Alle Beiträge von bimei
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Gibt es hier sonst noch User die Bücher lesen?
Mehr, als man vielleicht annehmen mag. Zum "Tips_gucken" schonmal, was ich auf die Schnelle gefunden hab: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=67231 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=62811
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Mündliche Prüfung nicht bestanden !!!
*hust* Als langjähriger Prüfungsforumsleser und -teilnehmer eher weniger, jedenfalls ist die Entwicklung dieses Threads keine. OK, Deine Entscheidung, einverstanden. Thread closed
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Präsentation - Was ist zu beachten?
Vielleicht liest Du als erstes dort --> http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html und wenn Du dann noch konkretere Fragen hast, fragste eben.
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Ab wann kann man Bestellungen stornieren?
Was steht denn in deren AGBs? Sind die abweichend vom BGB? *vorsichtshalber duck* :floet:
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Prüfungsgebühr und Betrieb ?
Das hängt von der jeweiligen Firma ab. Freistellen muss sie nur für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung. Eine Regel gibt es auch: §7 BBiG Freistellung Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.
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Mündliche Prüfung nicht bestanden !!!
Ok. ;-) Überleg Dir, ob Du einen begründeten Widerspruch formulieren kannst, nimm Kontakt mit der zuständigen IHK/PA auf, versuch Protokolleinsicht zu bekommen. In Bezug auf das "Nichtnachvollziehen können" gewinnst Du im schlechtesten Fall "Nachvollziehbarkeit", auch wenn das unbefriedigend für das Gesamtergebnis wäre. Du hast nichts zu verlieren, das sollte Dein Anfangsgedanke für einen nächsten, überlegten, und vor allem "ruhigen" Schritt sein.
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Prüfungsgebühr und Betrieb ?
Die Ausbildung endet mit Bestehen der Abschluss-/Wiederholungsprüfung, also mit dem Tag, an dem Du etwas schriftliches in der Hand hast. Wenn das Vertragsende nach nach Bestehen der Prüfung liegt, endet das Ausbildungsverhältnis vorher.
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Mündliche Prüfung nicht bestanden !!!
Zusammengefasst heisst das wohl: Du hast bei Eröffnung des Threads Meinungen/Ratschläge gesucht; die, die Du bekommen hast, gefallen Dir nicht; nun strafst Du die, die hier helfen wollen/wollten und vorsorglich vorher auch schonmal Dritte mit Beleidigungen bis hin zu übler Nachrede. Ja, genau. Deinen Frust und Ärger kann ich vielleicht nachvollziehen, Deine Unsachlichkeit nicht. Besser macht man die Angelegenheit damit auch nicht.
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Prüfung wiederholt - Bestanden - Gehalt?
Soso. Und wo steht das genau so?
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Wieder ein Jahr voller Montage und Kaffee fuer die Lobpiraten?
Moinsen, danke Jusky. Ähm ja, ich auch nicht und auch nicht vor dem Wachwerden. Dennoch bin ich bei strömendem Regen brav über die Autobahn ge ... fahren und nuuuuun .... .... mach ich Frühstück, während die Datenanpassungen laufen. :floet: *Kaffee schnapp*
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Ausbildungsabbruch neue Chance?
Nein, nicht ganz, denn es kommt auf die Art der Beendigung an: § 15 BBiG Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) ....
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Bestenehrung? Wass'n das?
Dann ist es ja gut, dass Du nicht extra ein Posting verschwendet hast, um uns Deine Einfallslosigkeit mitzuteilen. :floet:
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Prüfungsgebühr und Betrieb ?
Aber Achtung, nur auf Dein Verlangen hin: § 14 BBiG Beendigung (1) ... (2) ... (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Ja: § 34 BBiG Abschlußprüfung (1) In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlußprüfungen durchzuführen. Die Abschlußprüfung kann zweimal wiederholt werden. (2) Dem Prüfling ist ein Zeugnis auszustellen. (3) Die Abschlußprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
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Fachinformatiker Systemintegration - Ausbildungsplan?
Sowas nennt sich Rahmenlehrplan, bekommt man z. B. hier: http://berufliche.bildung.hessen.de/p-rahmenplaene-kmk/
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Frage über Board-Suche
Mit vorangegangener Beschwerde, ja, das hab ich schon verstanden. ;-) Richtig. Die verursacht so viel Traffic, dass wir die Suche z. B. in Prüfungshochzeiten zeitweise abschalten müssen. Du unterliegst eventuell einem Irrglauben. Die Schnellsuche greift nicht anders auf die Suche zu, als eine Suche über das Suchformular, wenn jemand nur eine Eintragung bei Schlüsselwörter vorgenommen hat. Und das machen die meisten leider, egal ob ob es weitere Auswahlmöglichkeiten gibt. Oh fein.
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joboffer@fachinformatiker.de
Deine mail ist erst gestern am späten abend bei mir eingegangen, wenn Du sie vor 3 Tagen abgeschickt hast, dann wird sie wohl irgendwo hängengeblieben sein. Abgerufen werden die von mir mehrmals täglich. Zum Inhalt der mail: Bitte Geduld, das bearbeite ich von zu Hause aus.
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Frage über Board-Suche
Mir ist unverständlich, da Du das Suchformular kennst und aufrufen kannst, warum Du dann nicht, um Deine Schnellschüsse zu vermeiden und Dir über Deinen Suchwunsch Gedanken zu machen zu können, das Suchformular benutzt. Warum muss dazu ein Link entfernt werden?
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Diverse Fragen zu Aufgaben
verschoben --> Netzwerke
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Projekt Idee
Nein, nicht "öhm". Also weisst Du, ich bin ein geduldiger Mensch und drücke auch mal die Augen zu, z. B. wenn es um Boardregeln geht. Auch, weil Anliegen in den Prüfungsforen bis zu einem gewissen Grad verständlicherweise Geduld vermissen lassen. Du bist nicht erst seit gestern Mitglied, als ich Dein zweites Threadpushing sah, hab ich mich dann doch ... *räusper* ... sehr gewundert .... Hab bitte etwas mehr Geduld, nicht immer kommt man mit Hartnäckigkeit in dieser Form schneller zum Ziel.
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Wieder ein Jahr voller Montage und Kaffee fuer die Lobpiraten?
Moinsen, *Frühstückstisch deck* Habt ihr schonmal Gummibärchentee getrunken? Schmeckt ja wirklich ... interessant. Was mach ich denn heute mal so den ganzen Tag auf der Arbeit? :floet: :cool:
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orginale Zeugnisse
Ähm, nein. Erst wird eine Kopie gemacht und die dann anhand des Originals beglaubigt. Juppe, genau so. Nun ja, das mag, wie oben schon erwähnt, heute nicht mehr üblich sein. Aber ebensowenig bezweifel ich, dass, wenn man sich bei 20 Firmen bewirbt, allle 20 Firmen Personaler haben, die eine Täuschung in Form von Urkundenfälschung nicht durchschauen.
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Frage zur Editierfunktion
Die zeitliche Begrenzung ist einstellbar. Das wars auch schon...
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orginale Zeugnisse
Ist ja nicht ausschliesslich so, kommt zwar nicht mehr so häufig vor, aber manch AG möchte beglaubigte Zeugniskopien bekommen.
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Wieder ein Jahr voller Montage und Kaffee fuer die Lobpiraten?
*Tasse nehm und Kaffee mit Schuss zapf* Danke. :e@sy Doooch, hier ist Montag, eindeutig.... :beagolisc
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Lernunterlagen Abschlussprüfung 2005
Z.B. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=70499 bzw. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=563512#post563512