Waaaaah, der Master_o_D ist da. :eek: Jetzt hat er sich in den Kopf gesetzt einen mp3-Player zu wollen. Soweit gehts ja noch. Aber er meint, da könne er dann unterwegs drauf diktieren und die Schreibkräfte können das dann am Rechner weiterverarbeiten...
*Kaffee extra stark nachschenk* :beagolisc
*Licht an*
Moiiiin,
*Kaffee einschenk*
*Frühstück aufbau*
Vermelde: Glatte Strassen, über 100 mails, mein Fach zugemüllt mit Disketten und DOS-Handbüchern usw., aaaaber, ich bin (noch) ganz allein hier. Richtig schön.
*Radio lauter dreh*
Moin, :StefanE
ah, hast es also geschafft, Udings ist fast da. Na dann schöne Weihnachten, schönen Udings usw. usf.
*Kaffee mit Minze trink*
Ich wünsch mir zu Weihnachten Schnee, bin ganz bescheiden. :floet:
Vielleicht mal noch ein weiterer Aspekt, der eher gegen die Wünsche spricht: Du "unterstellst" damit, in diesem Jahr keine Antwort mehr zu bekommen oder schlimmer noch, dass die Firma Deine Bewerbung in diesem Jahr nicht mehr bearbeiten wird.
Nein, BaWü hat andere Prüfungstermine.
03.05.2005 ist richtig, siehe http://www.aka-nuernberg.de/
Unterschiedlich, da die Prüfungsausschüsse/IHKn die Termine selbst festlegen.
Nein, sind sie nicht.
IHKn sind nicht staatlich.
Zitat DIHK:
Die Industrie- und Handelskammern, IHKs, vertreten als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen.
Ah ja, super. Ist aber völlig irrelevant, die Berufsbezeichnung wurde, wie üblich, damals im Bundesanzeiger veröffentlicht und das stand da nicht. Ebensowenig wie in der gleichzeitig an gleicher Stelle veröffentlichten Verordnung (siehe Posting IJK).
Also bitte nicht eine Hörensagenbezeichnung als Tatsache und mögliche Verunsicherung behaupten!
Nö, sie müssen nicht bis zum 20.12. bei den Teilnehmern sein. Das mag vielleicht eine einzelne IHK so in ihrer Prüfungsregel festgehalten haben, ist aber nicht allgemeingültig.
Vielleicht hilft Dir das weiter:
Hier --> http://www.igmetall-jugend-bayern.de/download.htm gibt es ein Formular (ganz unten auf der Seite) und weitere Informationen z. B. hier:
www.igmetall-jugend-bayern.de/download/Wehrdienstaufschub.pdf
Die Befristung läuft wie vertraglich vereinbart. Steht im Vertrag, dass er zum 30.6. endet, dann bleibt es dabei.
Du kannst aber einen Aufschub beim Kreiswehrersatzamt wegen dem befristeten Arbeitsvertrag beantragen.
Dann hast Du falsch gedacht oder noch nicht genügend im Forum gelesen.
Die Interpretaion bitte auch nochmal überdenken, so ist sie Helfende pauschalverurteilend und wirkt mit dem von Dir geposteten Folgetext ausserdem eher wie eine Rechtfertigung von eventuellen Mängeln Deiner eigenen Arbeiten. ;-)
Ab hier ist dann bitte sachliche Hilfestellung für den Hilfesuchenden einziger Gegenstand dieses Threads.
Moin :cool:
*Kaffee Schokomint aufbrüh*
hey Jusky, ich hab Dir einen Udingskalender mitgebracht. Der hat nur sechs Türchen, nicht 24 wie ein Weihnachtskalender, aber das macht Dir sicher nichts aus.
Hawk, aus Erfahrung weiss ich, dass Alkohol Dich nicht unbedingt wortkarg macht. Das kann es also nicht sein. Hast Du Dir also den Zuckerhut am Stück in den Mund gesteckt? :eek:
fire - fox soll aber tatsächlich den "kleinen Panda" (auch roter Panda oder Katzenbär) darstellen.
Bei Zweifeln vielleicht einfach mal "ailurus fulgens", "Katzenbär" oder "roter Panda" in die google-Bildersuche eingeben. ;-)