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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Fragen der Art hab ich sehr wohl eingeschlossen. Viele, die solche Fragen stellen sind neu hier, jung, aufgeregt, unter Zeitdruck .... Na und, stellen sie eben die Frage selbst auch nochmal, könnte sich ja auch etwas geändert haben oder auch nicht. Fragen sie vorsichtshalber selbst nochmal, macht doch nix.
  2. *reinschleich* *Schneebälle ins Gefrierfach leg* *rausschleich* :floet: *fröhlich pfeifend wieder reinkomm* Mohoiiin, oh ... Frühstück. Danke. :e@sy *starken Cappucciono mitnehm und weiter an Farbdrucker rummokel*
  3. Nein, wird sie nicht so sehr, wie das den Anschein haben mag. In den Prüfungsforen ist es gerade nicht angebracht. Neuer Prüfungsdurchgang, neue Prüflinge, für uns, manchmal scheinbar, gleiche Fragen. Von der Seite des Fragenden sieht das aber ein bisschen anders aus. Bsp.: auch wenn ähnliche Projektanträge ähnliche Mängel aufweisen, ist für den Fragenden sein Projekt eben doch eine Nuance anders und er möchte zu seinem Projekt Meinungen. In den Foren Ausbildung, Arbeitswelt und Bewerbungen ist das ähnlich. Viele Fragen wiederholen sich, für den, der das Problem hat, ist es aber persönlicher und individueller als für manchen Dauerleser, der das zum x-ten Mal liest. Dafür kann man ruhig Verständnis haben, ging vielen, wenn sie mal nachdenken, selbst auch schonmal so. Allgemein gesagt, ein Forum ist kein Nachschlagewerk und keine FAQ, man tauscht sich aus, sucht Rat oder Hilfe oder möchte helfen. Jemand, der später mit einer ähnlichen Frage kommt, hat erstmal ebenso Hilfe verdient, wie der, der sie vor 6 Monaten schonmal gestellt hat. Dafür gibt es in einem Forum auch Schreibrechte. Die unterliegen aber keinesfalls einem Zwang, wer also nicht auf eine Frage antworten möchte, weil er das schon zig Mal beantwortet oder beantwortet gesehen hat, muss nicht antworten.
  4. "Ausbildungsfremde Arbeit" fällt als Begriffskombination schnell und wird auch oft angeführt, kommt es zu einer Klage wegen mangelhafter Ausbildung. Bei einer Klage gegen solche Arbeiten wird in den meisten Fällen aber nicht zuerst die Frage geklärt, ob die Arbeit ausbildungsfremd ist, sondern, wie langanhaltend, wiederkehrend und gleichbleibend die "ausbildungsfremden" Arbeiten sind. Beim Schneekehren, womöglich noch im Wechsel mit anderen Auszubildenden ist man meiner Meinung nach bei der Einstufung nach den Merkmalen schon schlecht dran. Sehe ich persönlich auch so. U. U. würde ich sogar sagen, die dem Ausbildenden gesetzlich auferlegte charakterliche Förderung eines Auszubildenden macht es notwendig, Schneeschaufeln im Wechsel mit anderen, als Sozialkompetenz, Kollegialität, Gemeinschaftssinn usw. als eine solche zu sehen. Zeit, die sinnvoller genutzt werden kann. Das Schneeschaufeln wäre mit Sicherheit längst erledigt.
  5. Früher als welcher Antrag? verschoben ---> Projekte
  6. Erklärst Du mir, warum das nicht möglich ist? Wenn es zu peresönlich ist, auch gerne per PM, ich möchte es nur verstehen. ;-)
  7. Es ist noch viel einfacher: Kannst Du Dich nicht mit einem vernünftigem Umgangston anfreunden und Dich an die Boardregeln halten, wird es hier keine weiteren Themen von Dir geben und auch dieses wird nicht weitergeführt.
  8. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=66490 Hier zur Redundanzvermeidung closed.
  9. Der Threadtitel gefällt mir immernoch nicht besser, und die freundliche Formulierung des ersten Satzes hat auch nicht dazu geführt, aber wir haben jetzt mal testweise die 60 Sekunden um 50 auf 10 verringert. ;-) Sooooo nett sind wir.
  10. Ein Mod teilt Dir auf jeden Fall schonmal mit, dass dies das falsche Forum ist. verschoben --> Hardware
  11. bimei

    Arbeitslos melden?

    s.o., es geht bei einer Meldung nicht nur um eine Geldleistung.
  12. bimei

    Arbeitslos melden?

    Hast Du eine beschäftigungsfreie Zeit ohne Dich arbeitssuchend gemeldet zu haben, fehlt Dir die Zeit später in der Anwartschaft für die Rente. (An alle, die gerne oder unabsichtlich Themen "verfremden", bitte an dieser Stelle keine Diskussionen über Rente, das ist hier nicht das Thema.) Wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist, musst Du das Praktikum anzeigen bzw. genehmigen lassen; das nicht vergessen, solltest Du Dich arbeitssuchend melden wollen.
  13. Naja, dass er einem AN keinen Lohn mehr bezahlt/bezahlen kann, beweist noch nicht, dass er insolvent ist. Ist er tatsächlich insolvent und stellt keinen Antrag auf Insolvenz, begeht er Insolvenzverschleppung. Zur Info auszugsweise: Dauer: 3 Monate rückwirkend ab 1. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers, 2. Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder 3. vollständiger Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt. (§ 183 SGB III) Höhe: (1) Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts geleistet, das sich ergibt, wenn das Arbeitsentgelt um die gesetzlichen Abzüge vermindert wird. (2) [...] (§ 185 SGB III) Der gesetzliche Weg ist hier eigentlich mangels vollständiger Informationen unklar. Klar ist aber, dass es wichtig ist, die Ansprüche schriftlich geltend zu machen, um keine Fristen zu versäumen.
  14. Bei welchen beiden? Bei der Wohnungsanmietung? Eher nicht. :floet: Wieviel Mossbewuchs ist es denn? Schon pelzig-dick oder eben einfach nur grüner Belag?
  15. Nein, der Hinweg ist nicht Arbeitszeit. (BAG vom 26.03.2001 (5 AZR 413/99) zum Urteil des LAG Hamm vom 24.02.99 (9 Sa 1273/98), das Urteil ist rechtskräftig) Rechtsauffassung dazu ist: Nur wenn die verbleibende Ausbildungszeit im Betrieb die Wegezeit übersteigt, ist eine Rückkehr in den Betrieb zumutbar.
  16. Hab einfach etwas Geduld. Was mir auf Anhieb, ohne zu lesen, auffällt, ist ein Satz der mit "ich" beginnt. Vermeide soetwas. ;-)
  17. Wieso guckst Du nicht einfach in das Gesetz, in dem das steht? ---> BBiG
  18. Genau wie die Hardware habren aber auch die Geld gekostet, d. h. es gibt einen Buchwert.
  19. Mehr, als man vielleicht annehmen mag. Zum "Tips_gucken" schonmal, was ich auf die Schnelle gefunden hab: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=67231 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=62811
  20. *hust* Als langjähriger Prüfungsforumsleser und -teilnehmer eher weniger, jedenfalls ist die Entwicklung dieses Threads keine. OK, Deine Entscheidung, einverstanden. Thread closed
  21. Vielleicht liest Du als erstes dort --> http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html und wenn Du dann noch konkretere Fragen hast, fragste eben.
  22. Was steht denn in deren AGBs? Sind die abweichend vom BGB? *vorsichtshalber duck* :floet:
  23. Das hängt von der jeweiligen Firma ab. Freistellen muss sie nur für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung. Eine Regel gibt es auch: §7 BBiG Freistellung Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.
  24. Ok. ;-) Überleg Dir, ob Du einen begründeten Widerspruch formulieren kannst, nimm Kontakt mit der zuständigen IHK/PA auf, versuch Protokolleinsicht zu bekommen. In Bezug auf das "Nichtnachvollziehen können" gewinnst Du im schlechtesten Fall "Nachvollziehbarkeit", auch wenn das unbefriedigend für das Gesamtergebnis wäre. Du hast nichts zu verlieren, das sollte Dein Anfangsgedanke für einen nächsten, überlegten, und vor allem "ruhigen" Schritt sein.
  25. Die Ausbildung endet mit Bestehen der Abschluss-/Wiederholungsprüfung, also mit dem Tag, an dem Du etwas schriftliches in der Hand hast. Wenn das Vertragsende nach nach Bestehen der Prüfung liegt, endet das Ausbildungsverhältnis vorher.

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