Zum Inhalt springen

bimei

Administrators
  • Gesamte Inhalte

    5782
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von bimei

  1. bimei

    Seitenzahl

    *arghs* Antwort ist dort zu finden ---> http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=45182
  2. Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich im allgemeinen nach den • letzten Arbeitseinkünften, gemessen an der Beitragsleistung sowie • bestimmten persönlichen Voraussetzungen. Das Übergangsgeld während medizinischer und berufsfördernder Leistungen beträgt • 75 Prozent der maßgeblichen Berechnungsgrundlage (etwa 75 Prozent des Nettoarbeitsentgelts), wenn der Versicherte mindestens ein Kind hat oder er pflegebedürftig ist und in häuslicher Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt, der ihn pflegt und deswegen eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, oder sein Ehegatte, mit dem er in häuslicher Gemeinschaft lebt, pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. • 68 Prozent der maßgeblichen Berechnungsgrundlage (etwa 68 Prozent des Nettoarbeitsentgelts) in allen anderen Fällen. Wurde dem Versicherten bis zum Beginn der Rehabilitationsleistung oder der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld gezahlt und wurden zuvor Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, wird das Übergangsgeld in Höhe der bisherigen Entgeltersatzleistung (z.B. Arbeitslosengeld) weitergezahlt. Bei berufsfördernden Leistungen wird das Übergangsgeld wie für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, pflichtversicherte Selbständige, freiwillig Versicherte oder aus dem Tarifentgelt ermittelt. (Quelle LVA und VDR) Fahrtkosten werden nach Bundesreisekostengesetz gezahlt.
  3. Ist auch so.
  4. Tja, sind einige an Deinem Anliegen vorbeigeschossen. Gut, dass Du nochmal nachfragst. Als Arbeitgeber würde ich es besser finden, wenn der Zivildienst schon abgeleistet wäre, sofern ich für den Betrieb ausbilde und Auszubildende nach der Ausbildung auch einstellen will. Sonst würde mir dann die Arbeitskraft erstmal wieder fehlen, die ich "für mich" ausgebildet habe. Heisst weiter, ich müsste jemand einstellen für die Zeit Deines Zivildienstes, also befristet, ihn/sie einarbeiten usw. Dies ist aber nur meine Meinung, Deine Frage ist nicht einfach und pauschal gültig zu beantworten.
  5. Naja, ein Pflichtenheft ist keine Diskussionsgrundlage, sondern enthält sämtliche Ziele, einschliesslich Termin der Übergabe, genutztes Equipment usw.
  6. Gibt es meines Wissens auch nicht. Geht man nach aktuellem Duden ist Email zusammengeschrieben jedoch eher E|mail [', österr. '], das; -s, -s (österr. nur so) und E|mail|le [', auch '], die; -, -n <franz.> (Schmelzüberzug) mit Bindestrich E-Mail geschrieben E-Mail ['::], die; -, -s, auch (bes. südd. und österr.) das; -s, -s <engl.> (elektronische Post) demnach wäre man mit einem Bindestrich auf einer sichereren Seite.
  7. Wenn es Dir dort gefällt, Arbeitsklima, Aufgaben usw., machen. Das Angebot ist doch sehr gut.
  8. Dienstag, 13.05.2003. Oder siehe Uli's Prüfungspage, oder Forumssuche ---> Prüfungstermin, oder IHK-Seiten ---> Prüfungstermine oder Seite der aka.
  9. Kein Grund hier bockig aufzustampfen wie ein kleines Kind. Es zwingt Dich ja niemand. Betrachte es wie es ist, als freundlich, helfend gemeinte Ratschläge auf eine Frage.
  10. Ach so, okay. Verwirrung beseitigt.
  11. Bei was? Sich schlau zu machen, was alles auf einen zukommt?
  12. Schreib bitte noch dazu, welche IHK und welchen Beruf das betrifft. Das führt so pauschal und unpräzise nur zu Verwirrungen, hampeligen Nachfragen bis hin zu Empörung, warum andere noch kein Ergebnis haben.
  13. ... oder erkundige Dich, ob es Existenzgründerberatungen vor Ort gibt (Wirtschaftsjunioren der IHK, Handwerkskammer, Arbeitsamt).
  14. bimei

    Gehalt

    Arbeitszeit? Überstundenabgeltung? Lehrgänge? Urlaubstage? Sonst. Zusätze, Dienstwagen, Handy usw.?
  15. Ähm, einer der Prüfer, die ich kenne, hat in diesem Prüfungsdurchgang 22 Projekte zu bewerten. Nebenbei hat er einen ganz normalen Job. ---> Nein, es ist nicht bei allen so. Um zum Beispiel die Anforderung zu erfüllen: <Zitat Verordnung> ... Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. ... </Zitat Verordnung> Wieso sollte immer jeder Schritt explizit vorgegeben sein? Ein bisschen Denken, was zu einem Projekt gehört, schadet nicht und ist eben auch "Prüfung".
  16. Okay, weisse Seiten und andere Probleme sind bekannt. e@sy arbeitet daran, es muss also nicht laufend hier wiederholt werden. Gebt e@sy die Zeit und schweigt mal eine Weile, wenn ihr nichts brandaktuell Neues zu sagen habt. Danke.
  17. Ja, ist normal, wenn ein Thread verschoben wurde, dann wurde das letzte Posting nicht in dem Forum darin gemacht. Damit leben wir aber schon lange, ich denke, das ist auch nicht so dramatisch. ;-)
  18. Nein, was soll die Frage? Bist doch lange genug dabei, um -->den Thread und die Boardregeln, dort 14, 15, gelesen zu haben.
  19. Jeder, der den haben möchte, möge theloki per PN oder mail anschreiben.
  20. Mehr, also ein Zeugnis, geben vier Monate, abzüglich Feiertage, Einarbeitung etc., eigentlich auch kaum her. Bei dem Versuch (und ungeübten Zeugnisschreibern) kommen dann eben auch solche Formulierungen heraus. Kommt etwas anders heraus, ist ein Superzeugnis nach vier Monaten auch leicht fragwürdig.
  21. Auch hierfür gilt: Wendet euch per PN oder mail an den Anbietenden. ~~closed~~
  22. Angebote werden von mir auch wieder entfernt, wenn der Arbeitgeber darum bittet, weil die Stelle besetzt ist. Und dise Bitte kommt in den meisten Fällen. Zum Rest Deines Postings: Dies hier stellt ja auch lediglich ein zusätzliches Hilfsangebot dar. Die Effektivität soll gegenüber "ich suche eine Stelle als Fachinformatiker, schreibt an Darkx@sowieso.de" erhöht werden und das ist einen Versuch wert.
  23. Da es einen Abgabeschluss gab, hättest Du den Zeitraum der Durchführung daran anpassen können/müssen. Ich schrieb bereits im ersten Posting hier, dass ganz sicher nicht PA-Mitglieder bei jeder IHK sitzen und darauf warten einen Antrag bearbeiten zu können. PA-Mitglieder haben einen Job, der nicht Prüfungsausschussmitglied heisst. Abgabeschluss heisst meist, danach kommt der Ausschuss zusammen und bearbeitet. Deine Antwort auf gajUlis Aussage sagt insofern genau das aus, was er bereits schrieb.
  24. Och doch, waren welche da, aber die haben dieses, dafür vorgesehene Forum verfehlt.
  25. Diesem Thraed wurde weit mehr als genügend Beachtung geschenkt. Was jetzt kommt ist Zwangsignoranz ---> closed

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...