So würde eine Firma aber kalkulatorisch nicht rechnen, denn die Zeit, in der Du das Projekt bearbeitest, kann Deine Arbeitsleistung nicht "nach aussen verkauft werden".
Das hätte dann etwas Praktisches, die, die unbedingt Forumssuizid begehen möchten können gleich hier posten und müssen nicht an zig Stellen das Forum zumüllen. ;-)
*lach* Du nun wieder.
Obwohl ich mir sicher bin, das vor den von Dir Zitierten * und * (<-- wildcards) deinerseits geschrieben zu haben, muss ich doch schon zugeben, guter Ansatz.
Du meinst wir sind reif genug und haben uns ausgetobt? Hm, weiss nicht ...
Danke -cta- :e@sy
@Hawk und Blue
alles Liebe, Ihr wisst schon...
Die Neuordnung der Industriellen Elektroberufe ist zum 01. August 2003 in Kraft getreten.
Was ich oben schon schreib, das ist die Erprobung der gestreckten Abschlussprüfung.
Systeminformatiker, früher Kommunikationselektroniker. Die vollständige Neuordnung der Industriellen Elektroberufe hier aufzuführen hat nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun, deshalb belasse ich es mal dabei. ;-)
Mehr als ein Gerücht ist das auch nicht, das im Übrigen auch jedes Jahr wieder auftaucht.
Bisher hat es nur eine Studie des Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn gegeben, der eine Befragung von 818 Ausbildungsbetrieben zugrunde liegt. Darin wurde u. a. gefragt, wie Betriebe die Ergebnisse der ZP bewerten, ob eine Anrechnung erwünscht ist usw. Ausserdem wird in der Studie die Erprobung der gestreckten Abschlussprüfung bis 31. Juli 2007 in einigen Berufen geschildert.
Die Reform der ZP gibt es noch nicht.
Es gibt Rahmenlehrpläne, die findest du bei uns in den Downloads.
http://www.fachinformatiker.de/zms/content/e8/e283/index_ger.html
Genaue Lehrpläne sind dann länder-/schulspezifisch.
BBiG § 17 Weiterarbeit
Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
NIcht ganz korrekt, denn:
Befristete Arbeitsverträge bedürfen nach TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) der Schriftform:
§ 14 Zulässigkeit der Befristung
[...]
(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Deswegen gibt es doch trotzdem einen Ist-Zustand, vorhandenen Hardware, die zum Projekt benötigt wird etc.. Das lässt sich ohne genauere Angaben zum Projekt natürlich nicht vernünftig beantworten.
Hm, Bolz Apparatebau ist eine bekannte Firma in der Lebensmittelverarbeitung.
Ansonsten mal nach Apparetbau- oder auch Anlagenbaufirmen gucken, die haben meist auch sowas.
Beides falsch, aber wem der Schuh zu Deiner letzten Interpretation passt, der möge ihn sich gerne anziehen, bitte das nächste Mal ohne mir ans Bein zu pieseln, das ist etwas unangenehm.
*wink*
Also eher Schwachstellenanalyse, darauf bauen dann auch die Vergleiche zu ähnlichen Produkten auf, ob die eben einen Teil der Schwachstellen beheben könnten und der Vergleich, was am wirtschaftlichsten ist. So in etwa?
hoffentlich
Nein, ein Ausbildungsvertrag ist von vornherein befristet und endet spätestens mit Ablauf des Vertrages oder eben vorher mit Bestehen der Abschlussprüfung.