
Ok, mal "amtlich": § 9 EStG Werbungskosten (1) Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch 1. [...] 2. [...] 3. [...] 4. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. 2Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. 5. [...] ff D.h. die sogenannte Kostendeckelung von 4.500 Eur pro Veranlagungszeitraum greift nicht, wenn das eigene Fahrzeug für den täglichen Weg zur Arbeit genutzt wird. Falls kein eigenes Auto zur Verfügung steht, kann auch das Fahrzeug des Ehe- bzw. Lebenspartners, der Eltern oder der Geschwister für den Weg zur Arbeit genutzt werden. Klarer?
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Nach der Prüfung
Siehe mein Antwortposting auf Deine Frage, das Abgeschreiben von Prüfungsunterlagen ist auch eine Urheberrechtsverletzung. Nochmal Bitte an alle: Es gibt hier zig Leute, die auf vernünftigen, vertretbarem Weg Lösungsmöglichkeiten diskutieren, vergleichen usw. Verderbt doch bitte dieses Egagement nicht durch Unvernunft.
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Nach der Prüfung
Es war ein Link zu einer Urherberrechtsverletzung.
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Nach der Prüfung
Was ist so schwer zu verstehen? Nochmal ganz deutlich! Und bitte ab sofort nicht mehr sinnbefreit lesen, sonst werde ich diesen und andere Threads im Zweifel löschen! Hinweise! http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=32154 und Boardregel 14. Links auf copyright-geschützte Prüfungsunterlagen können wegen der Gefahr einer Abmahnung leider nicht geduldet werden. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=42947 und Auszug aus Boardregel 15. Beiträge, die nur dazu dienen, die eigene Emailadresse zu hinterlassen, sind unnötige, nicht erwünschte Beiträge. Angebote über das Verschicken von Hilfsmaterialien per Mail sind so zu kennzeichnen, dass sich Interessenten direkt per PM oder Email beim Anbieter melden sollen.
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Fahrtkosten zur Arbeit
Wie genau möchtest Du es? Heisst Mobilitätshilfen, § 54 SGB III, Wortlaut liefer ich nach, wenn gewünscht.
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Nach der Prüfung
Obwohl es nur 4 bzw. 5 Postings über euren steht, nochmal: Hinweise! http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=32154 und Boardregel 14. Links auf copyright-geschützte Prüfungsunterlagen können wegen der Gefahr einer Abmahnung leider nicht geduldet werden. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=42947 und Auszug aus Boardregel 15. Beiträge, die nur dazu dienen, die eigene Emailadresse zu hinterlassen, sind unnötige, nicht erwünschte Beiträge. Angebote über das Verschicken von Hilfsmaterialien per Mail sind so zu kennzeichnen, dass sich Interessenten direkt per PM oder Email beim Anbieter melden sollen.
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Ram Übersicht
verschoben ---> Hardware
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zum 5000sten mal vergütung bei telekom
Ja, das ist Brutto. Netto ist das im ersten Ausbildungsjahr ca. 550,- Eur usw., siehe http://nettolohn.de/index.php
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Nach der Prüfung
http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html --> IHK-Schlüssel
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Projektantrag >>> bitte um harte Kritik! Danke
- Nach der Prüfung
Hinweise! http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=32154 und Boardregel 14. Links auf copyright-geschützte Prüfungsunterlagen können wegen der Gefahr einer Abmahnung leider nicht geduldet werden. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=42947 und Auszug aus Boardregel 15. Beiträge, die nur dazu dienen, die eigene Emailadresse zu hinterlassen, sind unnötige, nicht erwünschte Beiträge. Angebote über das Verschicken von Hilfsmaterialien per Mail sind so zu kennzeichnen, dass sich Interessenten direkt per PM oder Email beim Anbieter melden sollen. Haltet Euch bitte daran.- IHK - erlaubt kein IT-Handbuch (westermann) als Hilfsmittel!?!
1. Ulm ist meines Wissens nach BaWü. BaWü hat andere Regelungen bzgl. IT-Prüfungen. 2. In wievielen Threads willst Du das noch posten? (Weitere Postings werden gelöscht, um Redundanzen zu vermeiden. Siehe auch Boardregeln.)- Verkürzungsantrag 2 1/2 Jahre nach ZP
Du kannst den Antrag formlos stellen. Wie das aussehen sollte/kann: http://www.tobiasrohde.de/ unter "Verkürzung".- Haben die Berufsschulen ein Ziel?
Das ist eventuell etwas zu einfach gedacht. Die Berufsschule vermittelt zwar eher die theoretischen Kennisse, aber allgemein, nicht, wie die theoretischen Kenntnisse, die ein Betrieb vermittelt (vermitteln sollte), die auf den Betrieb "zugeschnitten" sind. Hinzu kommt, dass eine Berufsschule verschiedene Bildungsstände berücksichtigen muss, auch da zwickt es sicher oft, weil der eine sich langweilt, ein anderer nicht mitkommt. Eben das kommt aber durch viele Faktoren zustande, die man nicht allein den Berufsschulen anlasten kann. Ein Betrieb bildet "für sich" aus, in grösseren Betrieben hat man oft noch das Glück, dass mehrere Abteilungen durchlaufen werden, aber das kann nicht jeder Betrieb ableisten. Die Berufsschule versucht aufzufüllen, sowohl unterschiedliche Bildungsstände zu berücksichtigen, als auch fehlendes Wissen, das in "dem" Betrieb fehlt. "Den" Betrieb gibt es aber nicht... Möglich. Ich will hier jetzt auch nicht eine Lanze für Berufsschulen brechen oder Betrieben eine Schuld zuschieben. Es ist aber nunmal so, dass die Betriebe die Hauptlast der Ausbildung tragen und wenn man dann eine mangelnde Ausbildung an einer Berufsschule beklagt, sollten man auch die Schwierigkeiten eines Ausgleichens/Auffüllens von Wissen durch die Schulen berücksichtigen. Verantwortlich für eine gute Ausbildung sind mehrere, sogar auch man selbst. ;-)- Haben die Berufsschulen ein Ziel?
Dann ist Deine "Auffassung" bisher falsch gewesen, denn gesetzlich hat erstmal der Betrieb Dir die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um das Ausbildungsziel zu erreichen.- ZP 1 März FIAE - Feedback
Dir ist aber schon klar, dass nicht nur die für Dich sichtbaren Mitprüflinge Zwischenprüfung hatten, sondern bundesweit zig andere und das auch nicht nur in den IT-Berufen, sondern sehr vielen anderen Berufen, die "zu den IHKn gehören"?- Der Tag nach Sonntag und das Leben vor Freitag....
Ist das der neue Thread für die "Alten"? Danke Hasi. :nett: Ist denn etwa kein Sommer? :beagolisc :floet: Naja, wenn einer mit einem Auto fährt, das man eher als überdachten Campingstuhl bezeichnen sollte, und der dann eine ordentliche Breitseite von Sturmboe bei Glatteis und auf leicht abschüssiger Strasse Richtung Graben kriegt, dann kann er nur noch hoffen....- Nach der Prüfung
Nein, steht auch deutlich in den Boardregeln und in diesem Thread http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=32154 - Nach der Prüfung