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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. *räusper* Du kaust hoffentlich nur auf dem Zigarillo rum und verstösst nicht gegen Deine Grundsätze, nur draussen zu rauchen. :floet:
  2. Bedauernswerter Lone, da habe ich doch vermutlich den Ausdruck "produktives Problem" missverstanden, dachte ich doch, es ist ein körperlicher Mangel gemeint, der die Produktivität verhindert. Um so erfreulicher zu lesen, die Produktivitätssteigerung des Bregens (nordt. f. Hirn) schlägt die Produktivität der übrigen Gesprächsteilnehmer der versäumten Besprechung um Längen (deutlich belegt durch die Zeitangaben). Nicht nur, was die Hirntätigkeit anbelangt, auch bezogen auf die körperliche Schlaffheit der übrigen Teilnehmer ist Erfreuliches wahrzunehmen. Die offensichtlich die um ein vielfaches erhöhte Zeit der Besprechung, und somit der sinnfreien Denktätigkeit, zeugt auch von der körperlichen Schlaffheit der übrigen Teilnhmer, haben sie doch offensichtlich die Besprechung nicht im Stehen durchhahlten können. (Ich hoffe, ich interpretiere nicht fehl.) Gratulation von meiner Seite und mog lechzend annehmend bimei
  3. Das ist doch unabhängig von einer Kostenaufstellung über das Projekt.
  4. Du irrst. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine personenbedingte Kündigung. Im Arbeitsrecht der ehem. DDR war eine solche Kündigung ausgeschlossen (ehem. § 58d Arbeitsgesetzbuch), in der BRD nie und heute auch nicht. Da bei Kündigung wegen Krankheit keine schuldhafte Verletzung des Arbeitsvertrages vorliegt (Rechtssprechung besagt: für Krankheit kann man nichts), ist nichtmal eine Abmahung erforderlich. Unterschiede gibt es in der Rechtsprechung nur bei Kündigung wegen "langanhaltender Krankheit" und Kündigung wegen "häufiger Kurzerkrankungen". Für die Rechtswirsamkeit müssen unterschiedliche Voraussetzungen zugrunde liegen.
  5. Wie wäre es mit einer Kostenaufstellung? Oder hab ich das überlesen?
  6. Fein, dann werd ich das mal machen. Du hast aber schonmal insofern recht, dass das bei den Voraussetzungen von JTR eher schlecht aussieht. Gesetzliche Regelung: § 40 BBiG Zulassung in besonderen Fällen (1) [...] (2) Zur Abschlußprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, daß er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, daß der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (3) [...] Um für den Gummibandteil des zweiten Satzes Gewissheit zu erlangen hilft nur, die zuständige IHK um Zulassung zur Prüfung unter Vorlage der entsprechenden Dokumente zu bitten.
  7. Es liegt vermutlich am Format der Zellen. Willst Du Postleitzahlen richtig sortiert haben, kannst Du das erreichen, indem Du das Zellenformat auf Sonderformat-->Postleitzahlen-D oder Benutzerdefiniert-->D-00000 einstellst.
  8. Du hast Deinen verlängerten Rücken nicht vom Stuhl hochbekommen, um dort hinzugehen?
  9. Nein. Dann musst Du Deiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung nachkommen. Im Normalfall ja.
  10. In BaWü gibt es eine andere Prüfung und andere Termine, war schon immer so.
  11. Das hat hades Antwort nicht ausgeschlossen. ;-)
  12. hades Ausssage war schon richtig. Der § 14 BBiG besagt nicht, die Ausbildung ist nur dann beendet, wenn auch eine Prüfung statt gefunden hat.
  13. Naja, Unbestechlichkeit kann auch eine Tugend sein.
  14. verschoben --> Anwendungsforum
  15. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=61479 hier closed
  16. Genau genommen konzentrierst Du Dich gar nicht. Erst war es noch Deutsch und Erdkunde, jetzt ist es nur noch Erdkunde, bei der Rechtschreibprüfung machst Du auch schon Abstriche... Wie gut, dass Du nicht, wie angegeben, Dir ernsthaft die Frage stellst, sondern uns, nicht wahr?
  17. Nö, nicht so ganz. Die Gaumenmandeln gehören zum lymphatischen Rachenring mit immunspezifischen Aufgaben, Produktion von Abwehrzellen und Antikörpern. Die Mandeln sind auch eine Art Frühwarnsystem. ;-)
  18. Nö. Du präsentierst nicht das Ergebnis des Projektes, sondern das Projekt selbst. Sehr gute Lektüre dazu: http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html Zur Bewertung als Anhaltspunkte bei uns unter den Downloads: http://www.fachinformatiker.de/zms/content/e8/index_ger.html unter ---> Profektarbeit ---> Bewertungskriterien und Bewertungsmatrix
  19. Macht er das? Feiertagsgesetze sind Ländergesetze. Grundlage ist ein Gesetz, in dem lediglich Sonn- und Feiertage benannt werden.
  20. Und darum hier closed. ;-)
  21. Die waren als Informationsquelle, nicht als Abgabequelle gedacht. Aber gut, sind wohl Städter. Die wollen je gerade, dass die Kleinen gross werden , darum kennen sie meist Anlaufstellen. Nee, ernsthaft, unser zuständiger Jäger wusste da auch sofort Rat, als wir so einen Zwerg fanden.
  22. Hi Saga, es gibt auf dem Land meist "Aufzuchtstationen", die dann auch auswildern. Am schnellsten bekommst Du raus, wer das bei Dir in der Nähe macht, wenn Du ein Tierheim, Jägerverband oder Förster fragst (weiss nicht, wie "städtisch" Du wohnst).
  23. Das wäre aber nicht sehr aussagekräftig, wenn nicht Beruf, Region, Betriebsgrösse usw. mit abgefragt wird. ;-)
  24. SGB III § 53 Mobilitätshilfen (1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. (2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen 1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe), 2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe), 3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten füra) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe), tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe), c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe), d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe). (3)... (4)... Auch
  25. Das hab ich schon verstanden. Nur kann keiner von uns mit Sicherheit sagen, ob das Originale sind, die Du erworben hast oder ob Du Vervielfältigungen veräussern möchtest. Sorry, damit will ich Dir nichts unterstellen, nur "Risiko" minimieren.

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