Alle Beiträge von bimei
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Mal wieder ein Rätsel
Naja, immerhin nicht ganz zwei Tage, um die Antwort von Pönk zu bestätigen. :floet:
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Fehlzeiten wegen Arztbesuch
Es gibt keine gesetzliche Grundlage. Wenn es keine tarifliche oder betriebliche Regelung gibt, sind Arztbesuche Zeiten, in denen kein Lohn-/Gehaltsanspruch besteht. D. h. Du musst die Zeit entweder nacharbeiten oder sie kann vom Lohn/Gehalt abgezogen werden.
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Notenschlüssel
Zitat caesborn.de: Wenn Sie die Option "Zehntelnoten" wählen, werden Noten mit Nachkommastelle angezeigt. Benutzt wird der Schlüssel der IHKs Stuttgart und Rheinhessen. Es gibt daneben noch mehrere andere Benotungstabellen. Zehntelnoten sind vor allem im süddeutschen Raum in Gebrauch, leider aber mit unterschiedlichen Schlüsseln.[...]
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Was wird in der ersten Zeit gemacht?
Mir war durchaus klar, was er meint. Wiederholte Verbreitung von Halbwissen in der Form kann aber eben auch schaden, auch beim Halbwissenverbreiter, darum meine Nachfrage.
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Was wird in der ersten Zeit gemacht?
Wo steht das denn genau?
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Komische Brummhühner, oder von der Kunst einen sinnvollen Threadtitel auszudenken.
:eek: Sind die Mörder etwa auf Dich losgegangen? :eek:
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System Administrator Appreciation Day
Nein, warum sollte es? Naja, vielleicht irgendwann einmal, wenn sie z. B. die Häufigkeit der Satzzeichenbenutzung intus haben. :floet:
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Komische Brummhühner, oder von der Kunst einen sinnvollen Threadtitel auszudenken.
Ja, genau, die lieben menschlichen Dosenöffner. Oh, ach so. Ist aber auch nicht schlecht, man will dann ja auch "die neue Wohnung", je eher, je lieber. *sich das lieber nicht bildlich vorstell* Logisch, so schlimm ist es auch nicht.
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Komische Brummhühner, oder von der Kunst einen sinnvollen Threadtitel auszudenken.
Mooooiiiin, egal ob das ein Freimontag wird heute, hauptsache Ende der Woche. Musste heute morgen schon eine fremde Katze im Haus einfangen und wieder rausbringen. Watt wollen die nur immer alle bei uns? :eek: Uiii, das geht ja alles flott voran. Hm, heute muss ich noch unter Schreibtischen rumkriechen, um Rechner aufzubauen, glaube, da wär das nicht so ganz das richtige. Naja, und überhaupt, die bimwurst in so einer Pelle, hm ... Aaaaber heute nachmittag, da ist Summertime, kein Fest mit Bassgewumme am Deich, Sonne, Eiskaffee ... :cool: :e@sy *Tee einschenk* *Downloads start* :floet:
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Umschulung zum Fachinformatiker!?
Eine zweite Ausbildung kannst Du doch trotzdem machen, um einen Ausbildungsplatz kann man sich jederzeit bewerben.
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Arbeitsagentur: Bemessungsentgelt
Das ist ein offizieller Punkt in der Arbeitsbescheinigung, die der AG ausfüllen muss. Der Punkt bezieht sich auch auf genau den Fall der Nichtübernahme, logischerweise. Dass viele AG das nicht machen oder nicht machen wollen, mag sein, spielt in diesem Thread aber z. Zt. keine Rolle.
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Forum-Erweiterungssvorschlag
Das ist nicht nur eine Frage des Speichers, sondern auch Frage der Verteilung von "Unrat" jeglicher Art über das Forum. ;-)
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Günstigste Krankenkasse ? Brutto / Netto Verdienst
Die 1.-2.-3. stehen wohl eher für das entsprechende Lehrjahr.
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Komische Brummhühner, oder von der Kunst einen sinnvollen Threadtitel auszudenken.
Echt, dafür hätte ich eine Erschwernis- und Gefahrenzulage verdient. Meiner ist eigentlich UzH, Betonung auf eigentlich. *Häne reib* Aaah, lecker. Ach, so ein Salatgurkenwerbeaufdruck ist nicht so schlimm wie die Bananenschildchen. Da denkt man, wenn man es in den Mund bekommt, bestimmt immer, das Eis hat beim Zubereiten eine Haut gebildet und die erkaltete glubberige Haut hing noch am Eis ... wie auf warmer Milch ... jiach.
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Komische Brummhühner, oder von der Kunst einen sinnvollen Threadtitel auszudenken.
*reinstürz* Uahaaa, MoD-Alarm am frühen Morgen.... :beagolisc *warme Tasse nehm, extra heissen Tee einschenk* Danke Jusky. *Sonnenbrille aufsetz* Haben wir am Server eigentlich auch ein Modul Gurkeneis?
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Günstigste Krankenkasse ? Brutto / Netto Verdienst
Ja, i. d. R. eins.
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Günstigste Krankenkasse ? Brutto / Netto Verdienst
Jeder Arbeitnehmer zahlt ab einem bestimmten Brutto Lohnsteuer. Was sollen das für Beträge sein?
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Arbeitsagentur: Bemessungsentgelt
Versuch von Deinem ehemaliger Arbeitgeber bescheinigt zu bekommen, was in der Arbeitsbescheinigung offensichtlich fehlte. Formulierung in etwa: Gemäss Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III, Punkt 6 c "Zusätzliche Angaben zum bescheinigten Arbeitsentgelt" bescheinigen wir Tariflohn bei Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis (1. Gehilfenjahr/ohne Einmalzahlungen): xxxx Betrag Monat EUR bei xx Std./Woche, Zusätzliche Einmalzahlungen: Weihnachts-/Urlaubsgeld EUR xxx Das könntest Du dann Deinem Widerspruch beilegen. Oder Du lässt Dir eine neue Arbeitsbescheinigung ausstellen, bei der Du dann darauf achtest, ob der Punkt ausgefüllt ist. ;-)
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ITSE + FISI durch 2x Projekt, Doku, Präsi und GA1?
Die Grundlage dazu ist im Gesetz geregelt: § 40 BBiG Zulassung in besonderen Fällen (1) [...] (2) Zur Abschlußprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, daß er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, daß der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (3) [...] Weiteres wird dann eventuell in der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle (zuständige IHK) geregelt, muss aber nicht.
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Umschulung zum Fachinformatiker!?
Chancen hast Du, wenn Du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. D. h. im Groben: Du bist arbeitslos oder hast keinen Berufsabschluss oder hast einen Berufsabschluss, aber mehr als 4 Jahre in einer an- oder ungelernten Tätigkeit gearbeitet und kannst deshalb die entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben oder kannst aus gesundheitlichen Gründen den erlernten Beruf nicht ausüben.
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Arbeitsagentur: Bemessungsentgelt
Ist denn das der Betrag, den Dein Arbeitgeber für eine angenommene Übernahme in die Arbeitbescheinigung eingetragen hat? Der "Berechnungsvergleich" ist übrigens eine Kann-Bestimmung, keine gesetzliche Vorschrift.
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Kabel Deutschland "Digitales Fernsehen"
Nö. Das ja. ;-) Du verwechselst das anscheinend mit analog... Es gibt deutlich mehr Sender, die digital senden, und z. B. hier, kaum noch Anbieter, die analog senden. Auch die öffentlich rechtlichen Sender stellen hier im Dezember ihren Sendebetrieb über analog ein. Ähm, auch das ist Premiere Start analog.
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Komische Brummhühner, oder von der Kunst einen sinnvollen Threadtitel auszudenken.
Moin, Ähm ja, bin schon eine Stunde da, aber morgens, vor allem, wenn ich so müde bin ... :e@sy *etwas Tee einschenk* Blauer Himmel, ja, hier auch. Deshalb mach ich mich mal besser auf den Weg, schwitzen muss ich später im Auto noch auf dem Rückweg. *austrink* *Sonnenbrille aufsetz und wink* :cool:
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Ausbildungsende-> Wann genau?
Wenn Du am 01.07. bestanden hast, ist das Dein letzter Ausbildungstag. Am 02.07. könnte dann Dein erster Arbeitstag sein, aber auch an jedem anderen Tag des Monats oder später. Bis zum vertraglich vereinbarten ersten Arbeitstag ist jeder Tag ein Tag Arbeitslosigkeit. Hast Du allerdings weitergearbeitet, ist auch das schon ein Arbeitsvertrag (unbefristet).
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Gesetzliche Kündigungsfrist?
Und closed.