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Menzemer

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  1. Formell ist ein Fehler drin. Du führst mehrere Pfeile auf "Prüfung auf freie Wartungsanlage" ohne diese mit einem Konnektor zusammenzuführen. Gruß Menzemer
  2. Definitiv muss das erste "or" ein "xor" sein. Dann hast du einmal ein Ereignis, das auf ein Ereignis folgt. Aus Warenwert >50 Euro sind zwei Ausgänge zu sehen, ohne dass es einen Konnektor gibt. Die Verbindung der anderen Konnektoren ist auch sehr verwirrend. Da bin ich mir aber nicht so sicher. Gruß Menzemer
  3. Nein, das ist in BW definitiv nicht so. GA1 und GA2 sind vollständig zu bearbeiten. Gruß Menzemer
  4. Hallo, Du hast hier: http://forum.fachinformatiker.de/735138-post5.html mal etwas von einer Excel-Tabelle zum errechnen meiner Ergebnisse (bzw. meiner Vermutung). Ich wäre Dir sehr verbunden wenn Du mir dieses per E-Mail zusenden könnest (falls es überhaupt noch existiert). Mot83@gmx.de Vielen Dank! Gruß, Tom

  5. Ihr bemerkt schon, dass ihr von BW redet? Da läufts ein wenig anders. Die Schule macht die Noten und gibt sie an die IHK weiter. Dort gibts dann nur noch die Projektprüfung. Ob nun durchgefallen oder nicht, wisst ihr also erst nach der Projektprüfung. Gruß Pauker
  6. Darf ich da mal nachhaken? Auch im Berufsbildungsgesetz steht, dass der Ausbildende, die wesentlichen Inhalte des Vertrages niederzulegen hat. Das heißt für mich, dass der Vertrag selbst sehr wohl mündlich abgeschlossen werden kann. Die Inhalte müssen eben vorher noch schriftlich festgehalten werden. (ist nur meine unerhebliche Lesart des Gesetzestextes) Das ist aber wohl eher ein juristisches Problem. Das Problem der Probezeit beim Ausbildungsvertrag wurde ja bereits angesprochen. Gruß Menzemer
  7. Bei dem Zeugnis ist aufgrund der Standardformulierungen so deutlich das Bemühen zu erkennen, eine "2" zu geben, dass dies eigentlich auch so ankommen sollte. War auch mein erster Eindruck. Man kann immer das Haar in der Suppe sehen. Man wird nie eine Formulierung finden, bei der niemand etwas findet. Der Gesamteindruck zählt mehr als die Einzelformulierung. Steht auch in jedem guten Zeugnisübersetzungsbuch. Gruß Menzemer
  8. Also den Teil mit der fehlenden Abstimmung zur Schule kann ich bestätigen. In der Zwischenprüfung wurden immer wieder Fragen gestellt, die nicht mit dem Schulstoff abgestimmt sind. 1) So finden sich z.B. allgemeine Warnhinweise und Warn-Gebots- Verbotsschilder nicht im Lehrplan. Vielleicht sollte das ja auch nur im Betrieb vermittelt werden. In der Schule jedenfalls nicht. 2) Themen aus dem 3. Jahr (Märkte, Unternehmensformen, Marketing...) werden immer wieder im 2. Jahr in der Zwischenprüfung gefordert. Ein Blick in den Schullehrplan zeigt, dass diese Themen in der Regel noch nicht durchgenommen wurden. 3) Die Kammerfragen in der Abschlussprüfung zeichneten sich häufig durch ein unangemessenes Betonen von Detailwissen anstelle von Fertigkeiten und Verständnisfragen aus. Das geht bei MC-Fragen auch gar nicht anders. Unvergessen die Frage zur Länge des Mutterschaftsurlaubes bei Zwillingsgeburten. Oder die Frage, wie lange man Lohnfortzahlung bekommt, wenn man 5 Monate krank war, dann 2 Monate gesund und danach wieder 3 Monate krank. Nach meinem Dafürhalten sollte die Befähigung zum Zurechtkommen in der Arbeitswelt beinhalten, dass bei diesen Fragestellungen das Lämpchen "Mutterschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz" aufleuchtet. Danach ist den Schülern der Gesetzestext auszuteilen und die richtige Antwort herauszufinden. So etwas auswendig zu lernen, ist m.E. Zeitverschwendung. Aber letztlich sind das alles Detailprobleme. Inhaltlich ist an den Themen recht wenig auszusetzen. Auch Grundkenntnisse in Arbeitsplatzergonomie gehören dazu. Gruß Pauker
  9. Wer im Arbeitsleben die Wichtigkeit von Arbeitsrecht (Kündigungsfristen) und Lohnsteuer (weiterer Hinweis: Allgemeinbildung!) nicht erkannt hat, lebt auf einem anderen Planeten oder belästigt im Ernstfall in diesem Forum mit Fragen die Allgemeinheit, die er bei verständiger Würdigung des Faches Wirtschaftskunde nie hätte stellen müssen. Gruß Menzemer
  10. Der größte Vorteil dürften die Sparzulagen des Staates sein. Und die machen auch den Bausparvertrag attraktiv. Gruß Pauker
  11. Cold Fear? Fand ich nicht so berauschend. Gruß Menzemer
  12. "The2 suffering" war graphisch zwar nicht der Knaller, aber die Schockeffekte waren gut. Gruß Menzemer
  13. also Organigramme sollte schon nicht alles sein. Aber ja, das ist speziell für die Zwischenprüfung SEHR wichtig. Mit "Arbeitsplänen" in dem Umfang kann ich derzeit nichts anfangen. Das sehe ich auch nicht aus dem Lehrplan. Aber da wird sicher noch mehr kommen... Geschäftsprozesse etc... 4 Klassenarbeiten in Wi sind schon enorm. Aber siehs mal so: dann kann in jeder einzelnen nicht mehr so viel Stoff dran kommen. Ansonsten hab ein wenig Rücksicht. Ich kann mich an meine ersten ein oder zwei Jahre in den IT-Berufen erinnern. Ich bin fast wahnsinnig geworden und so manche Nacht vor der Unterrichtsvorbereitung gesessen. Aus dem Lehrplan ergibt sich nämlich nichts "konkretes" und geeignete Bücher für den Unterricht gibt es zumindest in BW m.W. bis heute nicht... alles Eigenarbeit. Der Unterricht war trotzdem in der Regel besch**** (aus heutiger altersweiser Sicht). Die übt noch... so wie ihr in der Ausbildung noch übt und sie wird vom anderen Kollegen vermutlich "angeleitet". Dazu zählt eben auch das Anfertigen und Korrigieren eigener Klassenarbeiten. Gruß Menzemer
  14. Nachdem ich gerade darauf hingewiesen wurde. Root_darf_das hat die Gewichtung der schulischen Prüfungsergebnisse für das Kammerzeugnis angegeben. Die Noten werden von der Schule eingereicht. Des weiteren gibt es ein Schulzeugnis und das errechnet sich gemäß der von mir geposteten Gewichtung. Gruß Menzemer
  15. Die schriftlichen Prüfungen GA1, GA2 sind projektbezogener und können teilweise wie bereits erwähnt am PC bearbeitet werden. Die Wirtschaftskunde enthält keine Multiple-Choice-Fragen sondern nur anwendungsbezogene Aufgaben mit Graphiken, Gesetzestexten etc... Ich würde sagen, du schaust dir einfach mal alte Prüfungen von BW an. Die sollten an eurer Schule wenigstens zur Einsicht bereit liegen. Die Verrechnung zur Endnote ist auch etwas komplizierter. Die Schulnote gilt als Einreichungsnote und zählt einfach. Die Prüfungsnote 2-fach. Der fachliche Teil BWL, SAE, ITS + GA1 und GA2 zählt zur Zeugnisdurchschnittsnote 6-fach. Die Nebenfächer Wi, GK und D je einfach. Das Ganze landet im Schulzeugnis, das 50 % der Gesamtprüfung zählt. Die restlichen 50 % sind normale Projektprüfung bei der Kammer. Gruß Menzemer

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