Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

bimei

User
  • Registriert

  • Letzter Besuch

Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf CyberDemon's Thema geantwortet in Plauderecke
    Vielleicht wirst Du in dem Thread fündig: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=65757
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=49963&postcount=4 Im März 2001 zum ersten Mal hier gepostet. Du bist leicht langsam. :floet:
  3. Moin, oh, schon Frühstück da. Da steuer ich noch etwas bei. *Croissantwarmhalter installier* *Laugencroissants reinleg* Freitag, Montag, egal. Vor 7 Uhr auf der Arbeit, jau ich auch. Dafür mach ich auch um 11:30 Uhr Feierabend. Freitag/Montag ist schliesslich sowas wie ein Doppeltag, d. h. ich hab in der halben Zeit schon doppelt so viel gearbeitet.... :floet:
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Richtig. Darum bitte keine verunsichernden Pauschalisierungen. Was sind IHK's? Industrie- und Handelskammers?
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Das "nicht offiziell wissen" ist zwar von Deiner Seite eine Halbwahrheit, aber rein rechtlich, da Du theoretisch auch nicht weisst, ob Du an dem Termin überhaupt die Prüfung bestanden hast, könntest Du im Moment noch vom Urlaubsanspruch bis zum Ende des Ausbildungsvertrages ausgehen. Hast Du den Termin zur Prüfung aber "offiziell" (um in Deinem Wortlaut zu bleiben), bevor Du den Urlaub antrittst, solltest Du das wahrscheinliche Urlaubsende und somit den geringeren Urlaubsansprch schon angeben, da Dich sonst des Betruges schuldig machst. Zur von Woodstock angesprochenen "Rückleistung": BUrlG § 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) [...]; [...]; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) [...]. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Sorry, aber das ist so nicht richtig. Gesetzlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, sie zu unterschreiben, er muss Dich nur dazu anhalten, sie zu führen und sie durchsehen. § 6 BBiG Berufsausbildung (1) Der Ausbildende hat 1. [...], 2. [...], 3. [...], 4. den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen, 5. [...] [...]
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=64529
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Du kannst den Umschulungsbetrieb wechseln, wenn Du eine andere Firma findest. Sprich darüber mit Deinem zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur.
  9. Wenigstens konnte ich die ca. 3000, die in den Tagen danach noch kamen, umleiten. Jupp, aber ich rollte gerade nicht mit den Augen oder so. :-D
  10. Reingescheut hab ich immer. Danke. :e@sy *Schoki schlürf*
  11. Es gibt nichts besseres als zu Hause ahnungslos den mailabruf zu starten und ungläubig auf eine Zahl über 2000 mails zu starren. :beagolisc
  12. wg. 10 Zeichen Waaaah. :eek: Das wünsche ich Dir jedenfalls nicht. :beagolisc
  13. Huhu. __
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Ach Du, unlogisch finde ich auch, dass Autos in Filmen immer explodieren, wenn sie einen Unfall haben; unlogisch finde ich auch, dass "Gangster-Verfolger" o. ä. immer in die falsche Richtrung fahren und ihr Auto erst wenden müssen, um die Verfolgung aufzunehmen; ... usw. Das kann man sicher eine ganze Weile fortführen, angefangen bei eben den kleinen Dingen bis hin zu den Grossen. Die Grossen fallen mehr auf, ok. Trotzdem, einfach nicht so pingelig sein und freuen, dass es wenigstens ganz ab und zu nochmal etwas Guckbares im Fernsehen gibt. Und ausserdem, für Logik sind die Vulkanier da und ich muss auch laufend mit Ferengies arbeiten, auch das ist nicht wirklich logisch.
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Bei den beiden Folgen vom letzten Wochenende leider nicht mehr ganz, in beiden ist mittendrin eine Einblendung am unteren Bildrand...
  16. bimei hat auf bimei's Thema geantwortet in Hardware
    Ja, genau, bedauer mich. Super, dank Dir, das kann ich schon gut verwerten. Mit dem, was ich bisher auf die Schnelle gefunden habe, scheinen die Corex die zufriedenstellensten Ergebnisse zu liefern. Vielleicht findet sich ja noch jemand, der so einen Scanner schonmal im Einsatz erlebt hat. 200 Eur sind zwar prinzipiell ok, aber auf blauen Dunst doch wieder etwas viel. *Erschwerniszulage forder* Sei vielleicht für die Mitleser noch erwähnt, dass mit MOD nicht etwa ich gemeint bin, sondern ein (der) "Master of Desaster".
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    ... und Folgepostings verschoben in den bereits bestehenden Thread.
  18. Nein, das sind gesetzliche Regelungen. In Ausschnitten: BErzGG § 1 Berechtigte (1) Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer 1. [...] 2. [...] 3. [...] 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. [...] BErzGG § 2 Keine volle Erwerbstätigkeit Der Antragsteller übt keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden nicht übersteigt oder eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausgeübt wird.
  19. bimei hat auf bimei's Thema geantwortet in Hardware
    1. Hatte ich nach Empfehlungen/Erfahrungen von Visitenkartenscannern gefragt. 2. Hatte ich die Frage mit dem Hinweis konkretisiert, dass "nichts anderes" in Frage kommt. "Anderes" heisst in diesem Fall KEIN anderer Scanner. 3. Haben wir Scanner zur Genüge, es geht aber ausschliesslich um Visitenkarten und der Anschaffungswunsch hat Platz- und Ergebnisverarbeitungsgründe. 4. Schreibt man Investitionen mit "v". 5. Danke für die Hilfe.
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Nicht die beiden Berufe waren/sind hier die Frage. ;-)
  21. bimei hat einem Thema gepostet in Hardware
    Moin, hat irgendjemand von Euch Erfahrungen und/oder Empfehlungen für Visitenkartenscanner? (Disclaimer: Nein, ich frage nicht, weil ich so etwas für mich benötige. Ja, es soll ein Visitenkartenscanner sein, nichts "anderes".)
  22. 3 mal nach TzBfG, aber das nur zur als Nebenbemerkung. Ist hier ja unerheblich, da der Zeitraum (2 Jahre) ausgeschöpft ist.
  23. Das sind keine Regelungen, die Voraussetzungen für Förderung sind gesetzlich geregelt, im SGB III. Dazu können verschiedene Voraussetzungen zählen, u. a.: 1. Eingliederung bei Arbeitslosigkeit 2. eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden 3. bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen 4. fehlenden Berufsabschluss 5. Ausübung des Berufs ist gesundheitsbedingt nicht mehr möglich (das ist dann aber eine andere Förderung) 6. jemand über einen Berufsabschluss verfügt, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben kann, [...] Dazu kommen dann die Bedingungen, dass die Vorbeschäftigungszeit erfüllt sein muss, vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt sein muss usw. usf.
  24. Nachtrag zur Vervollständigung (unabhängig davon, ob auf die Aufgabenstellung zutreffend), da die Pauschalaussage nicht so ganz stimmt: Bis zum Eintreten des § 2 Nachweisgesetz, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer mind. die in § 2 aufgeführten Punkte schriftlich auszuhändigen. Ausnahme bilden auch befristete Arbeitsverträge, die bedürfen der Schriftform.
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Windows
    Welches Betriebssystem?

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.