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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Lass Dir von Deiner zuständigen IHK eine Liste geben, welche Betriebe im IT-Bereich ausbilden.
  2. Hat engel_des_grauens doch oben schon selbst geschrieben:
  3. Wenn überhaupt Sonntags gearbeitet werden darf (§ 9 ArbZG), dann sind das erstmal ganz normale Stunden. Zuschläge usw. regeln u. U. Tarifverträge.
  4. Jepp, was Du abgibst wird auch in irgendeiner Form gewertet.
  5. Du musst nicht, bei manchen Projekten passt es ja auch gar nicht. Sieht man sich die Bewertungsmatrix (die nur ein Anhaltspunkt darstellt an), ist dort jedoch für die Kundendokumentation eine Gewichtung von 5-15 % angegeben. Heisst, wenn sie dabei ist, kann sie Punkte bringen.
  6. Wie wir dagegen vorgehen, kannst Du in den von e@sy angegebenen Threads lesen. Einzige Alternative wäre, solche Postings sofort zu löschen. Würde wesentlich weniger Arbeit machen, ist aber netter in Hinblick darauf, dass das Forum Hilfe bieten soll, soweit das eben geht.
  7. Ja, auf Seite 4 dieses Threads. Frage und Antwort: Drei Beiträge weiter oben:
  8. Du hattest nach einem Pflichtenheft und der DIN Norm gefragt. Bitte meine Antwort nicht sinnbefreit lesen, dann passt das auch. ;-)
  9. Die hat aber weniger mit Pflichtenheften zu tun, da geht es um Projektmanagement. Siehe z. B. http://www.projektmanagement-glossar.de/glossar/gl-0299.html
  10. Nein, solltest Du nicht mit rechnen, das gibt es nur in ganz wenigen Ausnahmesituationen. Ähm und eine Frage, mit was bist Du denn jetzt auf dem Board und schreibst hier?
  11. doch, siehe Boardregeln und http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=32154 ~~closed~~
  12. Das ist IHK-abhängig, kann pauschal nicht beantwortet werden.
  13. Dann darfst Du jetzt aufhören Dich zu wundern, denn die Prüfungsordnungen sind bei den jeweiligen IHKn angepasst, heisst unterschiedlich. Das bezieht sich dann z. B. auch auf Zeiträume. Glückwunsch an die, die bestanden haben.
  14. Nein, laut BGB müssen nur befristete Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden (und Kündigungen bedürfen der Schriftform).
  15. Per Mail oder PN an lou, siehe Boardregeln.
  16. Hi, wenn jemand von Euch Italienischkenntnisse hat und mir helfen würde, ein paar Sätze zu formulieren, die ich für eine Anfrage in Italien brauche, bitte bei mir per mail oder PN melden. Danke.
  17. Tja, was Du aber noch nicht weisst ist, dass ich mir vorbehalte Deinen Arbeitgeber über das, was Du in den letzten Monaten hier getrieben hast, zu informieren. ~~closed~~
  18. Chief, Master oder wie auch immer Du gerade heisst, ich weiss nicht, wann Dein Urlaub vorbei war, aber wenn Du krank bist, musst Du Dich im Betrieb melden, egal ob Du später eine Bescheinigung vorlegst oder nicht. Du bist bis jetzt unentschuldigt. Vielleicht wäre es auch ganz sinnvoll, wenn Du jetzt nicht hier jammerst, sondern Deinen Allerwertesten bewegst. Wo ist die grosse Klappe geblieben, die Prüfungen klauen wollte, drei Tage vor der Prüfung nach Lernthemen fragt usw. usw. ?
  19. Egal ob Fake oder nicht, egal ob Du zum Arzt gehst oder sonstetwas machst, melde Dich umgehend in Deinem Betrieb, Du riskierst sonst eine fristlose Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlen!
  20. Wenn Du den praktischen Teil bestanden hast ja.
  21. Notwendig nicht, aber gesetzlich erlaubt.
  22. Aus den Boardregeln: 14. Links auf copyright-geschützte Prüfungsunterlagen können wegen der Gefahr einer Abmahnung leider nicht geduldet werden. 15. Beiträge, die nur dazu dienen, die eigene Emailadresse zu hinterlassen, sind unnötige, nicht erwünschte Beiträge (siehe Boardregel 6). Angebote über das Verschicken von Hilfsmaterialien per Mail sind so zu kennzeichnen, dass sich Interessenten direkt per PM oder Email beim Anbieter melden sollen. Heisst: bei daniel.sun per mail oder PN anfregen. daniel.sun, Du bist hiermit verwarnt.

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