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Ist klar, streite ich auch nicht ab, dass es für den inneren Kasper anstrengend ist, lange hampeln zu müssen. ;-) Aber auch ihr werdet es schaffen, ganz sicher. :e@sy
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Ein bisschen pauschal, nicht wahr? ;-) Weil das ganz unterschiedliche Förderungen sein können, schrieb ich doch schon. Den Begriff Umschulung gibt es gesetzlich so gar nicht, deshalb ist Umschulung nicht gleich Umschulung, Einzelne können auch ganz anders gefördert sein.
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Ähm ... falsch. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=63347 ;-)
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Bei euch beginnen die Ferien auch sehr früh, gibt es viele Prüflinge, ist das u. U. natürlich terminlich knapp für die PA's. Da Umschüler i. d. R. nicht so lange gefördert werden, Azubis durchschnittlich aber einen Ausbildungsvertrag bis Ende August haben, kann ich das schon nachvollziehen. Wie Du schon schreibst, vielleicht macht es die Menge.
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Das wurde hier in der Tat schon an mehreren Stellen mal geschrieben. ;-)
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Nein, eigentlich nicht. Es gibt bei Umschulungen auch Prüfungen im Frühjahr und im Herbst. Dazu sollte man aber wissen, dass Umschulungen u. U. unterschiedlich lange dauern, abhängig davon, ob bei einen Träger durchgeführt oder ob es eine betriebliche Umschulung ist. Wenn bei einem Träger umgeschult wird, sind sie mal mit Vorschaltmassnahme, mal ohne, je nach Bewilligung der Gelder. Und zu guter Letzt kommt noch hinzu, dass Anträge auf ESF-Förderung z. B. einen Antragsschluss haben und wenn sie dann im Spätsommer/Herbst bewilligt werden, eine Umschulung schon deshalb vom Zeitraum, Beginn Herbst, vorgegeben ist. Usw., usf. ;-)
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Nein, sehe ich anders, es gibt auch Täter, denen es anscheinend eine Art von Befriedigung bereitet, andere zu beleidigen.
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Wenn ein Azubi absichtlich durchfällt?
bimei antwortete auf SaPaul's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Auf sein Verlangen hin (BBiG) ja, es sei denn es kann ihm Pflichtverletzung nachgewiesen werden. Aber selbst dann ist die Frage, hat er deshalb z. B. jemals eine Abmahung bekommen? -
Wenn Du Dich hier ein wenig umguckst, wirst Du feststellen, dass sich öfter mal jemand nach Erfahrungen anderer erkundigt, egal ob Umschüler oder betriebliche Ausbildung. Fragt jemand drei Wochen vor der Prüfung aus welchen Teilen sie besteht, kannst Du das eher bemängeln. ;-)
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www.arbeitsagentur.de --> Arbeitnehmer --> Informationen --> Geldleistungen --> Arbeitslosengeld --> Link und Dateiliste
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Naja, klar, es gibt ja auch nur IT-Prüfungen und Prüflinge und das ist auch die einzige Aufgabe, die zu erledigen ist, Prüfungsergebnisse der IT-Prüfungen rauszuschicken. ;-) Geduld, andere bekommen ihre Ergebnisse z. B. erst nach der Präsentation mitgeteilt.
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Wo zählt Fachgespräch rein...?
bimei antwortete auf Anwendungsentwickler's Thema in IHK-Prüfung allgemein
... was sich auch aus der Prüfungsordnung ergibt. -
Kennt jemand Adressen , zur Ausbildung zum Fachinformatiker??
bimei antwortete auf holzkopp's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Du hast aber gesehen, dass dieser Thread zwei Jahre alt ist? -
Ähm, ja, und der Thread soll sich nicht primär auf einen anderen Thread oder eine Person beziehen, sondern eine allgemeine Betrachtung unter Zuhilfenahme von Beispielen sein.
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Smilies werden nicht angezeigt
bimei antwortete auf CyberDemon's Thema in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
Nein, ist bei allen so. Geduld. -
Nach geltender Rechtsprechung gilt § 629 BGB auch für befristete Arbeitsverhältnisse und (in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BBiG) für Ausbildungsverhältnisse, da diese eine Kündigung bei Abschluss des Vertrages bereits enthalten, sie muss nur nicht extra am Ende ausgesprochen werden.
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Call Center Agent in Nürnberg
bimei antwortete auf digital worker's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Falsches Forum.... -
Ihr seid dann jetzt aber bald fertig mit dem Thema Fehler, Lehrer, IHK? Später dürft ihr dann alle den Lehrermarkt überschwemmen, indem ihr selbst unterrichtet, und die Relation fehlermachender Lehrer zu nichtfehlermachenden Lehrern sieht dann irgendwann hoffentlich ähnlich aus wie die Relation jetzt bei f-Azubis zu nf-Azubis. (Ironie)
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Das eben bleibt das grosse Geheimnis der Schufa, gegen die Offenlegung der genauen Berechnung des Scores haben sie sich bisher erfolgreich gewehrt. Ist zwar leicht OT hier, aber zur Information doch mal den ganzen Abschnitt der Verbraucherzentrale: 2. Was ist das sogenannte SCHUFA-Scoring-Verfahren? Selbst wenn Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen (haben Sie schon negative Einträge bei der SCHUFA, wird der Score gar nicht erst berechnet), kann Ihre Bonität angezweifelt werden. Grund dafür ist ein neueres Prognoseverfahren der SCHUFA. Der Score (sinngemäß: „Punktezahl“, „Punktestand“) ist ein Zahlenwert zwischen eins und Tausend, der per Computer ermittelt wird. Je niedriger der Wert, desto schlechter ist die finanzielle Prognose. In den Score fließen unter anderem das Alter, der Wohnort und die Wohngegend und etwa auch ein häufiger Wohnungswechsel des Kunden ein. Auch wenn Sie wiederholt eine schriftliche Eigenauskunft einholen, wirkt sich das negativ auf Ihren Punktestand aus. Als einzelner Kunde werden Sie nicht nach Ihren persönlichen Daten bewertet, sondern nach den Daten einer Vergleichsgruppe mit ähnlichen Daten. Der Score soll rein statistisch prognostizieren, ob ein bestimmter Kreditvertrag sich ähnlich entwickeln wird wie die Kreditverträge von Vergleichspersonen in der Vergangenheit. Wichtige Daten, wie fester Job und hohes Einkommen werden nicht berücksichtigt, weil die SCHUFA Daten zu Vermögen und Beruf gar nicht sammeln darf. Die SCHUFA teilt Verbrauchern in den Eigenauskünften nicht mit, wie hoch ihr Score ist, was die Kritik der Verbraucher- und Datenschützer herausgefordert hat. Die SCHUFA hält jedoch an ihrem Score-Berechnungsverfahren fest. Angeblich weiß sie nicht einmal selbst, wie ihr Programm den Score genau berechnet. Das mag daran liegen, daß sie das Computerprogramm in Italien (!) eingekauft hat oder daran, daß sie in ihrer selbstherrlichen Art die Verbraucher für dumm verkaufen will. Wird Ihnen ein Kreditantrag oder die Eröffnung eines Kontos ausschließlich unter Hinweis auf den Score-Wert abgelehnt, weisen Sie darauf hin, daß dieser Wert sich immer nur auf Personengruppen bezieht, nicht aber Ihre persönliche finanzielle Situation und Ihr Verhalten als Schuldner widerspiegelt. Die SCHUFA hat vor Gericht eine erste Schlappe für ihr umstrittenes Scoring-Verfahren einstecken müssen Das Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen 9 C 168/01) hat die SCHUFA jetzt dazu verurteilt, es zu unterlassen, den Score-Wert des Klägers, eines Kaufmanns, an ihre Vertragspartner weiterzugeben. Das Urteil betrifft jedoch nur diesen Einzelfall. Wer verhindern will, daß die SCHUFA den persönlichen Score-Wert weitergibt, muß ihr das unter Verweis auf das neue Urteil selbst untersagen. Da sind dann noch Feinheiten enthalten, die zu wissen nicht schadet, z. B. gleich der erste Satz und die Aussage in Klammern.
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Zitat Verbraucherzentrale: 2. Was ist das sogenannte SCHUFA-Scoring-Verfahren? [...] In den Score fließen unter anderem das Alter, der Wohnort und die Wohngegend und etwa auch ein häufiger Wohnungswechsel des Kunden ein. Auch wenn Sie wiederholt eine schriftliche Eigenauskunft einholen, wirkt sich das negativ auf Ihren Punktestand aus.[...] Zitat Datenschutzzentrum: [...]Die Einholung einer Selbstauskunft ist derzeit ambivalent. Die Anzahl der Schufa-Selbstauskünfte wird nämlich auch "gescort". Je öfter ein Betroffener eine Selbstauskunft verlangt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer guten Bonität. Statistisch gesehen. Sagt die Schufa.[...] Zitat Infodienst Schuldnerberatung: [...]Dabei kommt dann z. B. auch heraus, daß jüngere Kunden mit hoher Anzahl von Eigenauskünften in der SCHUFA als kreditunwürdig gelten!![...] Zitat Schuldnerberatung-Euregio: [...]Auch die Anforderung einer Eigenauskunft mindert den Score-Wert des gespeicherten Bürgers.[...]
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WiSo Vorläufige IHK Lösungen hier...
bimei antwortete auf Dj-Smash's Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Zum dritten Mal: Falls es schwer leserlich war nochmal meine Bitte: Alle weiteren Bittsteller wenden sich bitte per PM oder mail an den jeweiligen Anbieter. Danke. -
Na, sooooo ungewöhnlich bzw. neu in dem Zusammenhang sind die Begriffe aber nicht. Zitat: Hurenkind ist ein Fachbegriff der Schriftsetzer. Wenn eine Seite oder Spalte unmittelbar vor der letzten Zeile eines neuen Absatzes umbrochen wird, so wird diese allein am Anfang der neuen Seite oder Spalte stehende Zeile als Hurenkind bezeichnet. Dies gilt als Fehler in der Satztechnik. Der Ausdruck Hurenkind kommt daher, weil diese allein stehenden Zeilen ähnlich unbeliebt waren wie die Kinder lediger Mütter in früheren Zeiten. Die heute übliche und politisch korrekte Bezeichnung für das Hurenkind- und Schusterjungenproblem ist schlicht Absatzkontrolle. Sie wird von den meisten Layoutprogrammen und Textverarbeitungen angeboten.
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Die Lobpiraten mit dem Whiskeyfass auf der Reise in ein Daufreies Land
bimei antwortete auf Thema in Coffeehouse's Themen
Moiiiin, *frische Laugencroissants auspack* Ein halber Tag noch, dann ist Wochenende, ich denke spätestens um 12 Uhr mach ich heute mal Feierabend. :floet: wahrscheinlich habe ich mit dieser Ankündigung gerade das DAU-Grauen für mich ausgelöst ... -
Bitte Anschreiben bewerten
bimei antwortete auf USB-Stick's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Satzanfang nach der Anrede gross geschrieben kenne ich nur aus der Schweiz, weil sie dort kein Komma (oder sonstiges Satzzeichen) nach der Anrede setzen. Oder im Deutschen, wenn nach der Anrede ein Aurufungszeichen steht, was aber wieder eher unhöflich ist. Irren könnte ich mich natürlich auch, vielleicht gibt da noch jemand seinen Kenntnisstand preis, der rechtschreibreformfiter ist als ich alter Knochen. ;-) -
Die Lobpiraten mit dem Whiskeyfass auf der Reise in ein Daufreies Land
bimei antwortete auf Thema in Coffeehouse's Themen
Nachtrag: Süsses kann ich nicht ausstehen, igitt.