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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Weia. ~~closed~~
  2. bimei

    Novell kauft SuSE

    http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=55224 ~~closed~~
  3. Grundsätzlich gibt es keine rechtliche Vorschrift, die eine bestimmte schulische Vorbildung vorschreibt. Ansonsten, Zahlen aus Hamburg: Klick
  4. Sieh Dich als verwarnt an! Willst oder kannst Du nicht verstehen und Dich richtig informieren und musst dann auch noch pöbeln, bist Du hier falsch.
  5. Dir wurde an anderer Stelle schonmal gesagt, Deine Informationen sind nicht allgemeingültig, da es u. a. "die IHK" nicht gibt. Falsch- bzw. Halbinformationen von Dir werde ich künftig löschen, unterlässt Du sie nicht.
  6. Was ist denn mit Deiner Geduld und Deinem Ton?
  7. Oh, freundliche Fragen sind gut. Einen allgemeingültigen Gesetzestext gibt es nicht, aber div. Vorschriften, Gesetze usw., die u. U. doch zum Tragen kommen: Genehmigungspflicht z. B. bei -in vielen Fällen Tarifverträge -entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag -für kaufmännische Angestellte § 60 Abs 1 HGB: "Der Handlungsgehilfe darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dem Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen." (das kann schon für ebay- o. ä. Geschäfte gelten) -im öffentlichen Dienst die Nebentätigkeitsverordnungen des Dienstherrn auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage der Grundsatz von "Treu und Glauben" Eine Mitteilungspflicht kann sich ergeben: -Nach dem Melderecht der Sozialversicherung muß der Arbeitgeber eine Mehrfachbeschäftigung melden. Schon deshalb muß der Arbeitnehmer mitteilen, daß er überhaupt eine Nebenbeschäftigung hat (§ 28 o SGB IV). -In manchen Fällen hat die Nebentätigkeit Einfluß auf die Versicherungs- und Beitragspflicht der Hauptbeschäftigung, z.B. wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen oder in der "Gleitzone." Deshalb darf der Hauptarbeitgeber auch nach der Höhe des Einkommens fragen. -Sehr oft ist in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt, daß Nebentätigkeiten mitgeteilt werden müssen. Gesetzliche Vorschriften gibt es ausserdem bei Erziehungs- oder Erholungsurlaub.
  8. Dir fehlt das "stets", hm. Kannst Du denn beurteilen, ob für stranger4u ein "stets" passt? ;-)
  9. Kannst Du mir bitte den Zusammenhang zwischen Zwischenzeugnis, der Beurteilung der bisherigen Ausbildung und dem angegebenen Ausbildungsende erklären? Wolltest Du ein Zwischenzeugnis über Deine Arbeit nach der Ausbildung, ein Ausbildungszeugnis, ein Mischmasch oder ist Deine Ausbildung noch nicht wirklich beendet?
  10. An alle: Es besteht kein Zwang zu antworten, wenn man nichts zum Thema zu sagen hat oder das Thema einen langweilt, weil es schon vorkam. Notfalls auch nochmal die Boardregeln verinnerlichen.
  11. Und? Schon anfgefangen?
  12. Klick :floet:
  13. Per mail, PM, wie auch immer. **Basar closed**
  14. Negative Bewertungen aus eigener Erfahrung sehe ich hier nicht, abgesehen von den Erfahrungen von milka mit Mitkursteilnehmern, die aber ja gepaart mit einer eher positiven Aussage zum Kurs an sich ist. ;-)
  15. Er hat Dir Dein Ausbildungsverhäktnis gekündigt? Mit welcher Begründung? Gab es vorher Abmahnungen?
  16. ~~closed~~
  17. Beides falsch.
  18. Bei der Voraussetzung: Umschulung mit Fremdfinanzierung durch öffentliche Stellen ---> Chance = Null, da gesetzlich nicht möglich.
  19. Ah, danke. Die Werte entsprechen in der Regel einem Branchendurchschnitt, erfragt bei den Mitgliedern der Kammer. Heisst also, ob das wenig oder viel oder angemessen ist, der Richtwert setzt sich aus den Zahlen der Betriebe zusammen, die zur Kammer Hamburg gehören und in den IT-Berufen ausbilden. Es war Dieter Hundt, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Siehe hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,251918,00.html und wurde hier: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=47634 diskutiert.
  20. bimei

    firmenwagen

    Informationen? Z. B. hier oder der Gesetzestext: § 6 EStG
  21. Das steht wo genau? Das war kein IHK Mann. Bitte auf Halbheiten verzichten.
  22. Gut, dass Du das nicht glaubst, denn sonst müsste der Begriff "Ausbildung" wohl definierter dargestellt werden. ;-) Sehr anständig und nicht vorverurteilend bis hierher. (Womit ich nicht ausschliesslich diesen Ausschnitt eines Postings als Versuch ansehe, sich doch mal sachlich-objektiv auszutauschen. )
  23. Och, ich dachte, wenn da etwas von Fahrdienst steht ... püh, merk ich mir. Was ist denn Neuper und warum muss man da lachen? :floet: Ok, ok, ich hör schon auf. Habt viel Spass und trinkt einen für mich mit, ich hatte anstrengende Arbeitstage/-abende/-nächte.
  24. Aah ja. *meld* Einmal abholen bitte. :floet:

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