Alle Beiträge von bimei
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Arbeitslosengeld nach Umschulung
Eine Regelung durch die Hartz-Papiere, ja. Wenn Sie nach Abschluss der Umschulungsmaßnahme einen restlichen Arbeitslosengeldanspruch noch geltend machen, mindert sich die Arbeitslosengeld-Anspruchsdauer um die Tage Ihres Unterhalsgeldbezuges im Verhältnis 1:2. Für jeweils 2 Tage Unterhaltsgeld, dass an Sie gezahlt wurde, wird Ihr restlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld um 1 Tag vermindert. Keine Minderung erfolgt, wenn sich durch die Anrechnung der Unterhaltsgeldtage ein Arbeitslosengeldanspruch von weniger als einem Monat ergibt. Diese gesetzliche Regelung wurde zum 01.01.2003 eingeführt. Sollte - wie zu vermuten ist - Ihre Umschulungsmaßnahme bereits vor dem 01.01.2003 begonnen haben oder Ihnen das Unterhaltsgeld vor diesem Tag bewilligt worden sein, dann sind Sie von dieser Neuregelung nicht betroffen. Ihr Arbeitslosengeldanspruch wird für alle noch nicht ausgezahlten Tage gezahlt. Quelle: Arbeitsamt und Hartz-Papiere Zum gleichen Zeitpunkt trat der Wegfall des Anschlussunterhaltgeldes in Kraft.
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Organische Ü-Eier oder das Herannahen des Osterhasen
Moin, Auf Korsika. Bekommt man hier aber auch.
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Nr. 93 - forellenschlagende Eismods und schubsende Unverständlichkeiten
Aber er interpretiert wie gelegentlich falsch.
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Nr. 93 - forellenschlagende Eismods und schubsende Unverständlichkeiten
Ich auch nicht. Und ich habe nicht gesagt, ob ich so angeredet werden möchte.
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Nr. 93 - forellenschlagende Eismods und schubsende Unverständlichkeiten
:eek: Boah, puzzle, so hat er mich noch nie angeredet. :eek:
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Arbeitslosengeld nach Umschulung
Kein Problem. Ok, guck mal Deinen ersten Bescheid über Arbeitslosengeld an, da muss die Anspruchsdauer drin stehen. (Meist in der ersten Zeile, Anspruchsdauer in Kalendertagen stehen.) Dann müsstest Du mal gucken, wie lange Du bis zur Feststellungsmassnahme Arbeitslosengeld bezogen hast, das auch in Kalendertage umrechnen/auszählen, wie auch immer. Das ist auch richtig, in der Regel wird eine Feststellungsmassnahme auch mit Unterhaltsgeld gefördert.
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Arbeitslosengeld nach Umschulung
Wie war Dein Restanspruch auf Arbeitslosengeld zu Beginn der Umschulung?
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Statistik deutschlandweit außer BaWü
Wie sollte das auch gehen, wenn noch gar nicht alle geprüft sind?
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Gehalt nach der Übernahme
Stimmt nicht. ;-) Es gibt keine gestzliche Regelung über die Dauer der Probezeit. Eine Probezeit über 6 Monate macht allerdings kaum Sinn, weil dann auch der Kündigungsschutz greift und ausserdem rechtfertigt kaum eine Arbeit eine längere "Erprobung" (derz. Rechtsprechung). Die Probezeit sollte schon verhältnismässig sein.
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Organische Ü-Eier oder das Herannahen des Osterhasen
Moin, Früüüüühstück! *frische Brötchen, Aufschnitt, Nutella und Maronencreme auspack* *Kaffee einschenk* Ja, ich glaube ich mach mal mit. *Schrecklichkeiten anguck* Nehm ich mir erstmal den CPU-Schwächling vor heute.
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Muss ich während dem Blockunterricht zum Betrieb ?????
Minderjährige Auszubildende müssen bei Blockunterricht, der in der Woche mindestens 25 Stunden beträgt, nach der Schule nicht mehr in den Betrieb. Wird kein Blockunterricht erteilt, so muß ein Minderjähriger nach mindestens fünf Schulstunden auch nicht mehr in den Betrieb. (§ 9 Jugendarbeitsschutzgesetz) Für Volljährige gilt, dass die normale Wochenarbeitszeit von Seiten des Arbeitgebers verlangt werden kann.
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Bewerbung bitte lesen und bewerten.
Ein Standardformat ist eher *.pdf, nicht veränderbar, keine weiteren Eigenschaften ersichtlich, es gibt für alle Betriebssysteme kostenlose Reader usw.
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Realkunde???
Wieso das? Wenn das Projekt als Thema hat, zu einem bestehenden System ein anderes zu testen und zu beurteilen, ob die Kosten/Nutzen die Anschaffung lohnen, ist es auch erstmal ein Projekt, das durchgeführt werden muss. Na also.
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Antwort in Antwort E-Mail
Das ist deshalb nicht sinnvoll, weil Du erst eine weitere mailbenachrichtigung bekommst, wenn Du den Thread wieder gelesen hast. Heisst, alle Antworten nach der, die Du per mailbenachrichtung erhalten hast, würdest Du gar nicht bemerken.
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Gehalt nach der Übernahme
Gesetzlich ist das erlaubt, da das ein ganz neuer Vertrag ist.
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Realkunde???
Wo steht, dass ein Projekt einen Nutzen für die Firma haben muss? Woher soll man das vorher wissen. Es geht lediglich darum eine reale Aufgabenstellung zu bekommen und das Projekt nicht nur theoretisch oder auf dem Papier durchzuführen. Wir haben z. B. auch ein Testlabor, in dem Projekte durchgeführt werden und auf ihre Tauglichkeit/Machbarkeit geprüft werden. Warum sollen das nicht Auszubildende als Abschlussprojekt durchführen können? Das IST real.
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Organische Ü-Eier oder das Herannahen des Osterhasen
*schnupper* Richtiger Kaffee, lecker. *bereitgestellte Tasse nehm und Kaffee zapf* Ach ja, moin.
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brennprogramm für vcd/svcd
Pinnacle Instant CD/DVD z. B.
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Organische Ü-Eier oder das Herannahen des Osterhasen
Nee, nee, hatte nur einen langen Tag in der Fremde.
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Organische Ü-Eier oder das Herannahen des Osterhasen
Findest Du? Ich finde vor allem, das Ouzoglas ist so leer. :floet:
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Warum benutzen Amis dauernd Bleistifte?
Mit Bleistift kann man schneller schreiben? Steno? Kohle, Bleistift, Tinte --> wann? ---> Kosten? (Anregungen, mir ist heute nicht nach langen Sätzen. )
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Organische Ü-Eier oder das Herannahen des Osterhasen
Sorry, Hamburg-Day, da sass ich schon im Zug... Ja? Danke, sehr freundlich, das brauch ich jetzt. :e@sy *auch :floet:*
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Gehalt für einen halben Monat
Nicht ganz. Du hast ein Recht auf das, was zwischen Dir und Arbeitgeber vereinbart ist. Hast Du einen Arbeitsvertrag zum 14.01.? Dein Ausbildungsvertrag endet jedenfalls mit Bestehen der Prüfung, dann muss etwas Neues vereinbart werden. Eine Formvorschrift gibt es dazu nicht. Welche anderen Fragen? Ob es Gesetze gibt? Ist nichts anderes vereinbart, gilt erstmal das BGB: § 612 BGB Vergütung (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. (3) Bei einem Arbeitsverhältnis darf für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts des Arbeitnehmers eine geringere Vergütung vereinbart werden als bei einem Arbeitnehmer des anderen Geschlechts. Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen des Geschlechts des Arbeitnehmers besondere Schutzvorschriften gelten. Über die "übliche" Vergütung kann man dann natürlich streiten. Du solltest sehen, dass Du einen Vertrag abschliesst. ;-)
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Organische Ü-Eier oder das Herannahen des Osterhasen
Hatte ich auch nicht angenommen, dass das Deine Meinung ist. Nur bleibt sowas schnell hängen, eben genau wie die Aussagen einiger, wegen denen man annehmen könnte ... ;-) Das erzeugt auch sicher eine erhöhte Produktion von Achselschweiss und Sabber im Mund von Keifen. Wobei mir dann sofort einfällt, dass sich so mancher "Dienstleister" auch noch sein Büro mit diversen Gerüchen verpesten lassen muss.
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kauf TFT Display???
Macht ja nix, schieb ich halt. ;-) ---> Hardware