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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Finste? :eek:
  2. Bin da. Moin, *Tasse nehm, heisses einschenk* -6 Grad reicht auch schon. *bibber* Aber wenigstens ist man wach, solange man draussen ist. :floet: @Hawk, Chief und Bako (+Vergessene, dann sorry) Tja, ich kann nicht überall gleichzeitig sein und da ich das Problem schon zig mal beschrieben habe, weiss ich dann nicht genau, bei wem ich papageienhaft wiederhole und nerve, deshalb quatsche ich Leute nicht dicht.
  3. Im Chat, wenn ich mal wieder rausgeflogen bin, weil ich ein anderes Online-Programm nebenher geöffnet habe.
  4. Die aber nicht wirklich geholfen hätte. :D *Rum einschenk* Kann jemand damit etwas intelligentes anfangen? * [10053] Software caused connection abort (Ja, ich suche schon. )
  5. Hätte ich Dir gestern noch sagen sollen, dass heute nicht nur Montag sondern auch Vollmond ist?
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Bei einigen IHKn musst Du sie zur Prüfung mitbringen und abgeben, bei anderen nur zur Prüfung mitbringen und sie werden eventuell vor Ort kontrolliert. Nach dem Gesetzt bist Du verpflichtet sie zu führen, wenn Du zur Prüfung zugelassen werden willst.
  7. Moin, oh, Ho ist wieder da. *Kaffee nehm* Meinen Schreibtisch muss ich wegen Überfüllung schliessen. Herrjeh, was haben die hier wieder alles abgeladen... Und warum schreibt jemand eine mail an mich, druckt sie anschliessend aus und legt sie mir auf den Tisch? *Hand vor Stirn patsch* Weia ...
  8. Warum willst Du zu dem Einstellungstest, wenn Du bereits einen Ausbildungsplatz, der offensichtlich auch entfernungsmässig für Dich günstiger liegt, sicher hast?
  9. Bewerben "kannst" Du Dich überall. Über ein Gehalt kann nichts gesagt werden, wenn nicht bekannt ist, um was für einen Job, in welcher Region, in welchem Bereich, mit welchen Kenntnissen, mit welchen Anforderungen durch den potentiellen Arbeitgeber usw. Du Dich bewirbst.
  10. bimei hat auf Ragdalfius's Thema geantwortet in Plauderecke
    Nein.
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Um soetwas beantworten zu können, musst Du schon mehr Informationen liefern. Wo in Deutschland, Grösse des Betriebes, event. Branche, tarifgebunden? Usw.
  12. Ja nun, kannst Du nichts dafür, wenn er sein Auto so ungünstig abstellt.
  13. Nicht, wenn die Abfuhr zeitig kommt und das Auto auch mitnimmt. :floet:
  14. Glaube ich bin der Lösung auf der Spur, das fand ich zuerst und musste kurz darauf feststellen, es ist eine Art Fastfoot. :eek: :D
  15. Ja bitte, mach das. Nimm am besten auch noch ein paar "für Aussen rum" mit, damit Du mal etwas Fleisch auf die Rippen bekommst.
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Ist mir schon klar. ;-) Das Zeugnis sollte auch gründlich überarbeitet werden. Mein Posting oben ging übrigens nicht direkt an Dich, sondern bezog sich darauf, dass das Zeugnis eben nicht so positiv ist, wie Schachcomputerfreak das im ersten Eindruck sieht.
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Warum liest Du nicht einfach Dein Zeugnis, das von Steffi und die Postings, z. B. das von IJK, dazu? Parallelen sind doch deutlich. Beispiel:
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Nur mal so zum Nachdenken: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=56601
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Die Formulierung (Reihenfolge der genannten Personen) deutet aber auf eine Bewertung Deines Sozialverhaltens hin, die heissen kann "der ausgeschiedene Azubi war bei Vorgesetzten und Ausbildern nicht sonderlich beliebt", Ein versteckter Hinweis in einer wohlwollenden Formulierung auf einen nicht pflegeleichten Beschäftigten. Urteil z. B. dazu: ArbG Saarbrücken, AZ 6c Ca 38/01
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Nanu, Probleme mit den Vorgesetzten?
  21. Was das Gesetz hergibt: § 6 BBiG (1) Der Ausbildende hat 1. dafür zu sorgen, daß dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, daß das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, 2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen, 3. dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlußprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind, 4. den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen, 5. dafür zu sorgen, daß der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird. (2) ...
  22. Moinsen, *frische Brötchen auspack* *Tassen rauststell* *Torte hinstell und Kerzen anzünd* :hawk Bako *Kaffee mitnehm*
  23. Namd, *Bier schnapp* @Wolle Danke für "2001 fehlt", ich musste echt lachen, weil ich schon beim Threadtitel ahnte, was da gepostet wurde.
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Das fällt ja auch im weitesten oder direkten Sinne unter Reparatur, Verbrauchsmaterial, was notwendig ist um ein System lauffähig zu halten. Ist es eine grössere Anschaffung, ordnet man das eben der bestehenden Abschreibung/Anlagegut zu und die Abschreibung berechnet sich neu.
  25. Schreibmaschinen? Das sind Ferengis, die kriegen einen Bleistift und nen Block zum T-Konten malen.

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