Alle Beiträge von bimei
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Gesetzliche Kündigungsfrist?
Deshalb schrieb ich, der genau Wortlaut des Arbeitsvertrages ist auch ausschlaggebend. Steht dort ähnliches wie "die Kündigungsfrist beträgt xx Wochen (lt. derzeitigen Tarifvertrag)", und irgendwo im Vertrag steht noch ein Satz "Für Absatz x und x sind die jeweils geltenden Tarifverträge gültig", dann ist das so. Da gibt es zig Formulierungsmöglichkeiten. Was jetzt bitte nicht so auszulegen ist, dass die Kündigung Deiner Bekannten gerechtfertigt oder Recht ist, da weder genaue Umstände, noch Vertrag, noch Tarifvertrag bekannt sind. Selbstverstäbndlich sollte sie das umgehend rechtlich prüfen lassen.
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Zeitraum zwischen Ausbildung und Studium --> Rente
Ohne zu wissen, wei lange Du vorher eine versicherungspflichtige Beschäftigung hattest, also, ob Du überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, ohne das monatl. Brutto der letzten 52 Wochen, Lohnsteuerklasse usw. usf. zu kennen: nein. Fragen versteht man auch als Frage, wenn sie nur ein Satzzeichen haben. ;-)
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System wird unerwartet heruntergefahren [ windows 2000 server ]
Gibt es bestimmte Zeiten? Was wurde vorher zuletzt gemacht? Selbst hatte ich das Problem vorletzte Woche (und vor ca. 6 Monaten auch an einem anderen Standort), da war es ein Defekt der USV, ständige Neustarts ausgelöst beim automatischen Selbsttest der USV. Also die, wenn vorhanden, event. mal prüfen.
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Interpretation meines Zeugnisses
Die Tatsache ist spätestens dann zweitrangig, wenn man den Zweck eines Zeugnisses "für Bewerbungen bei Anderen, nicht beim Schreiber" nennt. Später einen gelben Backezettel raufkleben mit "der Schreiber meinte es nicht so", kommt glaube ich nicht so überzeugend an.
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Wieivel Urlaubstage laut gesetz?
Wenn gemäss §3 BBiG im Vertrag eindeutig angegeben ist, dass ihm für jedes Jahr 30 Tage zustehen, bekommt er die auch. Steht dort, der Urlaub richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, hat er auch nur auf die Anzahl aus dem JArbSchG Anspruch. Dort steht ja auch jeweils "... wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht xx Jahre alt ist" und nicht "... wenn der Jugendliche zu Vertragsbeginn noch nicht xx Jahre alt ist." Um genau solche Irrtümer/Zweifel, wie die des Dozenten zu vermeiden, soll die Angabe des Urlaubs auch Vertragsbestandteil sein. ;-) "... meint gehört zu haben...", weia. :floet:
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Bewertung der Doku
An dieser Stelle nun bitte den Basar beenden, d.h. mailadressen an Ingo per mail schicken.
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Wieivel Urlaubstage laut gesetz?
Ja, nach BBiG, § 3, muss die dauer des Urlaubs in der vertragsniederschrift enthalten sein, aber eben auch der Hinweis auf etwaige Tarifregelungen, rechtsvorschriften usw. Du meinst, wenn jemand während der Ausbildung 18 Jahre alt wird und plötzlich weniger Urlaub bekommt?
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Gesetzliche Kündigungsfrist?
Ja, korrekte Zusammenfassung. @tgb Der von Dir zitierte Absatz 5 (Quelle IGM) bezieht sich auf Einzelarbeitsverträge mit den genannten Bedingugen. Du deutest in Deinem ersten Posting aber bereits "lt. aktueller tariflicher Regelung" an, das ist keine einzelvertragliche Regelung, sondern das wäre dann eine Regelung nach Absatz 4.
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Gesetzliche Kündigungsfrist?
Schreibst Du bitte am besten auch noch dazu, wo genau das nachzulesen ist?
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Gesetzliche Kündigungsfrist?
Gesetzlich, wenn das Arbeitsverhältnis weniger als zwei Jahren besteht: § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Zur Beschäftigungszeit zählt allerdings nur die Zeit über 25 Jahre! Und weiter heisst es: (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. Also mehr Informationen wenn möglich. Was genau steht im Vertrag und was im Tarifvertrag?
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Frage zu Abschlusszertifikat
Kleine Korrektur, Du meinst "genaue Klärung zutreffend für die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid". ;-)
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Urlaub fehlerhaft
Ist mir vollkommen klar. Die Nachfrage hat nur den Grund, hier nicht den Eindruck entstehen zu lassen, 26 Tage sind die Regel, bzw. alle haben immer mind. 26 Tage Urlaub. Ein Beispiel sollte man zu Vermeidung von Missverständnissen auch als solches kennzeichnen. ;-)
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Urlaub fehlerhaft
Jetzt musst Du nur noch erklären, woher Du die Weisheit der 26 Tage nimmst.
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Urlaub fehlerhaft
Das ist aber u. U. schon dann nicht mehr der Fall, wenn sich die Urlaubsregelung aus einen Tarifvertrag ergibt. Ohne genauere Angaben über den Vertragswortlaut, Tarif oder nicht, usw., ist alles Spekulation, was man dazu sagen könnte. ;-)
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Prozentzahlen der Ergebnisse
http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html --> IHK-Schlüssel
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einladung und ergebnisse
Einfache Antwort: Nein, es sei denn einzelne IHKn haben das in ihrer Prüfungsordnung festgelegt.
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Probleme mit Zeitverträgen
Ausbildungsverträge fallen nicht unter das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG).
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JUHU bestanden!!
Ab 24.06. beginnt die Ferienzeit in einigen Bundesländern, da ist das dann nicht mehr ganz so verwunderlich. ;-)
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Logo?
Steht dort aber so nicht, Erklärung siehe meinen letzten Beitrag. ;-)
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Lobpiraten am Joystick, Eistee und Rum: Segeln in ein Daufreies Land
Jaja, man findet immer mal wieder Nettes , nur nie wertvolles. Beim Auseinanderbauen des einen Serverschrankes vorm Umzug letzten Herbs hab ich auch eine halb aufgegessene Schokolade unter der USV gefunden. Haltbarkeitsablaufdatum 1999, die wollte dann keiner mehr.
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Lobpiraten am Joystick, Eistee und Rum: Segeln in ein Daufreies Land
*lach* Einen ganz normalen Job eigentlich. Aber ich hatte gestern einen alten Rechner, den ich mit grösserer Festplatte und Speicher aufrüsten will. Im Rechner war reichlich Staub, was ja eigentlich relativ normal ist. Aber bei dem hatten sämtliche Öffnungen, also auch die Ritzen an den Laufwerken so eine Art Teppich. Und, lecker, innen im Rechner eine verendete Fliege und eine Wespe, auch schon mumifiziert... :beagolisc @Hawk :e@sy
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Lobpiraten am Joystick, Eistee und Rum: Segeln in ein Daufreies Land
Moinsen, :eek: Jusky, wow, danke. :e@sy Da dachte ich heute auch mal, frühes Frühstück anzurichten (das ist doch nicht etwa zwei Do... ein Gedanke? ), na, dann steuer ich mal noch bei: *Laugencroissants und Quarkbällchen für das zweite Frühstück auspack* *Tee aufgiess* Ach, was mach ich denn jetzt mal? Will ich heute schrauben oder will ich heute lieber nicht Gewölle und tote Insekten entfernen und gucken, wie schrafkantig alte Rechnergehäuse sind? @Saga Nur keine Panik, sag Dir, das ist eine Routinevorgang, der Name heisst noch lange nicht Anschuldigung, das lässt sich auch anders interpretieren. :e@sy
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Logo?
Ja, sowas dachte ich mir schon. Tja Du, ich kann schon lesen und sogar auch sinnerfassend. In dem Satz von CyberDemon steht nämlich "sollte", "eigentlich" und entfernt kann man auch noch das "vielleicht" dazu nehmen. Selbst wenn man das "vielleicht" weglässt, sagt der Satz nicht etwa wie von W_Dave interpretiert "man soll nicht...". Der Satz von CyberDemon ist also eher als Annahme oder, Erfahrungswerte, Ratschläge aus einschlägiger Literatur o. ä. vorausgesetzt, als gut gemeinter Rat zu werten. @CyberDemon Damit will ich keinesfalls Deine Hilfe schmälern, lediglich den "Überlesern" aufzeigen, dass Deine Aussage nicht bindend und allgemeingültig ist, was die Formulierung sicher auch heissen sollte. ;-)
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Logo?
Niemand, wo liest Du das hier?
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Kleinanzeigen?
Die "private" Kleinanzeigenecke gibt es zur Zeit nicht.