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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Joo, geht klar. Aber jedes weitere Posting dieser Art wird entfernt. Gilt auch für legias-Provokations-Selbstmitleidspostings. bimei
  2. Wie kommst Du denn darauf? :beagolisc Mir sind mehrere IT-Consultant-Stelleninhaber bekannt. Die sind alle fest angestellt. bimei
  3. Nabend, Einen? Das ganze Fass! Oh sorry. :floet: Aber nicht heute Nacht, das hab ich mir gestern noch gegönnt, Chief wusste schon, warum er das da hinstellt. :cool: *neues Fass Ouzo kaltstell und an neue Ouzozapfanlage anschliess* Kenn ich, total nervig. Darum mach ich immer etwas Superkleber auf den Knoten. :hells:
  4. http://forum.fachinformatiker.de/pruefungsaufgaben-loesungen/42947-alle-pruefungen-suchen.html http://forum.fachinformatiker.de/pruefungsaufgaben-loesungen/32154-links-pruefungsunterlagen.html Und mit Hinweis auf die Boardregeln closed.
  5. Klick, nochmal klick, weiterführende Links und Suchempfehlungen. bimei
  6. bimei

    Gehaltsthreads

    Hallo Lothy, das kannst/könntest Du so doch auch. Musst es eben nur machen. bimei
  7. Die macht hier erstmal einen eigenen Fragebogen: Rinds, was nun, FiSi oder FiAe? [ ] FiSi [ ]FiAe Grundlage der Frage: Thread hier und http://forum.fachinformatiker.de/abschlussprojekte/112741-abschlussprojekt-fiae.html bimei
  8. Kein Grund, nicht dennoch erstmal sinnerfassend zu lesen. bimei
  9. Schulgesetze sind Ländersache. Jede hier gegebene Antwort wird also ein vielleicht ja, vielleicht auch nicht sein. bimei
  10. Moin, kommt auf den Umfang Deiner Steuererklärung an. Wenn Du "nichts weiter hast", also nur den Mantelbogen und die Anlage N brauchst, keine megalangen Listen an Werbungskosten usw., keine KAP o.ä., dann reicht Elster völlig aus. Probier es doch aus, ob Du damit auskommst. Tut nicht weh. bimei
  11. In Anbetracht der Tatsache, dass zwischen den Postings nur eine knappe Minute liegt, würde ich davon ausgehen, dass hier weniger Ungeduld Grund für das Folgeposting war, sondern mehr das Vergessen der Bitte um Hilfe im ersten Posting. bimei
  12. 1. steht da "voraussichtlich" 2. handelt es sich um einen Abteilungs-/Betriebs-/xy-wechsel, steht auch da. bimei
  13. Hallo Akku, können kann man theoretisch, im Fall von Gehälterthreads gab es das im Ansatz mal, aber es hat sich nicht als praktikalbel herausgestellt. Gehälter sind auch immer eine persönliche Sache, da kann ich verstehen, wenn einige lieber einen für sich individuellen Thread eröffnen, zumal die Antwort sich dann auch auf die konkrete Anfrage bezieht (beziehen sollte). Zweiter Grund, warum ich das nicht sinnvoll finde ist, dass bekanntermassen Gehälterthreads oft (immer) wegen §$%&"/&-urghs geschlossen werden müssen. Dann haben wir geschlossene Gehältersammelthreads, statt geschlossene Gehälterthreads; und im Zweifel hat ein Unbeteiligter dann noch nichtmal eine Antwort auf seine untergegangene Anfrage bekommen. Gruss bimei
  14. Klar, hab ich schonmal eine mail bekommen. I.d.R. bekomme ich sogar sehr viele über den Tag verteilt. :hells: 1. Glaubst Du ernsthaft, jeder guckt hier jetzt rein und antwortet "ja" oder "nein"? 2. Möchte ich hier 1. nicht erleben. bimei
  15. Tja, und darum bist Du noch arbeitssuchend gemeldet und bekommst auch Stellenangebote. Ist doch ganz einfach. ;-) bimei
  16. Nein, gesetzlich hat man Anspruch auf ein Zeugnis nur beim Enden des Arbeitsverhältnisses. Für ein Zwischenzeugnis gibt es keine gesetzliche Regelung. Die aktuelle rechtsprechung gibt einer Ausstellung eines Zwischenzeugnisses dann recht, wenn sich im Arbeitsverhältnis wesentlich etwas ändert (Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz, Betriebsänderungen, neue Vorgesetzte etc.). Jede Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ausser der Reihe ist ansonsten "Gutwill" des Arbeitgebers. Frag halt einfach, ob sie Dir eins ausstellen. bimei
  17. Schlappe Ausrede. Dafür, dass Du offensichtlich nie meine Postings liest, denn seit Stichtag der Reformierung des BBiG weise ich darauf hin, schuldest Du nun mir ein Bier. :floet: @ponaa Nein, nicht zwingend. Aber das entscheidet letztendlich die zuständige IHK. Also, sollte es wider Erwarten soweit kommen, dort fragen. bimei
  18. Ausnahmsweise, aber nun bitte BTT, es geht hier um den Antrag von kinghandles.
  19. Hallo TheFinn, nur zur Info: Das relevante Posting hab ich hier mal reinkopiert, damit Meinunggebende nicht zwischen den Threads hin und her klickern müssen oder womöglich mal hier und mal im alten Thread geantwortet wird. bimei
  20. Na, da hast Du mit Deinem zweiten Posting ja gerade mal noch die Bremse gezogen. Dennoch ein paar Worte zum Posting davor: Nein, falsch. Du überinterpretierst einige Kommentare, die auf "Entscheidungen" hinweisen. Die überspitzten Kommentare, egal ob in der direkten harten Form oder im Trallala-"bis_zum_Kiefer"-Stil, sollen helfen, dass ihr selbst auf den richtigen Weg kommt. Wenn es jedem in den Mund gelegt wird, könnt ihr das später in der Präsentation möglicherweise gar nicht vertreten und sagen, warum ihr das so oder so gemacht habt. Du darfst einfach nicht vergessen, dass das eine Prüfung ist. In der sollst Du "beweisen", dass Du so ein Projekt mit allen wenns und abers alleine und selbständig durchziehen kannst, also fit für das Berufsleben bist. Dabei spielt weniger eine Rolle, in welchem Betrieb Du gerade arbeitetest, sondern mehr, dass es dazu gehört, als ITler ein komplettes Projekt planen zu können. In Kurzform: Obwohl Du real eigentlich kaum Entscheidungsfreiheit hast, kannst Du doch dennoch vergleichen und zu dem Ergebnis kommen "Chef, was Du da möchtest ist aus den und den Gründen tatsächlich die beste Lösung". Glaubst Du, im wahren Leben werden Auftragnehmern immer Wünsche ausgeredet, weil es vielleicht bessere Lösungen gibt? Nein. Es kann auch mal darum gehen, den Kunden in seinem Wunsch zu unterstützen. Und als Anmerkung: Das ist hier niemandes Job. Alles freiwillig, in der Freizeit, kein Geld, kein Ruhm. ;-) Dazu besteht kein Grund. Mir wäre wichtiger, dass Du verstehst, warum hier wie von den fleissigen Schreiber argumentiert wird und warum sie sich wie ausdrücken. Frag bitte, wenn es noch nicht ganz klar ist, gern auch per PN, wenn Dir das hier zu kontrovers o.ä. ist. Gruss bimei
  21. Ach ja, angemeldet und gleich ~20 Minuten später auf Stimmungsmache in einem Gehälterthread. Putzig. Nun gut, ihr habt bewiesen, was ihr immer beweist. Drum hier closed. bimei
  22. Mit Verweis auf: und insbesondere auf: geschlossen. bimei
  23. Hallo Leberwurschtpeme, Schulgesetze, Verordnungen und Erlasse/Richtlinien sind Ländersache. Mit dem Schulgesetz Hessen angefangen, wertfrei, reines Zitat: Hessisches Schulgesetz, Leistungsbewertung, § 73 § 73 Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens (1) Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch Noten oder Punkte bewertet, soweit die Leistungen für die Erteilung von Zeugnissen und entsprechenden Nachweisen erheblich sind. [...] (2) Grundlage der Leistungsbeurteilung sind [...] (3) [...] (4) Bei der Beurteilung durch Noten (Punkte) ist folgender Maßstab zugrunde zu legen: [...] Ist eine Leistungsbewertung aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu vertreten hat, nicht möglich, so erhält sie oder er die Note ungenügend (0). (5) [...] (6) [...] Quelle Dann sind da noch die Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Links anzuklicken, da könntest Du Dich mal noch weitergehend durchkämpfen. Erstmal Gruss bimei
  24. Fast so klasse, wie Deine Geduld. Hast Du Dich denn während der bisherigen Wartezeit durch alle anderen Threads gekämpft, um zu gucken, ob Du helfen kannst? Tipp: Vorwürfe fördern nicht gerade die Hilfsbereitschaft.
  25. Was soll das darstellen, Werbung? Sehr unauffällig. Wer Fragen dazu hat, kann den Anbieter anschreiben oder anrufen. ~~closed~~~

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