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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Aktuell ist: SGB III § 37b Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Dazu gehört dann in der Folge: SGB III § 140 Minderung wegen verspäteter Meldung (gültig bis 31.12.2004) Hat sich der Arbeitslose entgegen § 37b nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, so mindert sich das Arbeitslosengeld, das dem Arbeitslosen auf Grund des Anspruchs zusteht, der nach der Pflichtverletzung entstanden ist. Die Minderung beträgt 1. bei einem Bemessungsentgelt bis zu 400 Euro sieben Euro, 2. bei einem Bemessungsentgelt bis zu 700 Euro 35 Euro und 3. bei einem Bemessungsentgelt über 700 Euro 50 Euro für jeden Tag der verspäteten Meldung. Die Minderung ist auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Verspätung von 30 Tagen errechnet. Die Minderung erfolgt, indem der Minderungsbetrag, der sich nach den Sätzen 2 und 3 ergibt, auf das halbe Arbeitslosengeld angerechnet wird. Und ab 01.01.2005: SGB III § 140 Minderung wegen verspäteter Meldung (gültig ab 01.01.2005) Hat sich der Arbeitslose entgegen § 37b nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, so mindert sich das Arbeitslosengeld, das dem Arbeitslosen auf Grund des Anspruchs zusteht, der nach der Pflichtverletzung entstanden ist. Die Minderung beträgt 1. bei einem Bemessungsentgelt bis zu 60 Euro 7 Euro, 2. bei einem Bemessungsentgelt bis zu 100 Euro 35 Euro und 3. bei einem Bemessungsentgelt über 100 Euro 50 Euro für jeden Tag der verspäteten Meldung. Die Minderung ist auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Verspätung von 30 Tagen errechnet. Die Minderung erfolgt, indem der Minderungsbetrag, der sich nach den Sätzen 2 und 3 ergibt, auf das halbe Arbeitslosengeld angerechnet wird.
  2. Hier kannst Du das nachlesen.
  3. Damit ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses gemeint, bei Dir wäre dann also Tag des Ausscheidens der 30.04.
  4. Heisst das, das ist richtig als Weihnachstgeld, also als zusätzliche Gratifikation vereinbart? Oder ist das ein 13. Monatsgehalt? Grundsätzlich ist es erstmal so, dass eine zusätzliche Gratifikation (genauso wie ein 13. Gehlat) für bereits geleistete Arbeit gezahlt wird. Eine Rückzahlungsverpflichtung muss im Normalfall auch vereinbart werden, sonst ist eine geforderte Rückzahlung anfechtbar. ---> Zu Rückzahlungsklauseln als Anhaltspunkt. Das ist auch das, was die aktuelle Rechtsprechung hergibt.
  5. Hast Du bei Reichelt geguckt? www.reichelt.de
  6. *lach* Haben sie Dir denn einen Durchführungszeitraum mit Beginzeitpunkt vorgegeben? Och, wozu sollen sie nochmal sagen, was in der Verordnung steht? Dann müssten sie zwecks möglicher Unklarheiten in allen Punkten, die gesamte Verordnung "vorlesen". Weia.... ;-)
  7. Richtig. Das wäre dann zu spät, wenn Du eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats hast. Hast Du eine Kündigungsfrist von vier Wo. zum 15. oder Monatsende, könntest Du auch noch am 02. April zum 30. April kündigen.
  8. Dann hast Du entweder eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats, oder von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats. Siehe auch: § 622 BGB
  9. Was ist ein PA-Startdatum? Du gibst ja einen Durchführungszeitraum an, der sollte schon irgendwie realistisch sein, so dass der PA auch Zeit hat, das Projekt zu genehmigen. Ganz platt gesagt, kannst Du eben ganz einfach nicht anfangen, ohne die Genehmigung zu haben. Passt schon, "persönliche Unklarheiten" bezog sich nicht auf "mir ist zum Thema noch etwas unklar". ;-)
  10. So, und nun kriegt mal wieder die Kurve zur ursprünglichen Frage des Threaderstellers oder schweigt. Restliche persönliche Unklarheiten bitte per pm oder im CH klären.
  11. Vielleicht war es hier oder doch eher hier oder gar hier :eek:
  12. http://www.bafoeg.bmbf.de/ Dort dürftest Du alle Fragen beantwortet finden.
  13. ... und das per pm oder mail. ;-)
  14. Andere dafür anzumeckern, etwas nicht zu wissen, was Du auch nicht weisst, ist eine merkwürdige Art um Hilfe zu bitten. Zu den Abnahmeprotokollen nach ISO: Es gibt i. d. R. keine fertigen allgemeingültigen Abnahmeprotokolle nach ISO, also keine Norm. Die Protokolle werden auf den Betrieb/das Produkt bei der Zertifizierung zugeschnitten. D. h., wenn bei Dir im Betrieb so ein Protokoll existiert, ist das so vermutlich auch zertifiziert.
  15. Um das Nachlesen zu erleichtern: und die Nachfrage: Antwort:
  16. bimei

    weltfrauentag

    Soviel zum Weltfrauentag, dem Verständnis des Tages und den wirklichen Zielen, die erreicht werden sollen....
  17. bimei

    weltfrauentag

    Geht schlecht. Wie ich schon andeutete wird allein durch die Namesgebung für den Tag missgedeutet. Obwohl, so gesehen, bist Du hier wieder richtig, weil nichts passt. ;-)
  18. bimei

    weltfrauentag

    Viele würden sicher gern Kinder bekommen. Eine Sache, die möglich ist, mit einer Sache, die nicht möglich ist, zu vergleichen ist kein Vergleich.
  19. bimei

    weltfrauentag

    1. Weil der Name nicht zu dem passt, was der Tag sein/erreichen soll. Wenn es ein Weltfrauentag ist, ist es diskriminierend allen anderen "Ungerechtigkeiten" gegenüber, die z. B. Männer erleiden müssen. 2. Warum ist es ein Tag? 3. Weil der Tag mit sicherheit auch missbraucht und missverstanden wird. Siehe z. B. auch hier Also, Fazit: völlig falscher falscher Ansatz
  20. bimei

    weltfrauentag

    Er ist diskriminierend.
  21. Auch nicht unbedingt, allein schon wegen den Ferienterminen können die Termine bundeslandabhängig variieren un dim Bundesland sind sie dann IHK/PA abhängig.
  22. Was willst Du denn ausgeben? Ich hab hier zu Hause z. B. einen Belkin 2-port KVM Switch, der funktioniert gut, kostet bei Conrad 49,95 Eur und Du brauchst nicht zusätzlich Octopuskabel. Ansonsten sind auch die ab 4-Port von KVM ab ca. 100 Eur zu empfehlen, pro Octopuskabel musst Du nochmal etwa 10 Eur rechnen.
  23. Nach was Du so alles suchst. :eek: Naja, das ist aber schon älter, kam vor längerer Zeit schon durch die Nachrichten.
  24. Und was hindert Dich daran, bzw. was genau ist jetzt Deine Frage dazu?

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